Neuer Kreisbrandrat

Volker Satzinger ist von Kommandanten gewählt worden

Der neue Kreisbrandrat Volker Satzinger (rechts) mit seinem Vorgänger Werner Kastner, der nach 18 Jahren das Amt abgeben musste. Foto: LRA

Die Kommandanten der Feuerwehren des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen haben einen neuen Kreisbrandrat gewählt. Ab 01. Oktober 2020 wird Volker Satzinger aus Burgsalach dem aus Altersgründen ausscheidenden bisherigen Kreisbrandrat Werner Kastner nachfolgen. Aufgrund der Corona-Pandemie musste die eigentlich für das Frühjahr angedacht Wahl auf den Herbst verschoben werden.

Im Bayerischen Feuerwehrgesetz ist eine Altersgrenze von 65 Jahren für das Amt des Kreisbrandrates festgesetzt. Aus diesem Grund darf der bisherige Kreisbrandrat Werner Kastner das Amt nach 18 Jahren nicht mehr ausüben. Landrat Manuel Westphal bedankte sich bei Werner Kastner für seinen jahrzehntelangen Feuerwehrdienst und sein Engagement. Kreisbrandrat Kastner nutze die Gelegenheit sich bei den anwesenden Feuerwehrkräften aus dem Landkreis für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu bedanken. Die offizielle Verabschiedung von Werner Kastner wird zu einem anderen Zeitpunkt erfolgen. 

Anschließend folgte die eigentliche Wahl. Landrat Manuel Westphal stellte die beiden Kandidaten den Kreisbrandinspektor Volker Satzinger sowie Kreisbrandmeister Andreas Seegmüller aus Gunzenhausen vor.

Volker Satzinger wurde mit Wirkung vom 01. November 2002 als Kreisbrandmeister für den Brandkreis 3 (Bereich Jura) und am 01. März 2017 zum Kreisbrandinspektor des Inspektionsbereichs 2 (östliches Landkreisgebiet) bestellt. Andreas Seegmüller war seit dem 01. Mai 2004 als Kreisbrandmeister für die Alarmierungsplanung im Landkreis und für die Pressearbeit zuständig. Nach der Vorstellung durch den Landrat konnten sich beide Kandidaten noch selbst den Feuerwehrkräften vorstellen.

Mit 77 von 120 abgegebenen Stimmen wurde schließlich Volker Satzinger zum neuen Kreisbrandrat des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen gewählt. Satzinger bedankte sich für das ihm entgegengebrachte Vertrauen und nahm die Wahl an.

„Mit Volker Satzinger wurde ein erfahrener Feuerwehrmann zum Kreisbrandrat gewählt, der die Strukturen hier vor Ort bereits gut kennt. Ich bedanke mich bei beiden Kandidaten für ihr Engagement und ihre Bereitschaft“, lobte Landrat Manuel Westphal nach der Wahl.

Nach Bestätigung der Regierung von Mittelfranken wird der neue Kreisbrandrat mit Wirkung zum 01. Oktober 2020 für die nächsten sechs Jahre das Amt des Kreisbrandrats des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen übernehmen.

Pflegekurs für Omas

Säuglings- und Kleinkindpflegekurs der „Wunschgroßeltern in Altmühlfranken“

Das Projekt „Wunschgroßeltern in Altmühlfranken“ des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen bietet auch dieses Jahr wieder einen Säuglings- und Kleinkindpflegekurs an. Der Kurs findet am Donnerstag, 15. Oktober 2020 von 14.30-17.30 Uhr im Sitzungssaal Klosterflügel des Landratsamtes unter Einhaltung der Hygienevorschriften statt.

Er richtet sich in erster Linie an alle Wunschgroßeltern bzw. Senioren, die Interesse haben ehrenamtlich eine Familie im Landkreis zu unterstützen, die keine Großeltern vor Ort haben.  Aber auch für andere Großeltern, Eltern und Interessierte ist der Kurs geöffnet, der von Jessica Rosner, Familien- und Kinderkrankenschwester, gehalten wird.

Die Veranstaltung gibt u.a. Einblicke in die richtige Tragehaltung, die optimale Schlafumgebung, den Schlafrhythmus und die Pflege von Babys. Ein besonderes Augenmerk wird auch auf die richtige Ernährung und auf Krankheiten von Babys und Kleinkindern gelegt.

Der Kurs ist für aktive und angehende Wunschgroßeltern kostenlos, für alle anderen wird ein Unkostenbeitrag von 10 Euro erhoben. Um verbindliche Anmeldung bis 01. Oktober 2020 bei Koordinatorin Karina Milles unter 09141 902-412 bzw. wunschgrosseltern@altmuehlfranken.de wird gebeten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Es werden dringend weitere Wunschgroßeltern, besonders im Raum Treuchtlingen gesucht, die etwas Zeit an eine Familie zu verschenken haben. Aber auch Familien aus dem Landkreis mit mindestens einem Kind unter drei Jahren, die sich über Unterstützung durch eine Wunschoma bzw. einen Wunschopa freuen würden, können sich gerne bei der Koordinierungsstelle melden.

Babybrief an die Eltern

Ein Willkommensgeschenk des Landkreises

Seit mehr als 20 Jahren heißt das Landratsamt jedes neugeborene Baby im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mit dem an Eltern gesandten Babybrief willkommen. Inzwischen ist der Babybrief eine Kooperation aus dem Gesundheitsamt, der Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes und der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit, allesamt Anlaufstelle für junge Familien am Landratsamt.

Am Anfang des Jahres hatten die herausgebenden Stellen des Babybriefes jedoch mit Hürden im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung zu kämpfen. So war es zwischenzeitlich nicht mehr möglich, allen jungen Familien den Babybrief automatisch nach der Geburt ihres Kindes zuzusenden. Stattdessen konnten die kooperierenden Stellen den Babybrief nur an diejenigen Familien verschicken, die die Geburt ihres Kindes in den Standesamtlichen Nachrichten in den Tageszeitungen bekannt gegeben haben. So wurden leider nicht mehr alle Familien mit Neugeborenen im Landkreis erreicht.

