Einzelhandel öffnet wieder

Gunzenhausen ist gemeinsam stark


Seit dem 20. April 2020 dürfen in Bayern mit den Bau- und Gartenmärkten sowie Gärtnereien die ersten Geschäfte wieder öffnen. Läden bis 800 qm sowie Buchhandlungen, KFZ- und Fahrradhandel folgen ab dem 27. April 2020. Die Stadt Gunzenhausen und der Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. rufen zur Solidarität und damit zum Einkauf vor Ort auf. Geöffnete Geschäfte sind teilweise mit roten Ballons vor dem Eingang gekennzeichnet, auf www.ingunzenhausen.de gibt es außerdem einen Überblick über geöffnete Geschäfte, Lieferdienste und To-Go-Angebote der Gastronomie.
Das Stadtbild Gunzenhausens hat sich in den letzten Wochen vollkommen verändert. Fast alle Geschäfte geschlossen, die Straßencafés und Lokale in der sonst von Einheimischen und Touristen so gut und gerne besuchten Gunzenhäuser Innenstadt sind verwaist.
Die Auswirkungen der Corona-Pandemie waren und sind in Bayerns Städten allgegenwärtig – auch in Gunzenhausen. Was das für den stationären Einzelhandel bedeutet? Keine oder kaum Einnahmen (nur durch z.B. Lieferungen und kontaktlose Abholung), weiterhin aber hohe Kosten wie beispielsweise für Personal, Miete und Versicherungen. Eine belastende Situation für den Einzelnen, aber auch die gesamte Stadt. Wer möchte nicht das schöne, lebendige Gunzenhausen mit seiner Vielfalt an Geschäften und Gastronomie behalten?
Ab dem 27. April 2020 darf nun ein Großteil der Gunzenhäuser Geschäfte wieder öffnen. Natürlich mit entsprechenden Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Für den stationären Handel ist das also die Chance, endlich wieder dem nachzugehen, wofür die Herzen der Eigentümer und Angestellten schlagen: Kundenberatung, Service, Qualität und natürlich auch Verkauf. Der Online-Handel ist stets ein großer Konkurrent. In den letzten Wochen war der stationäre Handel allerdings machtlos. Doch nun liegt es an den Kunden und Bürgern, ob die Wiedereröffnung der Geschäfte die gewünschten Effekte für die Händler bringt, vor allem erstmal für die Absicherung ihrer Existenz.
„Gemeinsam stark“, ist das Motto, unter dem wir die letzten Wochen gearbeitet haben und das wir nun alle gemeinsam mehr denn je leben müssen“, erklären die Beteiligten der Arbeitsgruppe rund um das Thema Corona. Zu ihr gehören die Stadtverwaltung, der Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. und der Einzelhandelsverband. Gemeinsam stark sein, das heißt, gerade in Krisenzeiten, mehr denn je zueinander zu stehen und die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Innerhalb der gebotenen Hygiene- und Schutzerfordernisse ist es nun wieder ein berechtigter Grund, das Haus zu verlassen, um im Handel vor Ort einzukaufen – und das sollte Gunzenhausen zuliebe auch getan werden.
Die Stadt und der Stadtmarketingverein haben gemeinsam mit verschiedenen Unternehmern eine Luftballonaktion konzipiert, die den Bürgern beim Spaziergang durch Gunzenhausen auf einen Blick
zeigen soll, welche Geschäfte geöffnet haben. Gunzenhäuser Läden sind dazu eingeladen, rote Ballons mit dem Motto „Gemeinsam stark!“ (siehe Bild) an ihre Eingangstüren oder in ihre Schaufenster zu hängen, um zu signalisieren, dass auch ihr Geschäft wieder geöffnet hat. Darüber hinaus finden sich auf der lokalen Online-Plattform www.ingunzenhausen.de weiterhin 700 Gunzenhäuser Geschäfte und Vereine mit Kontaktdaten, Bildern und teilweise auch Sortimenten, die einen Überblick über die Gunzenhäuser Geschäftswelt bieten. Außerdem gibt es weiterhin eine Liste von Geschäften und gastronomischen Betrieben, die aufgrund der aktuellen Situation Sonderdienstleistungen bieten, z.B. einen Lieferservice und besonders im Fall der Gastronomie von To-Go-Essensangeboten. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des Stadtmarketing Gunzenhausen e.V., Telefon 09831/508-308, E-Mail info@stadtmarketing-gunzenhausen.de.

