Ehrenamt: Weinprinzessin

Landrat Dr. Jürgen Ludwig übergibt Ehrenamtskarte

Theresa Schmidt wurde im Dezember vom Heimat- und Weinbauverein Tauberzell zur neuen Weinprinzessin gekürt. Sie tritt damit die Nachfolge von Selina Wehr an und erhielt von Landrat Dr. Jürgen Ludwig die Bayerische Ehrenamtskarte des Landkreises Ansbach. „Sie vertreten den Landkreis Ansbach als lebens- und liebenswertes Weinanbau- und Tourismusgebiet bei vielen Veranstaltungen innerhalb und außerhalb unseres Landkreises. Sie repräsentieren Ihre Heimat mit Stolz und Freude und zeigen mit Ihrem Amt eine weitere wichtige Facette des vielfältigen ehrenamtlichen Engagements in unserem Landkreis“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Dem Dank des Landrats schloss sich auch der stellvertretende Landrat Stefan Horndasch, Schirmherr des Weinfestes Tauberzell, an: „Das Engagement der Weinprinzessin ist bewundernswert. Mit Kompetenz und Charme sind Sie nicht nur Botschafterin des Tauberzeller Weins, sondern auch des gesamten Landkreises Ansbach“. Zu den zahlreichen Aufgaben der Weinprinzessin gehören beispielweise die Teilnahme an Weinveranstaltungen und Auftritte bei Verbrauchermessen. „Mit fast 100 Auftritten im Jahr opfert eine Weinprinzessin einen beträchtlichen Anteil ihrer Freizeit, damit unser Weinanbaugebiet bestmöglich repräsentiert werden kann“, betonte Bürgermeister Johannes Schneider, Vorsitzender des Weinbau- und Heimatvereins Tauberzell.

Der Landkreis Ansbach hat mittlerweile bereits rund 14.200 Ehrenamtskarten ausgegeben. Mit der Bayerischen Ehrenamtskarte ist es den Ehrenamtlichen möglich, Vergünstigungen bei den rund 100 Akzeptanzstellen im Landkreis Ansbach sowie bei zahlreichen Einrichtungen in ganz Bayern zu erhalten. Die Angebote der Akzeptanzstellen reichen von Rabatten bei kommunalen Einrichtungen wie Museen und Schwimmbädern bis hin zu Ermäßigungen bei Geschäften und Handwerksbetrieben. „Wir hoffen, dass die Zahl der Akzeptanzstellen noch weiter steigt und freuen uns über jeden zusätzlichen Mitstreiter, der sich als Akzeptanzstellen für das Ehrenamt stark macht“, betont Landrat Dr. Jürgen Ludwig.

Weitere Informationen zur Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Ansbach und den Akzeptanzstellen sind auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de zu finden.

Begeisterte Fackelwanderer

Frischluftabenteuer von „MeinSeenland.de“

Fotograf Stephan Wohlmacher hat die Stimmung am Brombachsee schön eingefangen.

Eine kleine Idee hat gereicht, um eine bunt gemischte Gruppe aus über 100 Teilnehmern einem Januar-Sonntag im wahrsten Wortsinn vom Sofa zu locken. Im flackernden Schein von Fackeln am Strand des Brombachsees konnte in der frischen Januar-Nacht stattdessen ein wunderschönes Naturerlebnis beginnen. Nicht zuletzt sollte es zeigen, wie wunderbar man das Fränkische Seenland zu jeder Jahreszeit genießen kann. „Schau mal, wie schön meine Fackel im Wind flackert“, schwärmt die kleine Emma. Neben ihr strahlten noch viele andere Kinderaugen mit den Sternen am wolkigen Nachthimmel um die Wette, als sich die Kolonne von Lichtern direkt am Wasser den Strand entlangzieht. Gut eine halbe Stunde ging es so über Stock und Stein, am Ufer des Großen Brombachsees und im angrenzenden Wald. Ob Familien, Outdoor-Fans, Hobby-Fotografen oder Naturliebhaber – die besondere Atmosphäre steckte schnell alle an.