„Umso mehr freut es uns, dass wir inzwischen einen Weg gefunden haben, die mit der neuen Datenschutzgrundverordnung konform ist und die es uns ermöglicht, wieder allen jungen Familien im Landkreis einen Babybrief zuzustellen“, so Martina Butz aus dem Gesundheitsamt. „Darüber hinaus konnten wir die Versäumnisse der letzten Monate aufgrund der fehlenden Daten mittlerweile nachholen, so dass inzwischen alle Familien, die 2020 Zuwachs bekommen haben, einen Babybrief erhalten haben“, ergänzt Saskia Thumann von der KoKi – Netzwerk frühe Kindheit.

In Zukunft dürfen sich also wieder alle frisch gebackenen Eltern in unserem Landkreis über einen Babybrief freuen. Er enthält zum einen natürlich herzliche Glückwünsche zur Geburt, zum anderen aber gibt er aktuelle Informationen sowie Anlaufstellen für Eltern mit Baby weiter. Insbesondere das ist den kooperierenden Stellen ein großes Anliegen.

Das Gesundheitsamt, die Schwangerenberatungsstelle des Landratsamtes und die KoKi – Netzwerk frühe Kindheit wissen, dass mit der Geburt eines Kindes ein neuer Lebensabschnitt beginnt, der auch mit neuen Herausforderungen verbunden ist. So sind sich die herausgebenden Stellen einig, dass es sicherlich kein Zeichen von Schwäche ist, sich frühzeitig Hilfe zu holen. Vielmehr ist es ein Zeichen von Stärke, seinem Kind und sich selbst die notwendige Unterstützung zukommen zu lassen. Ganz natürlich sind in dieser spannenden ersten Lebensphase mit Baby Unsicherheiten, Fragen, anstrengende Situationen und vielleicht auch Sorgen.

„Umso wichtiger für die jungen Familien ist es deshalb, sich ein eigenes Netzwerk für sich und das Kind aufzubauen“, erklärt Sandra Heuberger-Streb als KoKi-Mitarbeiterin.  Mit dem Babybrief erhalten Eltern Informationen zu Themen wie Stillen, Schreien, Schlafen, Schütteltrauma und vielen weiteren. Es liegen Kontakte zu hilfreichen Anlaufstellen bei und die Familien erhalten Kontakte, mit Hilfe derer sie weiterführende Infos und Tipps einholen können. Jedes Exemplar enthält zudem die Familienfibel mit den wichtigen Adressen für Familien im Landkreis.

Erklärung des Landrats

Klarstellung zum Verkauf des Muna-Geländes

Stellungnahme von Landrat Manuel Westphal in der Sitzung des Kreistages am 21.09.2020 zum Verkauf des ehemaligen Muna-Geländes bei Langlau durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA)
Vorbemerkung:
Die nachfolgende Stellungnahme von Landrat Manuel Westphal zum Verkauf des ehemaligen Muna-Geländes bei Langlau durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) beruht auf der Basis einer verwaltungsinternen rechtlichen Einschätzung der Landkreisverwaltung unter Einbeziehung eines juristischen Staatsbeamten des Landratsamtes. Bei der erstellten rechtlichen Einschätzung, die auf der Basis der im Internet von der BImA veröffentlichten Informationen zum Thema „Erstzugriff und Verbilligung“ erstellt wurde, handelt es sich im vorliegenden Fall um kein Rechtsgutachten. Das Landratsamt bzw. der Landkreis war weder am Bieterverfahren noch an dem anschließenden Verkaufsprozess beteiligt. Mangels Zuständigkeit kann das Landratsamt keine verbindliche rechts- bzw. fachaufsichtliche Bewertung der bisherigen Vorgehensweise der BImA bzw. des bisherigen Verkaufsprozesses vornehmen.

Die parallel dazu von der BImA auf Anfrage des Landratsamtes durchgeführte rechtliche Überprüfung und Bewertung ihrer bisherigen Vorgehensweise bzw. des bisherigen Verkaufsprozesses hat in dem Zusammenhang ergeben, dass eine Fehlerhaftigkeit des bisherigen Verfahrens nicht gegeben ist. Dies entspricht dem Ergebnis der rechtlichen Einschätzung der Landkreisverwaltung bzw. dem abschließenden Fazit der nachfolgenden Stellungnahme.

Der Landrat erklärte gegenüber den Kreisräten:

