77 Prozent für Entwurf des Bürgerbegehrens
Erklärung zum Ausgang des Bürgerentscheids (20.1.2020)
Der Ausgang des Bürgerentscheids zur B13-Ortsumfahrung bestätigt meine Position, die ich zuvor im Ratsausschuss und auch im Stadtrat vertreten habe. Ich war generell dafür, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren gegenüberzustellen, um dem Bürger die Möglichkeit zu geben, seine Meinung klar zum Ausdruck zu bringen. Weil mir aber der Text („eine Umfahrung“) zu unpräzise war, habe ich letztlich gegen das Ratsbegehren gestimmt. Ich hatte dafür plädiert, sich konkret auf die bahnparallele Führung (7/2-Variante) der neuen B 13 festzulegen. Die Wähler haben das am Sonntag wohl genauso gesehen und empfunden, denn sie wollten auf keinen Fall die landschaftszerstörende 3.1-Variante. Sie haben deshalb in der Konsequenz für das Bürgerbegehren votiert.
Das Abstimmungsergebnis ist deshalb – wenige Wochen vor der Kommunalwahl – eine klare Absage an die CSU, die sich mit ihrer „Informationsoffensive“ weit aus dem Fenster gelehnt hatte.
WERNER FALK, Stadtrat der FDP
Hier meine Erklärung, die ich im Vorfeld des Bürgerentscheids abgegeben habe:
Eher verwirrend als klar
In den Beratungen des Stadtrats und des Ratsausschusses habe ich mich grundsätzlich dafür ausgesprochen, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzustellen, damit der Bürger sich klar entscheiden kann. Und ich habe davor gewarnt, das Ratsbegehren mit juristischen oder verwaltungstechnischen Formulierungen zu überfrachten, die den Bürger verunsichern könnten. Das ist aber nach der Einschätzung vieler Menschen beim vorliegenden Text nunmehr der Fall. Für den Wähler, der in der Materie nicht verwurzelt ist, ist es nicht einfach, seine Kreuzchen in die jeweils richtigen Kästchen zu machen, um auch tatsächlich das Abstimmungsergebnis herbeizuführen, das er haben möchte.
In der Sache bin ich gegen die Variante 3.1, die vom Straßenbauamt Ansbach nach Untersuchung aller anderen Alternativen favorisiert wird. Sie nimmt zuviel landwirtschaftlich genutzte Flächen und mithin zuviel Naturraum in Anspruch (nach Behördenangaben 5,5 Hektar) und bringt der Wirtschaft im Allgemeinen und dem Transportgewerbe im Besonderen nichts. Wer die dreidimensionalen Pläne anlässlich der Bürgerversammlung angesehen hat, der weiß, in welch großem Umfang der Naturraum zwischen Schlungenhof und Laubenzedel beeinträchtigt wird.
In den oben genannten Sitzungen habe ich angemahnt, den Text des Ratsbegehrens so abzufassen, dass die Alternativtrasse zur 3.1 (Varianten 7/2, durchgehend bahnparallel) ganz konkret genannt wird und eben nicht die allgemeine Formulierung ( „für Umfahrung“).
Ich befürworte die untersuchte Variante 7 respektive 2, die südlich der Bahnlinie von Laubenzedel verläuft und zwar konsequent bahnparallel bis zur Anknüpfung an die B 466. Der Vorteil für Laubenzedel: der Ort bekäme endlich einen qualifizierten Lärmschutz, zumal nach Bahnplänen künftig mit einem erhöhten Güterverkehr zu rechnen ist.
Der Stadtteil Schlungenhof würde vom eigentlichen Problem, den Auswirkungen des Schwerlastverkehrs, entlastet. Die Flächen entlang der Ansbacher Straße in Schlungenhof könnten neu verplant werden, was ohnehin ins Haus steht. Ich kann mir gut vorstellen, an dieser Straße anstelle der jetzt schon zum Teil verwaisten Anwesen mit Zustimmung der Grundstückseigentümer Gewerbebetriebe anzusiedeln, die idealerweise eine Beziehung zum Altmühlsee haben (Sportmode etc.) Dem Vernehmen nach gibt es ja schon solche Pläne. Wir müssen feststellen, dass Schlungenhof niemals eine Dorfidylle haben wird, denn die Straße nach Gunzenhausen wird bleiben und natürlich auch die vielfrequentierte Zufahrt zum Altmühlsee.
Hinsichtlich der Trassierung der Kreisstraße WUG 22 über die Bahnlinie habe ich so meine Bedenken, was die verlässliche Absicht der Bahn AG betrifft, hier anstelle des bisherigen beschrankten (und für sie billigen) Bahnübergangs tatsächlich ein 10-Millionen-Euro-Brückenbauwerk zu errichten. Gemessen am eher bescheidenen Verkehrsaufkommen erscheint mir die Rechnung rein betriebswirtschaftlich eher fraglich. Ich hätte nichts dagegen, wenn man es beim bisherigen Zustand beließe.
Der geneigte Leser (und Wähler) wird sich nach all den wortreichen Erklärungen fragen: Wie soll ich nun am Sonntag abstimmen? Darauf meine Antwort: Wer dem Stadtrat vertraut, wonach es eine Umfahrung geben soll, aber keinesfalls die flächenzehrende 3.1-Variante, der kann für das Ratsbegehren votieren. Wer aber dieses Vertrauen nicht hat, die 3.1-Variante ganz sicher ausschließen will und jegliche Umfahrung ablehnt, der muss für den Bürgerentscheid stimmen.
Werner Falk, Stadtrat der FDP
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