Und so klang der Abend am Strand des Westufers nahe Pleinfeld bei netten Gesprächen mit selbstgemachtem Punsch und Glühwein aus. In die Wege geleitet hatten die schöne Aktion vom 19. Januar Stefanie Lämmermann, Michaela Bleicher, Markus Egerer und Jonas Härtfelder. Sie stehen hinter „MeinSeenland.de“, dem Online-Portal für Frischluft-Abenteuer im Fränkischen Seenland. Gestartet mit einer Idee im Herbst 2018 und der großen Überzeugung, dass die Region es verdient hat, auf die Vielseitigkeit rund um Outdoor, Adventure, Sport, Freizeit, Natur und Urlaub hinzuweisen. Seitdem gibt es hier nahezu täglich neue, beeindruckende Fotos, Videos und Berichte, die die Vorzüge der tollen Region in die Welt hinaus senden. Sehen kann man dies auf der Website www.meinseenland.de und den dazugehörigen Kanälen auf Instagram und
Facebook. Dort kann man auch erfahren, wann wieder Unternehmungen wie diese Fackelwanderung anstehen – denn die nächsten Ideen sind bereits ausgetüftelt. Schließlich kann man im Fränkischen Seenland noch
viel mehr erleben.

Charme der Kleinheit

Bemerkenswerter Artikel von Gerhard Schwarz in der NZZ

In weltanschaulichen und wirtschaftsphilosophischen Debatten geht es oft um den Gegensatz von Marktwirtschaft und Planwirtschaft. Dieser Gegensatz ist irreführend. Meine Studenten an der Universität Zürich erhoben regelmässig den Einwand, in unserem Wirtschaftssystem, das bei grosszügiger Interpretation als Marktwirtschaft gelten kann, werde doch auch geplant. Sie hatten völlig recht. Natürlich wird in einer Marktwirtschaft permanent und überall geplant. Studenten planen neuerdings schon früh ihre Karriere, private Haushalte planen ihre Ferien und ihre Einnahmen und Ausgaben, Unternehmen planen ihre Produktion, ihren Absatz, die Entwicklung neuer Produkte und die Eroberung vielversprechender Märkte. Aber diese Planungen erfolgen dezentral, durch Millionen von Menschen, Haushalten und Unternehmen. Der Gegensatz zur Marktwirtschaft ist nicht die Planwirtschaft, sondern die Zentralverwaltungswirtschaft. Sie ist den Liberalen ein Greuel. Nicht Planen per se verstösst gegen die Idee der Freiheit, sondern, wenn dieses Planen zentral statt dezentral erfolgt.

Die Sympathie jener Liberalen, denen es nicht einfach um grosse freie Märkte und auch nicht in erster Linie um das Ökonomische geht, sondern um die Freiheit tout court, gehört der Vielfalt, dem Non-Zentralismus, dem Wettbewerb, und zwar in allen Bereichen, nicht nur bei Waren und Dienstleistungen, sondern auch mit Blick auf Lebensentwürfe oder staatliche Gebilde. Möglichst dezentrale staatliche Strukturen sind das Pendant zum Markt. Anders gesagt: Was an Staatlichkeit nötig ist, etwa eine Rahmengesetzgebung, sollte höchstens in Ausnahmefällen global oder kontinental festgelegt werden. Das meiste sollte gemäss dem von den Liberalen aus der katholischen Soziallehre entlehnten Prinzip der Subsidiarität auf den untersten Ebenen nahe bei den Betroffenen geregelt werden. Deshalb sind den Liberalen grosse staatliche Gebilde suspekt. Sie sind für Kooperation und Koordination, aber gegen Vereinheitlichung und Harmonisierung. Vielmehr sind sie für Steuer- und Regulierungswettbewerb – von Gemeinden und Kantonen ebenso wie von Staaten.

Kaum jemand hat dies prägnanter formuliert als der Ökonom und Philosoph Leopold Kohr (1909–1994), der noch vor Ernst Friedrich Schumacher als erster Wegbereiter der Small-is-beautiful-Idee gilt: «Das Mass aller Dinge ist daher der Mensch, nicht die Menschheit, die Gesellschaft, die Nation oder der Staat. Da der Mensch klein ist, müssen auch seine Institutionen … relativ klein bleiben, wenn sie ihn nicht zerquetschen sollen. Aus demselben Grund ist die beste Regierung nicht die stärkste, sondern die schwächste, die gerade ausreicht, dem Bürger sein … gutes Leben zu sichern. Die beste Regierung ist die, die nicht am meisten für den Bürger tut, sondern sich am wenigsten in seine Privatsphäre einmischt und ihn in Ruhe lässt.» Solches – 1983 mit dem Alternativen Nobelpreis ausgezeichnetes – Denken entspricht so gar nicht dem, was sich vor allem viele Manager von Staaten und Regierungen erhoffen, nämlich Stärke und Führung. Es erinnert aber zum Teil an Thomas Jefferson, den Vater der grossartigen amerikanischen Verfassung. Kohrs Betonung des einzelnen Menschen nährt sich nicht aus Eigennutz-Denken, sondern aus der humanistischen Überzeugung, dass sich die Qualitäten des Individuums in der Anonymität der Masse nicht entwickeln, ja dass sie dort sogar in ihr Gegenteil kippen können. Kleine Staaten, kleine politische Gebilde und dezentrale Strukturen sind kein Universalmittel gegen die Vermassung, aber sie sind zumindest ein guter Nährboden für die Beschränkung staatlicher Macht und für das Gedeihen der Freiheit.