  1. Einleitung:
    Letzte Woche wurde die Frage aufgeworfen, ob das Verfahren der BImA zur Veräußerung des Muna-Geländes in Langlau ordnungsgemäß abgelaufen sei.
    Da ich selbst in der fraglichen Zeit nicht im Amt war, bin ich was den damaligen Ablauf betrifft auf meine Mitarbeiter bzw. auf die damals beteiligten politisch verantwortlichen Personen angewiesen. Darüber hinaus habe ich auch eine Kontaktaufnahme mit der BImA veranlasst und auch hier noch einmal die rechtliche Situation abgefragt, diese aber auch noch einmal bei uns im Haus juristisch prüfen lassen.
    Erst dann war aus meiner Sicht, wie bereits angekündigt, heute eine fundierte Stellungnahme zu dem Verfahren möglich.
  2. Definition Erstzugriffsberechtigter:
    Zunächst sind aus meiner Sicht vorneweg einige rechtlichen Definitionen zu klären und zwar die Begriffe des „Erstzugriffsberechtigten“ und der „entbehrlichen Liegenschaft“.
    Erwerbsberechtigt im Erstzugriff können nur Gebietskörperschaften sein sowie privatrechtliche Gesellschaften / Unternehmen, Stiftungen und Anstalten, an denen eine Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist. Nur dann kommt überhaupt die Eigenschaft eines Erstzugriffsberechtigten in Betracht.
    Im vorliegenden Fall kämen wegen ihres jeweiligen Status als kommunale Gebietskörperschaften grundsätzlich nur die Gemeinde Pfofeld sowie der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Betracht.
  3. Was sind entbehrliche Liegenschaften?
    Als „entbehrliche Liegenschaften“ werden bundeseigene Liegenschaften bezeichnet, die zur Erfüllung der Aufgaben des Bundes oder für betriebliche Zwecke der BImA in absehbarer Zeit nicht mehr benötigt werden. Nur solche Liegenschaften können überhaupt im Rahmen des Erstzugriffs von der BImA veräußert werden.
  4. Was sind nun die rechtlichen Grundlagen für die Einräumung einer Erstzugriffsoption? Was sind die rechtlichen Grundlagen für die Einräumung einer Erstzugriffsoption?
    Die rechtlichen Grundlagen für die Einräumung einer Erstzugriffsoption stellen sich wie folgt dar.
    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 21.03.2012 beschlossen, den von der Konversion betroffenen Gebietskörperschaften sowie den privatrechtlichen Gesellschaften/Unternehmen, Stiftungen oder Anstalten, an denen eine Gebietskörperschaft mehrheitlich beteiligt ist, eine Erwerbserleichterung für Konversionsgrundstücke in Form einer eingeschränkten Erstzugriffsoption einzuräumen. Damit wird der Erwerb von ehemals durch die Bundeswehr oder die Gaststreitkräfte genutzten Liegenschaften oder Teilflächen davon zum gutachterlich ermittelten Verkehrswert bzw. in bestimmten Fällen auch zu einem verbilligten Wert ermöglicht, ohne dass die BImA das sonst hierfür übliche Bieterverfahren durchführt. Die Gebietskörperschaften sollen so bei der Erfüllung der ihnen unmittelbar obliegenden Aufgaben unterstützt werden.
    Mit dem Haushaltsgesetz 2018 hat die BImA die Möglichkeit erhalten, entbehrliche Bundesimmobilien im Wege des Direktverkaufs an Kommunen und andere Erstzugriffsberechtigte ohne Bieterverfahren auf der Basis einer gutachterlichen Verkehrswertermittlung zum vollen Wert zu veräußern, wenn die Kommune das Grundstück unmittelbar zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe benötigt (Erstzugriffsoption).
    Seit 2015 hat die BImA darüber hinaus die Möglichkeit, für die in der „Richtlinie der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) zur verbilligten Abgabe von Grundstücken (VerbR)“ aufgeführten Nutzungsarten Kaufpreisnachlässe zu gewähren.
    Im Jahre 2018 wurde diese Richtlinie erweitert, um den Kommunen insbesondere für den sozialen Wohnungsbau noch weitere wesentliche Verbesserungen bei der Reduzierung des Kaufpreises anbieten zu können.
  5. Wie ist die Erstzugriffsoption rechtlich einzuordnen und besteht ein Rechtsanspruch für Gebietskörperschaften auf Ausübung des Erstzugriffs?
    Wie ist nun diese Erstzugriffsoption rechtlich einzuordnen?
    Ergibt sich daraus ein Rechtsanspruch der Gebietskörperschaft auf einen Erstzugriff?
    Durch den Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages vom 21.03.2012 wird für die kommunalen Gebietskörperschaften kein formales Erstzugriffsrecht bzw. kein rechtlicher Anspruch für die Geltendmachung eines Erstzugriffs eingeräumt, sondern es handelt sich hier lediglich um eine interne Ermächtigung der BImA, diese Option bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen den kommunalen Gebietskörperschaften zur Verfügung zu stellen.
    Für die BImA ergibt sich daraus aber gerade keine zwingende rechtliche Verpflichtung, diese Erstzugriffsoption immer anzubieten. Es obliegt der Entscheidung der BImA, ob sie diese Option gegenüber den Gebietskörperschaften zulässt oder nicht. Daraus folgt aber auch, dass die Gebietskörperschaften damit keinen formalrechtlichen Erwerbsanspruch haben.
    Mit seinem Beschluss legte der Haushaltsausschuss bezogen auf künftige Grundstücksgeschäfte nur fest, unter welchen Voraussetzungen er Verkäufe der BImA an Kommunen ohne Bieterkonkurrenz und ohne Marktabfrage akzeptiert.
    Da von Seiten der Gemeinde Pfofeld bzw. von Seiten des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen in Bezug auf das ehemalige Muna-Gelände in Langlau kein Erstzugriffsrecht in Form eines Rechtsanspruchs bestand, konnte dieses von Seiten der beiden Gebietskörperschaften von sich aus aber auch nicht ausgeübt bzw. gegenüber der BImA auch nicht selbstständig geltend gemacht werden.
    Es bestand somit keine gesetzliche oder formalrechtliche Verpflichtung der BImA gegenüber dem Landkreis oder der Gemeinde das Gelände anzubieten, andererseits aber auch kein Rechtsanspruch der Kommunen auf den Erwerb.
    Dies hätte zur Folge, dass insoweit für die damals tätigen kommunalpolitischen Vertreter auch keine Notwendigkeit bestand sowohl für die Gemeinde Pfofeld in Person von Willi Renner als auch für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen in Person von Gerhard Wägemann, mangels Rechtsanspruch über die Frage der Geltendmachung dieser Option eine politische Beratung und Beschlussfassung in den dafür zuständigen kommunalen Gremien der beiden Gebietskörperschaften herbeizuführen.
    Dieser Standpunkt wurde mir gegenüber auch vom damaligen Bürgermeister Willi Renner und Altlandrat Gerhard Wägemann so bestätigt.
    Darüber hinaus ist auch auf folgendes noch hinzuweisen:
    Im Mai 2018, als auf Vermittlung des Bayerischen Wirtschaftsministeriums bzw. der dort angesiedelten staatlichen Ansiedlungsagentur „Invest in Bavaria“ sowie der Regierung von Mittelfranken der Erstkontakt zu Center Parcs zustande kam, lag eine Verkaufsfreigabe der BImA für das ehemalige Muna-Gelände nicht vor. Die BImA musste die Frage, ob für die Nutzung dieser Liegenschaft ein