Kein Altmühlfrankenlauf

Absage aufgrund des Beschlusses der Staatsregierung

Nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, Großveranstaltungen bis Ende August zu verbieten, muss nun auch der für den 23. Mai geplante 36. Altmühlfrankenlauf als größte Breitensportveranstaltung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen abgesagt werden.

Diese Entscheidung musste das Organisationsteam am Landratsamt nun schweren Herzens zusammen mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr Degersheim/Rohrach treffen. In diesem Jahr hätte der Zieleinlauf anlässlich des 125-jährigen Gründungsjubiläums der Feuerwehr mit anschließender Siegerehrung im Degersheimer Festzelt stattgefunden.

Die Organisatoren des Landratsamtes sowie der Freiwilligen Feuerwehr Degersheim/Rohrach bedauern diese Entscheidung zutiefst und hatten sich über die 36. Ausgabe der Laufveranstaltung in der Hahnenkammregion sehr gefreut und seit langem darauf hin gefiebert. Natürlich müssen aber in dieser Situation der Schutz und die Gesundheit aller Läuferinnen und Läufer und der über 120 Helferinnen und Helfer an oberster Stelle stehen.

Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bedankt sich bei allen treuen Laufmannschaften, die nun schon seit Jahren mit Euphorie und Freude dabei sind und die Laufveranstaltung jedes Jahr zu etwas ganz Besonderem machen. Ein Dank geht auch an alle Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehren der Ortschaften, den Fahrradbegleitern, Auf- und Abbauhelfern, Kampfrichtern, Moderatoren und Zeitmessern, die die Veranstaltung überhaupt möglich gemacht hätten. 

Die Organisatoren des Altmühlfrankenlaufs sind bereits jetzt voller Vorfreude, wenn am 03. Juli 2021 alle Läuferinnen und Läufer gesund und munter zum 36. nächsten Altmühlfrankenlauf in Markt Berolzheim an den Start gehen. Das Laufsportereignis findet nächstes Jahr begleitend zum 100-jährigen Jubiläum des 1. FC Markt Berolzheim/Meinheim statt.

Bienenseuche ausgebrochen

Auch Wettelsheim, Auernheim und Windischausen betroffen

Hier ist das Sperrgebiet dargestellt.

In einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ist die sogenannte „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen. Betroffen sind Teile der Gemarkungen Treuchtlingen, Wettelsheim, Windischhausen, Auernheim und Möhren sowie zudem die Ortsteile Unterheumödern, Oberheumödern, Heunischhof und Freihardt. Für den Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist auch weiterhin unbedenklich.

Bislang nicht angemeldete Bienenbestände im gesamten Landkreis sind von den Bienenhaltern beim Landratsamt unverzüglich nachzumelden. Die Nachmeldung der Bestände kann dabei telefonisch unter 09141 902 272 oder per E-Mail an veterinaeramt.lra@landkreis-wug.de erfolgen. Auf der Homepage des Landratsamtes stehen für diese Nachmeldung unter https://www.landkreis-wug.de/veterinaerwesen-und-lebensmittelueberwachung/Tierseuchenbekaempfung/Faulbrut/ entsprechende Onlineformulare zur Verfügung.

Das Landratsamt wird in Kürze auf der Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften eine Allgemeinverfügung mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der „Amerikanischen Faulbrut erlassen. Für die Zeit der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr entfernt werden. Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.

Die „Amerikanische Faulbrut“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es handelt sich dabei um eine von Bakterien ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind. Die Tierseuche wirkt sich dabei nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus, sondern betrifft ausschließlich die Larven: Sie kann daher letztendlich zum kompletten Aussterben von Bienenvölkern führen.

Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die „Amerikanische Faulbrut“ hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden Empfehlungen behandelt worden sind.

Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ vorbeugen:

  • Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung,
  • keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials,
  • keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen,
  • Quarantäne fremder Schwärme,
  • kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten,
  • kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern),
  • wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen,
  • Vorratswaben nur aus geprüften Betrieben zukaufen,
  • kein freies Ausfressen lassen abgeschleuderter Waben durch die Bienen,
  • Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden,
  • Verhinderung von Räuberei,
  • mindestens 30% Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben,
  • regelmäßig Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD) untersuchen lassen.