Gerhard Schwarz ist unter anderem Präsident der Progress Foundation. Der Beitrag ist der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) entnommen, wo er am 4.1.2020 erschienen ist.

62 Gewinner

Verlosung unter Ehrenamtskarten-Inhabern

Von links nach rechts: Die Gewinner der diesjährigen Weihnachtsverlosung mit Dieter Löffler, Markus Färber, der Leiterin der Freiwilligenagentur Dorothee Bucka, dem Hauptgewinner Nikolaus Eckstein und den weiteren Gewinnern Fritz Hammer, Claus Rammler, Markus Lacher und Landrat Gerhard Wägemann. Foto: Kathrin Kimmich/Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Insgesamt 62 Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte haben bei den vier Verlosungsaktionen des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen im Jahr 2019 attraktive Preise gewonnen. Knapp 600 Gewinnkarten sind bei der Landkreisverwaltung dafür eingegangen. Die Preise der Weihnachtsverlosung hat Landrat Gerhard Wägemann persönlich übergeben.

Mit den vierteljährlichen Verlosungsaktionen würdigt der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die Leistungen der Ehrenamtlichen auf besondere Art und Weise. „Sie, liebe Ehrenamtliche, leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen Miteinander in unserer Gesellschaft. Das verdient eine besondere Anerkennung. Stellvertretend für alle ehrenamtlich tätigen Menschen im Landkreis danke ich Ihnen heute für Ihr herausragendes Engagement“, sagte Landrat Wägemann bei der Preisverleihung im Foyer des Landratsamtes.

Den Hauptpreis konnte Nikolaus Eckstein aus Mannholz entgegennehmen. Er engagiert sich als Kommandant bei der Freiwilligen Feuerwehr Mannolz. Gewonnen hat er einen Gutschein vom Weinparadies Hirn in Untereisenheim. Das Weingut im Landkreis Würzburg ist Akzeptanzpartner der Bayerischen Ehrenamtskarte.

Weitere Gewinner der Weihnachtsverlosung sind Claus Rammler aus Absberg, Fritz Hammer aus Weißenburg, Matthias Schmidt, Hermann Schmidt und Wilfried Wirth jeweils aus Heidenheim, Dieter Löffler aus Polsingen, Matthias Lacher aus Laubenzedel und Markus Färber aus Aha. Gewonnen haben sie verschiedene Gutscheine. Ehrenamtlich tätig sind sie entweder bei einer Feuerwehr, einem Gesangverein, in der Kirchengemeinde, dem Bayerischen Roten Kreuz oder in der Integrationsarbeit mit Geflüchteten.

Auch 2020 wird der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wieder vier Verlosungsaktionen durchführen. Teilnehmen können alle Inhaber einer Ehrenamtskarte mittels Online-Teilnahmeformular oder einer Teilnahmekarte, die im Landratsamt erhältlich ist. Die Ziehungen finden im März, Juni, September und Dezember statt.

Beantragen kann die Ehrenamtskarte jeder, der sich durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Woche oder 250 Stunden jährlich seit zwei Jahren ehrenamtlich engagiert. Das Mindestalter ist 16 Jahre. Aktive Feuerwehrdienstleistende mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung), aktive Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für ihren jeweiligen Einsatzbereich erhalten auf Wunsch ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen eine Ehrenamtskarte.

