Masken im Bus tragen

Regelverkehr der Buslinien im Landkreis ab 27. April 2020

Das Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen der weiterführenden und beruflichen Schulen ab dem 27. April beschlossen. Dies betrifft v. a. die Abschlussklassen dieses Schuljahres. Aus diesem Grund werden ab dem genannten Tag alle öffentlichen Buslinien im Landkreis Weißenburg – Gunzenhausen wieder nach dem „Regelfahrplan an Schultagen“ verkehren.

Das Landratsamt weist zur Beförderung von Schülerinnen und Schüler durch Busse und Bahnen ergänzend darauf hin, dass ab kommendem Montag, den 27. April 2020, für Fahrgäste des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. von Behelfsmasken (sog. Community-Masken) gilt. Diese Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll für Kinder ab ihrem sechsten Geburtstag gelten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden. Die Verpflichtung zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist ein „Gebot der Vernunft“. Denn in Bussen und Bahnen treffen „undefinierte Gruppen“ von Menschen aufeinander, im Fall einer Infektion sei eine Nachverfolgung also sehr schwer zu ermitteln.

Für konkrete Fragen von Schulleitungen und Eltern hat das Kultusministerium zusätzlich eine Coronavirus-Telefon-Hotline eingerichtet, die von Montag bis Freitag zwischen 7:30 Uhr und 18:00 Uhr und Samstag sowie Sonntag zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer besetzt ist: 089/2186-2971

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