Auch jeder Verbraucher kann dazu beitragen die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des Erregers der Amerikanischen Faulbrut enthalten sein können, appellieren die Fachleute der Behörde an die Bürger, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und Terrasse sollte unterlassen werden.

„Song für hier von dir“

Sieger des Songwettbewerbs stehen fest

Die Sieger heißen Alexandra Seubert und Michael Gabler, leben in Weißenburg und setzten sich mit ihrem Song „Teil von mir“, gegenüber 21 weiteren Songeinreichungen durch.

Vor vier Wochen gingen sechs Finalisten in das Online-Voting, um im Rahmen des Songwettbewerbs „Song für hier von dir“ zum Altmühlfranken-Song gewählt zu werden. Nach der Auswahl der Fach-Jury und nach 904 abgegebenen Stimmen beim Onlinevoting steht mit „Teil von mir“ nun der Siegersong fest.  Als Alexandra Seubert die Gewinnnachricht erhielt, äußerste sie spontan: „Damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet, denn man weiß ja nie, was den Leuten so gefällt“ und freute sich dann umso mehr über ihren ersten Platz.

Auf den Plätzen zwei und drei folgen: „Mir haltn zsam“ von Karl-Gustav Hirschmann aus Barthelmesaurach und „Im starken Süden“ von Stefan Rott aus Weißenburg. Dahinter schließen sich die Songs „Hier bist du Mensch“ von Andreas Ortner aus Dürrenmungenau, „Im starken Süden“ von Manfred Rehm aus Dollnstein und „Altmühlfranken“ von Familie Großberger aus Muhr am See an.

„Im Grunde genommen sind alle Sieger, die am Songwettbewerb teilnahmen, weil das Engagement, die Kreativität und die regionale Verbundenheit, die bei den Songs zum Ausdruck kamen, einfach großartig sind. Und wir werden uns eine Möglichkeit überlegen, dass alle eingereichten Songs eine „Verwertung“ erfahren und nicht in Vergessenheit geraten“ weist Regionalmanager Andreas Scharrer von der Zukunftsinitiative altmühlfranken des Landkreises hin.

Das Siegerduo führt der weitere Weg nun erst einmal in ein professionelles Tonstudio. Dort werden noch zwei weitere Versionen des Songs in unterschiedlichen Stilrichtungen produziert. Sind diese fertig abgemischt und produziert, kann der Landkreis-Song dann abgespielt werden, egal ob daheim, unterwegs oder z.B. in Telefon-Warteschleifen. In hoffentlich naher Zukunft wird der Song ganz sicher auch live zu hören sein, beispielweise auf Festen, Festivals und Kirchweihen.

Im Sommer letzten Jahres rief der Landkreis zu diesem Songwettbewerb auf. Bis zum Bewerbungsschluss am 31. Oktober 2019 wurden insgesamt 21 Songbeiträge eingereicht. Eine sechsköpfige Fach-Jury und die Zukunftsinitiative altmühlfranken wählten anhand vorgegebener Bewertungskriterien sechs Songs für das Onlinevoting aus, das vom 20. März bis 19. April 2020 lief. Das Jury-Voting ging mit 60 Prozent und das Onlinevoting mit 40 Prozent zur Ermittlung des Gewinners ein.

Weitere Absagen

Absage beliebter Veranstaltungen am Brombachsee

Gleich zwei Highlights müssen aus dem Veranstaltungskalender 2020 gestrichen werden. Der beliebte Familien-Erlebnistag „Entdecke den Brombachsee“ und die „Magischen Momente Brombachsee“ sind aufgrund der geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt.

Trotz aller Hoffnungen, die fest etablierten Events am Brombachsee durchführen zu können, steht nun fest: Es wird noch einige Zeit dauern, bis wir unsere Freizeit wieder in gewohnter Weise gestalten können.  In der Zwischenzeit hat der Gesundheitsschutz und damit das Vermeiden großer Menschenmengen absolute Priorität. Bis zum 31. August diesen Jahres sind Großveranstaltungen untersagt.

Der Familien-Erlebnistag zieht jährlich zum Saisonauftakt Ende April zahlreiche Familien aus der Region an den Brombachsee, um an verschiedenen Stationen Spiel, Spaß und Action für Klein und Groß zu erleben. Besonders beliebt ist die alljährliche Schatzsuche mit tollen Gewinnen beteiligter Unternehmen aus der Umgebung.