Die Vergünstigungen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen werden durch die Freiwilligenagentur am Landratsamt akquiriert. Derzeit gibt es 140 Akzeptanzpartner und über 5.500 Ehrenamtskarteninhaber. Alle Infos rund um die Bayerische Ehrenamtskarte und die Verlosungsaktionen in Altmühlfranken gibt es online unter www.altmuehlfranken.de/ehrenamtskarte. Fragen beantwortet Regina Bickel von der Zukunftsinitiative altmühlfranken telefonisch unter 09141 902-192 oder per Mail an regina.bickel@landkreis-wug.de.

Jugendwehr ist aktiv

Weihnachtsbäume verbrannt

Die Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Gunzenhausen startete mit einer Einsatzübung ins neue Ausbildungsjahr und Jugendwart Simon Hartmann blickte voraus, was die Jugendlichen in diesem Jahr erwartet.

Traditionsgemäß wurde auch dieses Jahr, am zweiten Freitag im Januar, eine Einsatzübung für die Jugendlichen durchgeführt. Vorbereitet von mehreren Kameraden aus der aktiven Wehr, lautet die fiktive Einsatzmeldung „Mehrere brennende Weihnachtsbäume auf dem Firmengeländer der Firma Ernst in Aha“.

Feuer aus

Nach einer kurzen Erkundung durch den Gruppenführer durften die Jugendlichen den Löschaufbau starten und das Feuer mit 3 Strahlrohren bekämpfen. Zirka 20 Minuten später konnte erfolgreich „Feuer aus“ gemeldet und das eingesetzte Material zurückgebaut werden. Die bei der Übung verbrannten Weihnachtsbäume wurden von den Mitgliedern der aktiven Wehr zur Verfügung gestellt und von den Betreuern der Jugendgruppe vor der Übung im Stadtgebiet eingesammelt.

Zum Abschluss lobte Jugendwart Simon Hartmann die Jugendlichen für ihren Einsatz in der Jugendgruppe und blickte voraus, was diese im Jahr 2020 erwartet. Er bedankte sich bei seinen Kameraden aus der Aktiven Wehr, sowie bei der Firma Ernst, welche wieder einmal ihr Betriebsgelände der Feuerwehr zur Verfügung stellte.

Die Übungen der Jugendfeuerwehr Gunzenhausen finden alle 2 Wochen am Freitag von 18 bis 20 Uhr auf dem Gelände der Feuerwehr (Im Hollerfeld 8) statt, die nächste bereits am Freitag den 24. Januar 2020.

Alle interessierten Jugendlichen sind hierzu herzlich eingeladen, die Übung aktiv mitzugestalten. Die genauen Termine sind im Internet unter www.ffw-gunzenhausen.de einsehbar.

Beste Fluss-Radtour

Auszeichnung für Naturpark Altmühltal

Am 19. Januar 2020 ist die CMT in Stuttgart mit einem Rekordergebnis von über 300.000 Besuchern zu Ende gegangen. Auch für den Naturpark Altmühltal war der erste Messe-Auftritt des Jahres ein voller Erfolg, der noch dazu von einer überraschenden Auszeichnung gekrönt wurde: Die Leser des Magazins „Bike & Travel“ haben den Altmühltal-Radweg zur besten Flussradtour 2019 gewählt. Zur Wahl standen zehn Routen in ganz Deutschland und darüber hinaus. Carina Back (rechts) von „Bike & Travel“ übergab die Auszeichnung an Heike Baumgärtner, stellvertretende Geschäftsführerin des Tourismusverbands Naturpark Altmühltal. (Foto: Naturpark Altmühltal)

Hochwasserschutz startet

Wasserwirtschaftsamtinformiert

Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach lädt gemeinsam mit der Stadt Gunzenhausen betroffene Bürger in die Stadthalle Gunzenhausen zur Informationsveranstaltung über die Baumaßnahme Hochwasserschutz Gunzenhausen ein. Bei der Informationsver-anstaltung wird die Baumaßnahme einschließlich dem geplanten Bauablauf vorge-stellt.
Der Hochwasserschutz wird durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Was-serwirtschaftsamt Ansbach, geplant und gebaut. Die Umsetzung erfolgt in zwei Bau-abschnitten: Aktuell zwischen der Oettinger Straße und der Stadthalle, sowie an-schließend im Bereich der Spitalstraße bis zur Jugendherberge an der Oettinger Stra-ße. Für den ersten Bauabschnitt ist die Ausschreibung nahezu abgeschlossen. Im Zuge der Errichtung des Stauraumkanals entlang der Promenade durch die Stadt Gunzenhausen wurde im Herbst 2019 bereits eine Sammelleitung für das landseitig des Hochwasserschutzes anfallende Niederschlags- und Sickerwasser fertiggestellt. Somit kann ab März 2020 mit dem Bau des Hochwasserschutzes in diesem Bereich begonnen werden.