    Bundesbedarf weiter fortbesteht bzw. unter welchen Voraussetzungen eine Entbehrlichkeit der Liegenschaft für den Bundesbedarf ggf. erzielt werden könnte, erst intern mit weiteren Bundesbehörden abklären. Dieser Prozess erstreckte sich über einen Zeitraum bis Anfang 2020. Erst aus einer an das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen gerichteten schriftlichen Mitteilung von Invest in Bavaria Anfang des Jahres 2020 war zu entnehmen, dass ein Bundesbedarf für das ehemalige Muna-Gelände nicht mehr besteht und damit einer Verkaufsfreigabe nichts mehr im Wege steht.
    Darüber hinaus war Ausgangspunkt des vorliegenden Veräußerungsverfahrens nicht ein mögliches Erwerbsinteresse der Gemeinde Pfofeld oder des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, sondern eine Initiative von Center Parcs zur Prüfung von möglichen Standorten für einen neuen Ferienpark in Bayern. Das Unternehmen ist an die BImA herangetreten und hat sich um einen Erwerb des ehemaligen Muna-Geländes in Langlau bemüht.
    Vermittelt wurde dieser Kontakt über Invest in Bavaria, der Ansiedlungsagentur des Freistaats Bayern aus dem Geschäftsbereich des Bayerischen Wirtschaftsministeriums.
    Am 21.11.2018 fand dazu unter der Leitung von Herrn Staatssekretär Roland Weigert im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ein Abstimmungsgespräch über das Ansiedlungsvorhaben statt, an dem u.a. Vertreter von Center Parcs und der BImA sowie als Vertreter von kommunaler Seite der damalige Bürgermeister der Gemeinde Pfofeld, Herr Willi Renner, und der damalige Landrat des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen, Herr Gerhard Wägemann, teilnahmen. In dieser Besprechung wurde das Ansiedlungsinteresse von Center Parcs sowie die Rahmenbedingungen hinsichtlich einer Verkaufsfreigabe erörtert, insbesondere die Frage, ob ein fortbestehender Bundesbedarf für das Gelände vorliegt.
    Eine mögliche Ansiedlung und damit ein möglicher Erwerb des Areals durch Center Parcs wurde bei diesem Abstimmungsgespräch seitens des Wirtschaftsministeriums und insbesondere seitens des Staatssekretärs Weigert ausdrücklich begrüßt.
    Diese positive Beurteilung des vorliegenden Ansiedlungsinteresses durch die Spitze des Wirtschaftsministeriums wurde in diesem Abstimmungsgespräch auch von dem damaligen Bürgermeister Willi Renner und dem damaligen Landrat Gerhard Wägemann geteilt. Für beide war aus deren Sicht auch in keinster Weise eine kommunale Aufgabenstellung erkennbar, die ein eigenes kommunales Erwerbsinteresse der Gebietskörperschaften gerechtfertigt hätte.
    Die positive Beurteilung des Ansiedlungsvorhabens von Seiten der Bayerischen Staatsregierung mit Begleitung durch Invest in Bavaria wurde in einem weiteren Gespräch zwischen dem damaligen Landrat, Herrn Wägemann, und Herrn Staatsminister Aiwanger auf der ITB in Berlin am 07.03.2019 noch einmal bekräftigt.
    Daraus folgte aber aus Sicht der BImA, dass die Notwendigkeit der Einräumung einer Erstzugriffsoption durch die BImA für das ehemalige Muna-Gelände bei Langlau gegenüber der Gemeinde Pfofeld und dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nicht bestand.

    Im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen des Beschlusses des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 21.03.2012 erfolgt nur dann ein aktives Anbieten der entbehrlichen Grundstücke seitens der BImA, sofern die Annahme besteht, dass im Sinne der Daseinsvorsorge ein kommunales Kaufinteresse besteht. Die Einräumung der Erstzugriffsoption durch die BImA gegenüber einer Gemeinde oder einem Landkreis erfolgt somit grundsätzlich nur, wenn der Grunderwerb erkennbar unmittelbar der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe dient, zu der die Gebietskörperschaft gesetzlich verpflichtet ist oder die sie auf der Grundlage der jeweiligen Kommunalverfassung bzw. Gemeindeordnung des Landes wahrnimmt.
    Im vorliegenden Fall war für die BImA aus deren Sicht zu keinem Zeitpunkt ein kommunales Kaufinteresse zu erkennen. Daraus folgte für die BImA, dass weder der Gemeinde Pfofeld, noch dem Landkreis aktiv eine Erstzugriffoption eingeräumt werden musste.
    Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass nach Art. 74 Abs. 1 der Bayerischen Gemeindeordnung bzw. nach Art. 68 Abs. 1 Landkreisordnung eine Gemeinde oder ein Landkreis Vermögensgegenstände oder Grundstücke nur erwerben soll, wenn das zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.
    Weiterhin ist auch darauf hinzuweisen, dass jede Kommune zur sparsamen Haushaltsführung verpflichtet ist. Auch dies spräche gegen einen Kauf des Geländes.
    Da weder eine kommunale Verpflichtungen noch eine notwendige kommunale Aufgabenerfüllung in Zusammenhang mit einem Erwerb des ehemaligen Muna-Geländes für den damaligen Bürgermeister Willi Renner und den damaligen Landrat Gerhard Wägemann aus deren Sicht erkennbar waren und somit gegenüber der BImA auch nicht geltend gemacht werden konnten, fehlte es hier im konkreten Fall auch an einer grundlegenden Voraussetzung für die Einräumung einer Erstzugriffsoption durch die BImA gegenüber den beiden kommunalen Gebietskörperschaften. Auch für die BImA bestand in Anbetracht der dargestellten Situation sowie auf Grund des fehlenden Nachweises einer mit dem Erwerb der Liegenschaft verbundenen kommunalen Aufgabenerfüllung keine Veranlassung, die Erstzugriffsoption den beiden kommunalen Gebietskörperschaften aktiv anzubieten.
  6. Fazit:
    Eine generelle gesetzliche Erstzugriffsoption bzw. ein darüberhinausgehendes generelles gesetzliches Erstzugriffsrecht für Gebietskörperschaften besteht somit nicht. Weiterhin ist eine Einräumung der Erstzugriffsoption durch die BImA mangels dafür fehlender Voraussetzungen auch nicht erfolgt. Daher ergab sich aus Sicht des damaligen Bürgermeisters bzw. Landrats – dies haben beide bestätigt – keine kommunalrechtliche Notwendigkeit, Entscheidung zur Frage der Beanspruchung einer Erstzugriffsoption unter Einbeziehung der Gremien herbeizuführen.
    Damit ist abschließend festzuhalten, dass hier nach nochmaliger Prüfung seitens der BImA, aber auch seitens unseres juristischen Staatsbeamten nicht von einer Fehlerhaftigkeit des Verfahrens ausgegangen werden kann.