Ebenso schwer fiel die Entscheidung die „Magischen Momente Brombachsee“ abzusagen, die sich in den vergangenen Jahren zu einer Großveranstaltung mit überregionaler Resonanz etabliert haben. Bekannt ist das Event für seine spektakuläre Licht- und Lasershow vom Deck des Trimarans und das bunte Höhenfeuerwerk, bei dem der Brombachsee in farbenprächtiges Licht getaucht wird. Eingerahmt wird das Licht- und Farberlebnis von Live-Musik an vier Stränden und einem Party-DJ an Bord des Schiffs. Zauberer, Lichtkünstler, weitere „magische“ Erlebnisse und kulinarische Genüsse erwarten die Besucher bereits seit 2016 alljährlich Ende August.

Trotz oder gerade wegen der vielen Unwägbarkeiten, die uns in dieser Sommersaison begleiten, ist eines sicher: die Vorfreude auf schöne Veranstaltungen in 2021!

Masken im Bus tragen

Regelverkehr der Buslinien im Landkreis ab 27. April 2020

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April beschlossen. Dies betrifft v. a. die Abschlussklassen dieses Schuljahres. Aus diesem Grund werden ab dem genannten Tag alle öffentlichen Buslinien im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen wieder nach dem „Regelfahrplan an Schultagen“ verkehren.

Das Landratsamt weist zur Beförderung von Schülerinnen und Schüler durch Busse und Bahnen ergänzend darauf hin, dass ab kommendem Montag, den 27. April 2020, für Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. von Behelfsmasken (sog. Community-Masken) gilt. Diese Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll für Kinder ab ihrem sechsten Geburtstag gelten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein „Gebot der Vernunft“. Denn in Bussen und Bahnen treffen „undefinierte Gruppen“ von Menschen aufeinander, im Fall einer Infektion sei eine Nachverfolgung also sehr schwer zu ermitteln.

Für konkrete Fragen von Schulleitungen und Eltern hat das Kultusministerium zusätzlich eine Coronavirus-Telefon-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 18:00 Uhr und Samstag sowie Sonntag zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer besetzt ist: 089/2186-2971

Wettbewerb abgesagt

Heuer kein Bezirkswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“

Nach den zahlreichen bereits angekündigten Absagen von Veranstaltungen jeder Art trifft es nun auch den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Infolge der derzeit gültigen Ausgangsbeschränkungen und den nicht vorhersehbaren zukünftig geltenden Maßnahmen ist es leider erforderlich, den Bezirkswettbewerb Mittelfranken „Unser Dorf hat Zukunft“ abzusagen.

Die Bezirksbewertungskommission, die eigentlich vom 05.-07. Mai zur Bewertung in die mittelfränkischen Orte reisen wollte, wird diesen Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dieser steht derzeit noch nicht fest, sobald Planungssicherheit besteht, wird der Nachholtermin jedoch rechtzeitig bekannt gegeben. Aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben sich die Dörfer Meinheim, Aha und Hohenweiler für den Bezirksentscheid qualifiziert.

13 neue Ladesäulen

N-ERGIE baut Infrastruktur für Elektroautos deutlich aus

Die neue Ladestelle in Ehingen.