Zur Informationsveranstaltung des Wasserwirtschaftsamts am
29. Januar, um 15 Uhr in der Stadthalle Gunzenhausen,
Raum Spielberg, sind interessierte Mitbürger eingeladen.

Die katholische Volksschule

Gunzenhäuser Konfessionsschule von 1869 bis 1936

Bevor die Nationalsozialisten 1936 landesweit die Gemeinschaftsschulen einrichteten, unterrichteten die konfessionellen Schulen nebeneinander unter dem Dach der Schulaufsicht.  Die Gleichstellung der beiden christlichen Konfessionen hatte der bayerische Staat nach dem Ende der Markgrafenherrschaft verfügt.  Neben der evangelischen Bekenntnisschule gab es in Gunzenhausen auch eine katholische, und zwar von 1869 bis 1936. Ihr widmet sich Oberstudiendirektor a.D. Günter Dischinger in „Alt-Gunzenhausen“ (Jahrbuch 74/2019).

Der Pfarrer von Absberg betreute die wenigen Katholiken in der Stadt am Anfang des 19. Jahrhunderts, doch als für den Geistlichen der Weg zu beschwerlich wurde, da schlug die Eichstätter Diözese die 32 Pfarrgemeindeglieder Gunzenhausens 1818 der Pfarrei Cronheim zu, zu der auch noch die Wassertrüdinger Gemeindeglieder zählten.  Mit dem Eisenbahnbau erhöhte sich die Zahl der Katholiken, so dass es um 1900 bereits 709 waren.  1851 gab es immerhin schon den ersten Religionsunterricht (eine Stunde in der Woche) für 16 Gunzenhäuser Schüler. Bald reiften die Pläne für eine eigene Pfarrgemeinde mit Schulhaus und Kirche (1867). Josef Ehard war der erste katholische Verweser in Gunzenhausen und die Katholiken bekamen von der Stadt einen Saal im protestantischen Schulhaus zugewiesen. Der Versuch des Ordinariats Eichstätt, in der Altmühlstadt eine eigene Schule zu bekommen, war zunächst an der hiesigen Gemeinde gescheitert.  Sie scheute die Kosten. 1869 gelang es dem Cronheimer Pfarrer Josef Zeitler endlich, für Gunzenhausen einen Schulbau durchzusetzen.  In der Nürnberger Straße 27 entstand somit ein Bau mit Priesterwohnung, Schulsaal und Lehrerwohnung (1875).  Als die Schülerzahl sich erhöhte (auf 64 im Jahr 1894), da ergab sich die Notwendigkeit eines räumlichen Neukonzepts, das den Bau eines eigenen Pfarrhauses (Hausnummer 29) zur Folge hatte.  War Gunzenhausen bislang von einem Expositus (Vikar) betreut worden, so zog 1897 mit dem aus Wolframs-Eschenbach stammenden Peter Landwirth der erste katholische Pfarrer nach der Reformation in Gunzenhausen auf (er war die drei Jahre zuvor Expositus). Zu den ersten katholischen Lehrern gehörte Johann Benl, ein aktiver Sänger, der neun Jahre lang dem „Liederkranz 1834“ vorstand. Ein Lehrer und ein Hilfslehrer unterrichteten in der „oberen Schule“ (Ober- und Mittelklasse) und in der „unteren Schule“ (Unterklasse).

„Lässt zu wünschen übrig“. So urteilte die Schulaufsicht 1901 nach einer Visitation und bezog sich damit auf „Aussehen und Reinlichkeit“ der Schüler. Zudem mangelte es offensichtlich an Ruhe und Ordnung („fehlt viel“) und die häusliche Zucht durch die Eltern wurde als „sehr flau“ notiert.