Schüler in Quarantäne

Sechs Klassen der Senefelder-Realschule in Treuchtlingen betroffen

Eine Lehrkraft der Senefelder-Realschule in Treuchtlingen wurde am 23. September 2020 positiv auf Covid-19 getestet. Zuletzt hatte sich die Lehrkraft am 18. September 2020 in der Schule aufgehalten.

Die nach aktuellem Stand 149 Schülerinnen und Schüler von insgesamt sechs Klassen und eine weitere Lehrkraft werden für 14 Tage ab letztem Kontakt zu Hause isoliert und nächste Woche getestet.

Aufgrund der hohen Zahl und des damit verbundenen logistischen Aufwands bittet das Gesundheitsamt die betroffenen Eltern ausdrücklich, bezüglich der geplanten Tests Geduld zu bewahren und auf Rückfragen zu verzichten. Das Gesundheitsamt kommt aktiv auf die Eltern zu.

Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass ein negativer Test die Quarantänezeit nicht verkürzt, da nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand von einer Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen ausgegangen werden muss.

Einfache Dinge wertschätzen

Auf gute handwerkliche Tradition vertrauen

Slow Food Altmühlfranken erinnert traditionell am letzten Freitag im September an das Butterbrot, eine nahezu vergessene und in früheren Zeiten sehr beliebte Zwischenmahlzeit. Am „Tag des Butterbrots“ ist es daher nahliegend, wieder einmal auf bewährte Traditionen aufmerksam zu machen, an die sich einige durchaus noch gut und gerne erinnern. Außerdem ist ein handwerklich gebackenes und aromatisch duftendes Brot mit einem Aufstrich aus purer Butter mittlerweile eine begehrte Wiederentdeckung in den Bäckerläden unserer Region. „Es ist an der Zeit, daran zu erinnern, dass es noch die guten handwerklich hergestellten Lebensmittel gibt,“ bittet Dieter Popp als Vorsitzender von Slow Food Altmühlfranken.
Dazu gehören Handwerksbäckereien in denen der Teig noch vor Ort täglich frisch zubereitet und gebacken wird und nicht etwa vorgefertigte Teiglinge – nicht selten importierte Tiefkühlware – zum Aufbacken in den Ofen geschoben werden. Während die oftmals aus Fernost importierten tiefgefrorenen Teiglinge unter Einsatz chemischer Hilfsmittel wie Enzyme und Emulgatoren hergestellt werden, basieren die Brote unserer Handwerksbäcker auf dem Reinheitsgebot von Mehl, Wasser und Hefe. Ein dazu passender Butteraufstrich sollte aus der Milch von Kühen hergestellt sein, bei denen auf gute Milchqualität geachtet wurde. Das gelingt z.B. mit dem Einsatz von Heumilch, die auch in Franken von Bauern wiederentdeckt wurde und nun auch in der Region erhältlich ist. Daraus erhält man hochwertige Butter, bei der man es schmeckt, dass die Kühe im Sommer auf einer Weide stehen und die auch im Winter würzig duftendes Heu als Futter erhalten.
Slow Food hofft darauf, dass die Verbraucher wieder stärker Handwerksbetriebe wertschätzen, in diesem Fall die örtlichen Bäckereien, die ihre Backwaren noch selbst herstellen. Die Zahl der Bäcker geht leider auch in Franken alljährlich dramatisch zurück während gleichzeitig die Aufbackstationen bei den Discountern boomen.
Obwohl Brot zu den beliebtesten Grundnahrungsmitteln zählt, droht den Verbrauchern gerade hier der Verlust an Vielfalt. Handwerkliches Wissen und regionale Strukturen der Lebensmittelversorgung gehen verloren. „Wir möchten die Verbraucher wieder für „echtes“ Handwerk begeistern und zeigen, was gutes Brot und dazu z.B. gute Butter ausmachen können, welches Wissen und welche Verfahren es dafür braucht. Die Frage nach dem Ursprung ist dabei entscheidend. Denn Rohstoffe sowie Verarbeitung und Vertrieb wirken sich auf Geschmack und Genuss, auf Umwelt und Klima gleichermaßen aus. Ein Brot braucht nur wenige, aber hochwertige Zutaten. Eine ausreichende Länge der Teigführung trägt dabei maßgeblich zur Bekömmlichkeit bei. Und die Auswahl von Zutaten und Verfahren erfordert vor allem den Menschen und sein Wissen und keine standardisierten Maschinen“ wusste Bäckermeister Alexander Herzog aus seiner Betriebs-Praxis zu berichten.
Dieses Wissen und die Verwendung von hochwertigen, regionalen Rohstoffen müssen sich natürlich auf die Preisgestaltung der Handwerksbetriebe auswirken. Um das Verständnis und die Bereitschaft zur Zahlung höherer, aber angemessener Preise bei den Kunden zu wecken, müssen deutlich mehr Verbraucher auch die Hintergründe und Zusammenhänge handwerklicher Lebensmittelherstellung kennen
Dem Lebensmittelhandwerk verdanken wir nicht nur unseren Genuss. Als Hüter der biologischen, kulturellen und kulinarischen Vielfalt tragen gerade Bäckereien, Metzgereien oder Molkereien – neben den Landwirten – entscheidend zur regionalen Versorgungssicherheit und einer sinnvollen Ernährungswende bei.