Die N-ERGIE Aktiengesellschaft baut die Ladeinfrastruktur für Elektroautos im nordbayerischen Raum weiter zügig aus – auch im Landkreis Ansbach. Seit Jahresbeginn errichtete die N-ERGIE hier 13 neue Säulen, und zwar in:
• Burk, Festenburgstraße
• Dombühl, Bahnhofstraße
• Ehingen, Wittelshofer Straße
• Feuchtwangen, Spielbank
• Flachslanden, Marktplatz
• Langfurth: Von-Lüttwitz-Straße
• Mitteleschenbach: Burgstallstraße
• Röckingen, Schulweg
• Sachsen bei Ansbach, Hauptstraße
• Weidenbach, Hochschule Weihenstephan-Triesdorf
• Wittelshofen, Schulstraße
• Wolframs-Eschenbach, An der Stadtmauer
• Wörnitz, Rothenburger Straße
Die Ladesäulen der N-ERGIE verfügen über zwei Typ2-Steckdosen mit einer Leistung von je 22 Kilowatt (kW) und werden allesamt mit Ökostrom aus der Region betrieben. Die beiden jeweils anliegenden Parkplätze sind ausschließlich für Elektroautos vorgesehen, die hier aufgeladen werden.
N-ERGIE Pressestelle, Telefon 0911 802-58050, Telefax 0911 802-58053 I presse@n-ergie.de I www.n-ergie.de
Die Säulen werden in den Ladeverbund+ integriert, eine Kooperation
von derzeit rund 60 Stadt- und Gemeindewerken – unter anderem aus
Ansbach, Dinkelsbühl, Feuchtwangen, Heilsbronn, Lichtenau,
Neuendettelsau und Windsbach.
Mit den 13 neuen Ladesäulen der N-ERGIE bietet der Ladeverbund+ im
Landkreis Ansbach bereits 52 öffentliche Ladesäulen an. Über den
Ladesäulenfinder auf www.ladeverbundplus.de kommen E-Mobilisten
schnell zur nächstgelegenen Säule.
Einheitliche Technik und günstige Konditionen im Ladeverbund+
Der Vorteil dieser Zusammenarbeit: Alle Ladesäulen im Ladeverbund+
sind mit einem einheitlichen Zugangssystem ausgestattet. Der Zugang
erfolgt unter anderem über das Mobiltelefon.
Für E-Mobilisten, die Stromkunden bei einem im Ladeverbund+ organisierten
Stadtwerk sind, gibt es an den Ladesäulen besonders günstige
Konditionen: Nach einmaliger Registrierung laden sie ihr Elektroauto zu
einem ermäßigten Tarif.
Elektromobilität bei der N-ERGIE
Energiewende heißt auch Mobilitätswende. Elektromobilität trägt zum
Erreichen der Klimaschutzziele bei und stärkt aufgrund ihrer Speicherund
Ladestruktur gleichzeitig eine dezentral ausgerichtete Energiewende.
Deshalb ist die Förderung der Elektromobilität fest in der Konzernstrategie
der N-ERGIE verankert.
Ihren eigenen Fuhrpark stellt die N-ERGIE sukzessive auf Elektrofahrzeuge
um und setzt bereits über 100 Elektroautos für Dienstfahrten ein.
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Biotonnen richtig befüllen

Biotonne – hier schließt sich der natürliche Kreislauf

Wichtig ist das richtige Befüllen der Biotonne.

Auf der Kompostierungsanlage in Bechhofen herrscht Hochbetrieb. Seit einiger Zeit werden dort die riesigen Komposthaufen, die während der Wintermonate produziert und gelagert wurden, von großen LKW-Zügen oder Traktoranhängern abgeholt. Ein Großteil geht zur Weiterverarbeitung in Erdenwerke, wo sie zu Blumenerde und anderen Erdens-orten verarbeitet werden. Ein anderer Teil wird in der Bio-Landwirtschaft als natürlicher Dünger und Bodenverbesserer eingesetzt.

Der natürliche Kreislauf hat sich hier geschlossen: Küchen- und Gartenabfälle aus den Haushalten und dem Landschaftsbau wurden zu Erde kompostiert, um nun das Jahr über den neuen Pflanzen als Nährstoff zu dienen. Dieser natürliche Kreislauf findet in vielen Gärten auf dem eigenen Kompost statt. Gartenbesitzer achten dabei genau darauf, was auf ihren Kompost gelangt und was nicht, denn sie wollen sich mit dem gewonnenen Kompost weder Schadstoffe noch Pflanzenkrankheiten in ihre Beete holen.

Genau dasselbe gilt auch für die Biotonne zu Hause. Auch hier dürfen keine Schadstoffe eingetragen werden, um nach der Kompostierung ein hochwertiges Produkt zu erhalten. Umso verwunderlicher ist es, dass es trotzdem immer noch zu Fehlwürfen kommt. Die Abfallwirtschaft hatte in den vergangenen Monaten mit der Kampagne „Kein Plastik in die Biotonne“ wiederholt darauf hingewiesen, wie aufwändig und teuer Plastiktüten in der Kompostierungsanlage ausgeschleust werden müssen. Damit wird verhindert, dass diese Kunststoffe am Ende als Mikroplastik die hohen Qualitätskriterien, die von der Bio-landwirtschaft an den Kompost gestellt werden, nicht erfüllen.