Unter den katholischen Lehrern hatte der Hauptlehrer Valentin Niefnecker einen schweren Stand, denn er legte sich 1921 mit dem Pfarrer und der Kirchenverwaltung an, indem er eine 50-prozentige Lohnerhöhung anmahnte und seinen Dienst als Organist und Kantor kündigte. Er bekam nach heutigem Sprachgebrauch eine Abmahnung von der  Schulaufsicht, weil  er Schülern nicht erlaubte, auf den Abort zu gehen („Scheißt euch zu Hause aus“).  Die Regierung sprach ihn von allen ihm vorgeworfenen Verfehlungen mangels Beweise frei, drückte jedoch eine „ernste Missbilligung“ aus, weil er Schüler „für private Gänge und zum Holztragen“ zwang und es nicht unterließ, im Schulzimmer auszuspucken.

 Die letzten Lehrer waren Schwester Soretha Schock und Franz  Xaver Hammerl. Danach kam es trotz des gültigen Reichskonkordats, das den Status der Bekenntnisschule sichern sollte,  zur Auflösung und Bildung einer Gemeinschaftsschule.   

WERNER FALK

Absage an die CSU

77 Prozent für Entwurf des Bürgerbegehrens

Erklärung zum Ausgang des Bürgerentscheids (20.1.2020)

Der Ausgang des Bürgerentscheids zur  B13-Ortsumfahrung bestätigt meine Position, die ich zuvor im Ratsausschuss und auch im Stadtrat vertreten habe. Ich war generell dafür, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberzustellen, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, seine Meinung klar zum Ausdruck zu bringen. Weil mir aber der Text („eine Umfahrung“) zu unpräzise war, habe ich letztlich gegen das Ratsbegehren gestimmt. Ich hatte dafür plädiert, sich konkret auf die bahnparallele Führung (7/2-Variante) der neuen B 13  festzulegen. Die Wähler haben das am Sonntag wohl genauso gesehen und empfunden, denn sie wollten auf keinen Fall die landschaftszerstörende 3.1-Variante. Sie haben deshalb in der Konsequenz für das Bürgerbegehren votiert.

Das Abstimmungsergebnis ist deshalb – wenige Wochen vor der Kommunalwahl – eine klare Absage an die CSU, die sich mit ihrer „Informationsoffensive“  weit aus dem Fenster gelehnt hatte.

WERNER FALK, Stadtrat der FDP

Hier meine Erklärung, die ich im Vorfeld des Bürgerentscheids abgegeben habe:

Eher verwirrend als klar

In den Beratungen des Stadtrats und des Ratsausschusses habe ich mich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen, damit der Bürger sich klar entscheiden kann. Und ich habe davor gewarnt, das Ratsbegehren mit  juristischen oder verwaltungstechnischen Formulierungen zu überfrachten, die den Bürger verunsichern könnten. Das ist aber nach der Einschätzung vieler Menschen beim vorliegenden Text nunmehr der Fall. Für den Wähler, der in der Materie nicht verwurzelt ist, ist es nicht einfach, seine Kreuzchen in die jeweils richtigen Kästchen zu machen, um auch tatsächlich das Abstimmungsergebnis herbeizuführen, das er haben möchte.

In der Sache bin ich gegen die Variante 3.1, die vom Straßenbauamt Ansbach nach Untersuchung aller anderen Alternativen favorisiert wird. Sie nimmt zuviel landwirtschaftlich genutzte Flächen und mithin zuviel Naturraum in Anspruch (nach Behördenangaben 5,5 Hektar) und bringt der Wirtschaft im Allgemeinen und dem Transportgewerbe im Besonderen nichts. Wer die dreidimensionalen Pläne anlässlich der Bürgerversammlung angesehen hat, der weiß, in welch großem Umfang der Naturraum zwischen Schlungenhof und Laubenzedel beeinträchtigt wird.

In den oben genannten Sitzungen habe ich angemahnt, den Text des Ratsbegehrens so abzufassen, dass die Alternativtrasse zur 3.1 (Varianten 7/2,  durchgehend bahnparallel) ganz konkret genannt wird und eben nicht die allgemeine Formulierung ( „für Umfahrung“).

Ich befürworte die  untersuchte Variante 7 respektive 2, die südlich der Bahnlinie von Laubenzedel verläuft und zwar konsequent bahnparallel bis zur Anknüpfung an die B 466. Der Vorteil für Laubenzedel: der Ort bekäme endlich einen qualifizierten Lärmschutz, zumal nach Bahnplänen künftig mit einem erhöhten Güterverkehr zu rechnen ist.