Slow Food ist eine weltweite Bewegung, die sich für eine lebendige und nachhaltige Kultur des Essens und Trinkens einsetzt. Der Verein tritt für die biologische Vielfalt ein, fördert eine nachhaltige und umweltfreundliche Lebensmittelproduktion, betreibt Geschmacksbildung und bringt Erzeuger von handwerklich hergestellten Lebensmitteln auf Veranstaltungen sowie durch Initiativen mit Ko-Produzenten (Verbrauchern) zusammen.
Slow Food Deutschland wurde 1992 gegründet und ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin. Die Slow Food Bewegung zählt in Deutschland etwa 18.000 Mitglieder in über 80 Convivien (lokale Gruppen), weltweit engagieren sich mehr als 190.000 Menschen in über 170 Ländern (www.slowfood.de).
Slow Food Altmühlfranken wurde 2012 gegründet und widmet sich dem Bewusstsein für die vor Ort noch vorhandenen bäuerlichen Erzeuger sowie das Lebensmittel verarbeitende Handwerk. Die höchste Zahl selbst schlachtender Metzgereien in einem bayerischen Landkreis, eine Vielzahl an Mühlen und noch selbst backende Bäckereien oder die vielen handwerklichen Brauereien zeugen von dieser Qualität, die es zu erhalten gilt. Damit all diese Produkte eine erlebbare Bühne erhalten und um zu unterstreichen, dass sie ihren Preis wert sind, bemüht sich Slow Food um die Sicherung dieser Lebensqualität.

DIETER POPP, Präsident von Slow Food Altmühlfranken

Zukunftsgerichteter Strategieprozess

Altmühlfranken 2030 ist die Zielvorgabe

Die Ausschussmitglieder arbeiteten während des Workshops an einer Stärken-und-Schwächen-Analyse. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zukunftsinitiative altmühlfranken begleiten den Prozess. Foto: LRA

Knapp über 100 Tage ist Landrat Manuel Westphal nun im Amt und hat sich in dieser Zeit gut in sein Amt eingearbeitet. Und nicht nur das, es gibt schon – und das spürt vor allem die Verwaltung – zahlreiche Änderungen und Verbesserungsvorschläge, um die Verwaltung bürgerfreundlicher zu gestalten.

Landrat Manuel Westphal ist es wichtig, dass sowohl Politik als auch die Bevölkerung die Ausrichtung des Landkreises in Zukunft mehr mitbestimmen. Aus diesem Grund wurde ein umfangreicher Strategieprozess „Altmühlfranken 2030“ gestartet.

Nach der erstmaligen Ankündigung dieses geplanten Strategieprozesses im Kreistag Ende Juli dieses Jahres hat nun mit einem Workshop des Ausschusses für Regionalentwicklung, Tourismus, Sport und Kultur der erste Baustein für „Altmühlfranken 2030“ stattgefunden.

Auf Basis des regionalen Handlungskonzeptes von 2009 und der statistisch aufbereiteten Entwicklungen bis heute arbeiteten die Ausschussmitglieder an einer aktuellen Aufstellung einer Stärken-Schwächen-Analyse des Landkreises. Eine sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats) dient im Prinzip bei solchen Prozessen als Grundlage, bevor Entwicklungsziele und Maßnahmen festgelegt werden können, damit diese dann dort ansetzen, wo es tatsächlich nötig ist.

Beim nächsten Baustein, einem Workshop des Kreistages im Dezember, soll dann weiter an den Grundlagen gearbeitet werden, bevor es im Januar an die Einbindung der Öffentlichkeit geht. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann dann Ideen auf einer Online-Beteiligungsplattform eingeben und auch die weiterführenden Schulen sind aufgefordert, sich mit den verschiedenen Themenfeldern zu beschäftigen.

Im Februar/März soll dann – je nach den dann geltenden Vorgaben durch Corona – eine Zukunftskonferenz als öffentliche Veranstaltung stattfinden.

Die daraus hervorgehenden Arbeitskreise werden dann einzelne, priorisierte Projekte herausgreifen und bearbeiten, bevor die Ergebnisse insgesamt in einem Zukunftskonzept verschriftlicht und im September 2021 vom Kreistag und allen Beteiligten abgesegnet werden.

„Durch diesen Prozess möchte ich allen die Teilhabe an der Zielfindung des Landkreises ermöglichen und durch die persönliche Beschäftigung mit einer Vielzahl an Themen die Identifikation mit zukünftig eingeschlagenen Wegen stärken“, so Landrat Manuel Westphal.

Fazit des Workshops im Ausschuss war, dass sich in den letzten zehn bis elf Jahren bereits viel Positives im Landkreis getan hat, es aber immer noch viel zu tun gibt. Beispiel: Mittlerweile werden in Altmühlfranken 104 Prozent des Gesamtstromverbrauches des Landkreises aus Erneuerbaren Energien generiert. Dennoch bleibt in den Bereichen Wärme und Verkehr noch viel zu tun. Ebenso haben sich das Fränkische Seeland und der Naturpark Altmühltal einen guten Namen als Tourismusdestinationen gemacht, nichtsdestotrotz muss hier noch einiges verbessert werden, z.B. die Besucherlenkung an den Seen. Diese Themen und viele mehr werden in den nächsten Monaten Mittelpunkt der Arbeit innerhalb des Strategieprozesses sein. 

„Ich hoffe auf eine rege Beteiligung möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger unseres Landkreises, damit wir gemeinsam Altmühlfranken Stück für Stück verbessern. Dabei ist es aber auch wichtig, sachlich zu bleiben und konstruktiv an Problemen zu arbeiten, um gemeinsam zu mehrheitlich getragenen Lösungen zu finden“, betont Landrat Manuel Westphal in diesem Zusammenhang.

Im Rahmen einer Öffentlichkeitskampagne wird jeder über den Start der individuellen Beteiligungsmöglichkeiten informiert werden.

Seepromenade wird beschildert

Aus dem Stadtrat Gunzenhausen

Die „Seepromenade“ wird nun auch noch beschildert.