Die betriebene Aufklärungsarbeit und Informationsflyer, die an die Tonnen gehängt wurden, bewirkten zwar eine deutliche Verbesserung bei der Qualität der Bioabfälle, jedoch gibt es offenbar einige Unbelehrbare, die letztendlich für einen nicht zu akzeptierenden Verschmutzungsanteil verantwortlich sind.

Nun tritt die Kampagne in die nächste Stufe ein:

Stark fehlbefüllte Tonnen werden nicht mehr geleert und erhalten eine rote Karte. Unterstützt werden die Müllwerker dabei durch ein Detektionssystem, das bereits seit etwa 25 Jahren erfolgreich in vielen Kommunen eingesetzt wird. Meist sind Plastiktüten der Grund, aber auch Glas, Dosen, Alufolie oder ähnliches können bewirken, dass die Biotonne nicht geleert wird. Wurden die Störstoffe nach Erhalt der roten Karte eigenverantwortlich entfernt, kann die Tonne dann zur nächsten Leerung bereitgestellt werden.

Grundsätzlich macht die Abfallwirtschaft nochmals darauf aufmerksam, dass sogenannte Bio-Folienbeutel zur Entsorgung von Küchenabfällen nicht geeignet sind.

Auf den ersten Blick scheinen kompostierbare Biomüllbeutel nur Vorteile zu bieten. Sie ermöglichen daheim im Haushalt eine hygienische Sammlung der feuchten Küchenabfälle und lassen sich zugebunden leicht in die braune Tonne werfen, ohne dass man sich schmutzig machen muss. Doch bei der Verwertung beginnen die Probleme.

Die kompostierbaren Biomüllbeutel werden an der Kompostierungsanlage im Zuge der Vorsortierung bereits ausgesondert, da man sie im großen Bioabfallhaufen aufgrund der starken Verschmutzung praktisch nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden kann. Die Biomüllbeutel landen dann samt Inhalt, also den Bioabfällen, in der Müllverbrennung. Würden sie im Kompostierungskreislauf verbleiben, zersetzen sie sich viel zu langsam. Die kurze Verweilzeit von nur 8-10 Wochen in der Anlage reicht nicht für einen vollständigen Abbau aus.

Aufgrund der vielfältigen Probleme, die kompostierbare Biomüllbeutel bei der Verwertung der Bioabfälle verursachen, sollte man sich daher unbedingt nach Alternativen um-schauen.

Eine gute Wahl sind Papiertüten, in denen man die Küchenabfälle ebenso gut sammeln kann. Papiertüten liegen im Supermarkt oder der Drogerie meist direkt neben den Bioplastikbeuteln im Regal. Der entscheidende Vorteil der Papiertüten: Sie lassen sich problemlos kompostieren.

Noch billiger kommt man mit Zeitungspapier davon, in das man vor allem die feuchten Küchenabfälle gut einwickeln sollte. Einen positiven Nebeneffekt haben Papiertüten und Zeitungspapier darüber hinaus. Sie verringern im Winter das Risiko, dass der Inhalt der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten.

Kirchweih später?

Weidenbach: Mavridis schlägt ökumenisches Fest vor

Da die Kirchweih nicht wie gewohnt stattfinden kann, soll – so der Wunsch von 2. Bürgermeister Willi Albrecht aus Nehdorf – die Kirchweih Anfang August nachgeholt werden. Nach der aktuellen Lage ist dieser Termin nicht haltbar. Deshalb habe ich dem 1. Bürgermeister Gerhard Siegler vorgeschlagen, in diesem Jahr die Kirchweih nicht nach der evangelisch-lutherischen markgräflichen Hofkirche (Geburtstag des Markgrafen Carl Wihelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach am 12.Mai), sondern der römisch-katholischen Kirche zu feiern, die dem Bruder Klaus gewidmet ist. Das Patrozinium des Heiligen Nikolaus von der Flühe ist am 25.9., in diesem Jahr ein Freitag. Das wäre eine hervorragende Möglichkeit, der Ökumene in Weidenbach Raum zur Verwirklichung zu geben. Die katholische Kirche wurde nach dem II. Weltkrieg gebaut, weil durch den erheblichen Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten plötzlich sehr viele Katholiken nach Weidenbach kamen. Sie ist eine Ornbauer Filialkirche und wurde 1958 durch den Architekten Hanns Meier aus Neumarkt in der Oberpfalz erbaut.

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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