Der Stadtteil Schlungenhof würde vom eigentlichen Problem, den Auswirkungen des Schwerlastverkehrs, entlastet. Die Flächen entlang der Ansbacher Straße in Schlungenhof könnten neu verplant werden, was ohnehin ins Haus steht.  Ich kann mir gut vorstellen, an dieser Straße anstelle der jetzt schon zum Teil verwaisten Anwesen mit Zustimmung der Grundstückseigentümer Gewerbebetriebe anzusiedeln, die idealerweise eine Beziehung zum Altmühlsee haben (Sportmode etc.) Dem Vernehmen nach gibt es ja schon solche Pläne. Wir müssen feststellen, dass Schlungenhof niemals eine Dorfidylle haben wird, denn die Straße nach Gunzenhausen  wird bleiben und natürlich auch die vielfrequentierte Zufahrt zum Altmühlsee.

Hinsichtlich der Trassierung der Kreisstraße WUG 22 über die Bahnlinie habe ich so meine Bedenken, was die verlässliche Absicht der Bahn AG betrifft, hier anstelle des bisherigen beschrankten (und für sie billigen) Bahnübergangs tatsächlich  ein 10-Millionen-Euro-Brückenbauwerk zu errichten. Gemessen am eher bescheidenen Verkehrsaufkommen erscheint mir die Rechnung rein betriebswirtschaftlich eher  fraglich.  Ich hätte nichts dagegen, wenn man es beim bisherigen Zustand beließe.

Der geneigte Leser (und Wähler) wird sich nach all den wortreichen Erklärungen fragen:  Wie soll ich nun am Sonntag abstimmen? Darauf meine Antwort: Wer dem Stadtrat vertraut, wonach es eine Umfahrung geben soll, aber keinesfalls die flächenzehrende 3.1-Variante,  der kann für das Ratsbegehren votieren. Wer aber dieses Vertrauen nicht hat, die 3.1-Variante ganz sicher ausschließen will und jegliche Umfahrung ablehnt, der muss für den Bürgerentscheid stimmen.

Werner Falk, Stadtrat der FDP

Johannes Eck, der Pfarrer

Der Gegner von Martin Luther war Geistlicher in Ingolstadt

Als „Scholastiker, Humanist und Kontroverstheologe“ wird Johannes Eck in der Literatur bewertet. Plakativ gesehen : er war ein Gegner des Reformators Martin Luther. Hauptsächlich seiner Zeit als katholischer Pfarrer an der Ingolstädter Münsterkirche widmet sich ein Beitrag von Marco Benini in der Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte (Band 81, Heft 3), die von der Kommission für bayerische Landesgeschichte in Verbindung mit der Gesellschaft für fränkische Geschichte und der Schwäbischen Forschungsgemeinschaft herausgegeben wird.

15 Jahre wirkte Johannes Eck in der Donaustadt. Geboren wurde er 1486 in Egg an der Günz als „Johannes Maier“. Er latinisierte seinen Namen nach seinem Heimatort (Egg=Eck), wurde 1508 in Straßburg zum Priester geweiht, promovierte 1510 in Freiburg und folgte schon mit 24 Jahren als Professor dem Ruf an die Universität Ingolstadt, wo er bald zum Rektor avancierte, der sich für eine Hochschulreform einsetzte. Für den Eichstätter Bischof Gabriel von Eyb verfasse er 1518 Anmerkungen zu Luthers Ablassthesen, die einen Angriff auf die Struktur der Kirche bedeuteten. Auch auf dem Reichstag zu Augsburg war er präsent. Der „Confessio Augustana“ setzte er die „Catholische Responsio“ gegenüber, ein ziemlich polemisches Werk.

Aus der Feder von Johannes Eck stammt eine fünfbändige Predigthilfe für Priester, die er im Auftrag der bayerischen Herzöge textete, um den reformatorischen Predigten unter den katholischen Pfarrern zu begegnen. Auch an den Bibelübersetzungen wirkte er mit. Sie wurden 1537 wurden sie in Ingolstadt gedruckt und sollten ein Gegenstück sein zu Luthers Bibel, die drei Jahre zuvor erschienen war.

Die Erinnerung an Johannes Eck, der im Jahr 1543 im Alter von 56 Jahren starb, ist in Ingolstadt nicht besonders stark ausgeprägt.  Lediglich ein Epitaph in der Sakramentskapelle des Münsters existiert.

WERNER FALK

Falk Report jeden Monat per E-Mail bekommen

Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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