Bereits vor sechs Jahren hat der damals neu gewählte Stadtrat Werner Falk (FDP) die Gestaltung der Fußgänger- und Radlerverbindung von der Gunzenhäuser Altstadt bis zum Seezentrum Schlungenhof beantragt vorgeschlagen, dem „aufgehübschten“ Weg einen Namen zu geben („Seemeile“ oder „Seepromenade“). In den letzten Jahren haben städtische Gremien wiederholt darüber beraten. Das Ansinnen ist bei Bürgermeister Karl-Heinz Fitz auf offene Ohren gestoßen. Er hat inzwischen einen Radler-Ruhebereich (Foto) geschaffen, dazu auch noch die Beleuchtung von der Wassergasse bis zum Surfzentrum Schlungenhof durchführen lassen. Jetzt soll auf Antrag von Werner Falk auch noch die inzwischen vereinbarte Namensgebung „Seepromenade“ visualisiert werden, damit der Begriff sich bei den Einheimischen einprägen kann. Der Bauausschuss ist seinem Vorschlag gefolgt und so wird nun eine optisch gefällige Beschilderung an drei Stellen vorgenommen. Die wandernden und radelnden Feriengäste schätzen die Seepromenade sehr. Der Kunstverein Fränkisches Seenland hat zudem zu erkennen gegeben, dass die Verbindung mit der Installierung einiger Kunstwerke noch aufgewertet werden könnte.

Digitale Ausstattung der Schulen wird verbessert

Gunzenhausen ist dank seines agilen Medienreferenten Horst Schäfer bezüglich der Digitalisierung der Stadtverwaltung (und der Schulen) im Reigen der bayerischen Städte ganz vorn dabei. Zu den bereits vorhandenen 140 Notebooks und 70 Tablets an der Stephanischule, der Grundschule Süd und der Astrid-Lindgren-Schule Gnotzheim (sie wird auch von Gunzenhäuser Schüler besucht) kommen nun noch 68 Tablets und 74 Notebooks dazu, die im Rahmen eines Förderprogramms des Bundes beschafft werden. Zudem werden die 50 Lehrer zusätzlich mit Endgeräten ausgestattet.

In Gunzenhausen freilich haben die Lehrer schon seit zwei Jahren die digitalen Endgeräte. Nun ermöglicht die Offensive des Bundes eine Besserstellung, zudem stellt der Freistaat Bayern eine Softwarecloud zur Verfügung. „In Gunzenhausen klappt es recht gut, weil alle zusammenarbiten“, sagt deshalb auch „Medienpapst“ Horst Schäfer, der einer kleinen Crew von tüchtigen Mitarbeitern vorsteht. Systembetreuer, Schulleitungen und die Stadtverwaltung üben den engen Schulterschluss – und das hat der Stadt bisher sehr gut getan. Horst Schäfer hat sich in ganz Bayern einen Namen als versierter Fachmann gemacht. Er wird inzwischen gern von anderen Städten als Ratgeber gesucht.

Neues Personalabrechnungssystem

Die Personalabrechnung nimmt die Stadtverwaltung Gunzenhausen ab 1. Januar 2021 über die AKDB (Anstalt für kommunale Datenverarbeitung) vor und trennt sich vom bisherigen privaten Anbieter, dessen Dienstleistung sich hauptsächlich an Großkunden richtet. Grund für die Neuausrichtung ist aber auch die Tatsache, dass die Surferleistung des alten Systems nicht mehr ausreicht. Die einmaligen Kosten für die Stadt belaufen sich auöf 26903 euro, der jährliche Softwareanteil liegt bei rund 23000 Euro und ist damit finanziell günstiger.

Neue Kinderbilderbuchreihe

Der Autor Siegfried Stoll aus Pflaumfeld (er ist Pädagoge im Dienst der Fachakademie für Sozialpädagogik der Stiftung Henstoltshöhe) ist Gestalter einer Kinderbilderbuchreihe. Er hat von der Stadt die Erlaubnis bekommen, das Wappen der ehemaligen Gemeinde Pflaumfeld veröffentlichen dürfen. Die gleiche Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses gab es für Donomik Oeder, er einen Rüstwagen der Gunzenhäuser Feuerwehr im Miniformat 1:87 fertigt auf dessen Modellauto das Wappen der Stadt Gunzenhausen prangt.

Bezzelhaus modernisiert

Das Kinder- und Jugendhaus „Bezzelhaus“ soll für 2,2 Millionen Euro saniert werden. Der Trägerverein steht in Erwartung von Zuschüssen des Landes, des Bezirks, des Landkreises und weiterer Stellen. Auch die Stadt Gunzenhausen soll sich beteiligen. In welcher Höhe, das steht noch nicht fest, aber die Stadträte wollen das „Bezzelhaus“ nicht hängen lassen.

Zweiter Rettungsweg

Die Kirchengemeinde Wald-Stetten ist Trägerin des Kindergartens in Wald. Wie Pfarrer Karl-Heinz Kelber bittet, soll sich die Stadt an den Kosten von rund 13600 Euro beteiligen, die für den Bau eines zweiten Rettungsweges entstehen. Der Aussschuss billigte 6800 Euro, das sind 50 Prozent. In vergleichbaren anderen Fällen wurde ebenso entschieden.

Geld für Kirchturmsanierung

Die Kirchengemeinde Stetten kann mit einem städtischen Zuschuss von 6500 Euro rechnen. Das entspricht einem Fördersatz von fünf Prozent der Kosten für die Turmsanierung (130000 Euro).

Lastenfahrrad wird verliehen

Wer vom Auto auf das Fahrrad umsteigt, der soll finanziell davon einen Vorteil haben. Deshalb wird die Stadt ein Förderprogramm für Lastenfahrräder erstellen. Die Rede ist davon, dass die Beschaffer eines elektrounterstützten Lastenfahrrads, das rund 5000 Euro kostet, einen Zuschuss von 25 Prozent bekommen. Die Modalitäten werden derzeit von der Stadtverwaltung ausgearbeitet. Zugleich trägt sich die Stadtverwaltung mit dem Gedanken, für eigene Zwecke ein zweites Lastenfahrrad anzuschaffen, das dann auch als Fahrzeug von interessierten Gunzenhäuser Bürgern für einige Tage getestet werden kann.

211000 Euro für Sportförderung

Die Sportvereine in der Stadt können auch im nächsten Jahr mit einer Förderung durch die Stadt rechnen. Diese freiwillige Sportförderung gibt es seit 1972. Veranschlagt sind 211000 Euro. Abgerechnet wird nach Stunden der Nutzung von städtischen Sporthallen. Für die Jugendförderung werden 1430 Euro ausgegeben. Betroffen sind 286 Jugendliche bis 18 Jahre in organisierten und nichtorganisierten Jugendverbänden.

13000 Euro für Sprachförderung

Die Kindergärten des KiFaz Löhe am Föhrenweg, der katholische Kindergarten und der Kindergarten der Hensoltshöhe sowie der Kindergarten „Farbenfroh“ haben bisher einen freiwilligen Zuschuss der Stadt für die Sprachförderung bekommen. Der Anteil war bisher an der Gesamtkinderzahl orientiert, d.h. es mußten 30 Prozent Nichtdeutsche die Einrichtung besuchen. „Farbenfroh“ mit einem Anteil von 29 Prozent wäre 2021 aus der Förderung gefallen. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat die „Förderschwelle“ auf 25 Prozent gesenkt, so dass auch diese Einrichtung der evangelischen Kirchengemeinde weiterhin Geld bekommt.

Kunst unterm Kirchendach

Themenwochen sind derzeit der Renner im Fränkischen Freilandmuseum

Vom 21. bis zum 27. September 2020 steht das Museum Kirche in Franken im Mittelpunkt. Offene Angebote an den Nachmittagen zum Thema „Kirchliche Kunst“ – sei es zeitgenössisch, praktisch oder historisch – bieten die Museumsmitarbeiterinnen allen Ankommenden in der Spitalkirche Bad Windsheim, die zum Fränkischen Freilandmuseum gehört. Dabei kann ganz individuell auf die Interessenlagen, auf die Vorkenntnisse oder die Altersgruppen eingegangen werden. Das Programm ist bunt und wechselt täglich. So können sich Besucher am Mittwoch, 23. September, ab 13.30 Uhr mit dem Druckverfahren „Linolschnitt“ auseinandersetzen und am Donnerstag, 24. September, ist ab 14.30 der Künstler Gerhard Rießbeck anwesend, der Fragen zu seinem Kunstwerk „Paradies“ beantwortet. Dieses preisgekrönte Werk ist im Altar der Spitalkirche zu sehen.


Öffnungszeiten:
Hauptsaison 7.3. – 14.10.2020, 10.00 – 18.00 Uhr
Nebensaison 25.10. – 13.12.2020 verkürzte Öffnungszeiten
Eintrittspreise Museum Kirche in Franken: Erwachsene 3,50 €, Kinder unter 6 Jahren frei
Schüler und Studenten 3 €, Familien 8,50 €

Stadt gibt sich digital

Gunzenhausen hat seine Hausaufgaben gemacht

Bürgermeister Fitz mit den drei Schulleiterinnen Sandra Wissgott, Ingrid Pappler und C. Klaus (Stephani-Grundschule). Foto Heger

„Die Digitalisierung in den Schulen wird immer wichtiger“, stellte Bürgermeister Karl-Heinz Fitz beim Pressegespräch über dieses Thema fest. Die Stadt Gunzenhausen hat vor den Corona-Einschränkungen mit dieser Thematik beschäftigt und die ersten Schritte zur Umsetzung ergriffen.
Sie ist im Bereich der Digitalisierung der Schulen gut aufgestellt und bereits seit langer Zeit bemüht, die Voraussetzungen für die Umsetzung der schulischen Digitalisierung zu schaffen. Die Stadt ist als Sachaufwandsträgerin für die Mittelschule und Grundschule der Stephani-Schule sowie die Grundschule Süd schon immer bemüht, die Schulen mit der notwendigen technischen und organisatorischen Ausstattung zu versorgen.In Zeiten der Corona-Einschränkungen ist eine weitergehende intensive Betreuung der zur Verfügung gestellten digitalen Medien von besonderer Bedeutung. Durch verschiedene Förderprogramme der Bayerischen Staatsregierung und der Bundesregierung konnten die Gunzenhäuser Schulen sich bereits sehr frühzeitig auf die Herausforderungen der aktuellen Corona-Pandemie einstellen. Die Stadt hat bereits vor Corona ein Medienkonzept entwickelt, dass nur noch auf die aktuellen Bedürfnisse angepasst werden musste, berichtete Host Schäfer der IuK – Beauftragte der Stadtverwaltung.
Jetzt werden die Schulen mit Laptops für die Schüler und Lehrer ausgestattet, die ihnen auch in einer Lockdown-Phase die gegenseitige Kommunikation und das selbständige Lernen erlauben.
Das Problem der Schulen ist aktuell neben der technischen Ausstattung die weiterführende Schulung der Lehrkräfte.
Schulleiterin Sandra Wißgott hat die Stephani-Mittelschule als Medienreferenzschule angemeldet. Sie achtet darauf, dass auch die Lehrkräfte für die neuen technische digitale Entwicklung gut geschult werden. Die neu angeschafften Geräte müssen auch entsprechend sinnvoll bedient und eingesetzt werden. Darin waren sich alle drei Schulleiterinnen einig. „Das ist eine neue Herausforderung für die Schulen und die Lehrkräfte“, sagt Ingrid Pappler, als Leiterin der
Grundschule Süd .
Auch Stefan Schaller, der medienpädagogische Beauftragte des Schulamts, ist begeistert von der Zusammenarbeit mit der Kommunalverwaltung in Gunzenhausen. Die Stadt versucht alles erdenklich Mögliche zur Verwirklichung der Projekte zu tun. Es konnte sich keine Kommune auf Corona vorbereiten, aber in Gunzenhausen konnte auf eine bestehende Struktur der digitalen Schulbildung zurückgegriffen und diese entsprechend ausgebaut werden.
Gunzenhausen hat bereist im Vorfeld der Pandemie die zur Digitalisierung der Schulbetriebs notwendigen Voraussetzungen getroffen, um seine Schulen gut über die Zeit der Einschränkungen zu bringen. Mit der bundesfinanzierten Ausstattung der Klassen und Lehrkräften
mit weiteren digitalen Kommunikationsgeräten wird diese vorausschauende Planung der Stadt weiter gefördert und unterstützt. Der Stadtrat hat im Vorfeld von Corona bereits die richtigen
Entscheidungen getroffen und die Schwerpunkte seiner finanziellen Förderung auf die Bildungs- und Schulpolitik gelenkt.
KLAUS HEGER

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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