Testzentrum geöffnet

Betrieb in an Feiertagen in Schalkhausen

Das Corona-Testzentrum für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach steht den Bürgerinnen und Bürgern auch an den meisten gesetzlichen Feiertagen im Dezember 2020 und Januar 2021 zur Verfügung.

Termine für einen PCR-Test können für den 24., 25. und 31. Dezember 2020 sowie den 1. Januar 2021 jeweils von 08.00 bis 13.00 Uhr vereinbart werden. Am 26. und 27. Dezember 2020 bleibt das Testzentrum geschlossen. Vom 28. bis 30. Dezember 2020 läuft das Testzentrum im Regelbetrieb von 09 bis 17 Uhr, ebenso wieder in der Woche ab dem 04. Januar 2021. Am 06.Januar 2021 ist das Testzentrum geschlossen.

Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehen wird auch die Hotline des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach an allen gesetzlichen Feiertagen im Dezember 2020 und Januar 2021 unter der Telefonnummer 0981/468-7777 erreichbar sein. Für Fragen rund um das Coronavirus können sich Bürgerinnen und Bürger von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamtes wenden.

JU will Auernhammer

Kreisverbände unterstützen den MdB aus Weißenburg

MdB Auernhammer hat die Unterstützung der Jungen Union.

Im Vorfeld der Nominierung des CSU Kandidaten für die Bundestagwahl im kommenden Jahr haben sich die JU Kreisverbände im Bundeswahlkreis für den aktuellen Amtsinhaber Artur Auernhammer aus Oberhochstatt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ausgesprochen.

Hierzu erklären die Kreisvorsitzenden Matthias Reif (Ansbach/Land), Daniel Raith (Ansbach/Stadt) und Manuel Blenk (Weißenburg-Gunzenhausen):

„Artur Auernhammer setzt sich seit dessen Wiedereinzug in den Bundestag im Jahr 2013 hervorragend für unsere Heimat ein. Nach der Übernahme des Direktmandates bei der letzten Wahl 2017 hat er erneut bewiesen, dass er es kann.

Mit seiner politischen und beruflichen Erfahrung ist er hervorragend dazu geeignet, in dieser schwierigen Zeit der Corona-Pandemie das Beste für unsere Region in Berlin zu erreichen. Er hat für die Anliegen der Bürger stets ein offenes Ohr und setzt sich über die Parteigrenzen hinweg von Adelshofen bis Solnhofen für diese ein. Ferner kümmert er sich erfolgreich um Fördermittel des Bundes für vielfältige Projekte im Wahlkreis.

So ist es u.a. maßgeblich auf das Engagement von Artur Auernhammer zurückzuführen, dass in der Region in den letzten Jahren wichtige Verkehrsprojekte vorangetrieben werden konnten. Es befinden sich aktuell mehrere Ortsumfahrungen von Bundesstraßen in der Umsetzung und weiter sind im Bereich des Ausbaus der A6 entscheidende Weichenstellungen getroffen. Ferner sind die Schienenprojekte in der Region kurz auf bestem Wege zur Realisierung.

Darüber hinaus hat sich Auernhammer in den letzten Jahren in Berlin sehr stark für den Bereich Landwirtschaft mit seinem Fachwissen eingebracht und genießt hierfür in der Union und fraktionsübergreifend großes Ansehen.

Ferner sind mit Alfons Brandl (Ansbach/Land), Andreas Schalk (Ansbach/Stadt) und Artur Auernhammer (Weißenburg-Gunzenhausen) alle Regionen des Bundeswahlkreises in den Parlamenten vertreten. Auch die Bezirksräte Herbert Lindörfer (Stimmkreis Ansbach/Nord) und Hans Popp (Stimmkreis Ansbach/Süd) tragen zu diesem ausgeglichenen Verhältnis bei.

Wir erachten es als legitim, uns in diesem innerparteilichen Demokratieprozess für einen Kandidaten auszusprechen,wünschen einen fairen Wettbewerb und respektieren die Kandidatur von Manfred Scholl. Demokratie lebt von ihren Kandidaten, Diskurs, offener und uneingeschränkter Meinungsbildung sowie der Kandidatur mehrerer Bewerber – auch innerparteilich – auf ein Amt.

Aus den o.g. Gründen unterstützen die drei JU Kreisverbände Artur Auernhammer geschlossen bei seiner erneuten Kandidatur zum Direktkandidaten der CSU für unserem Bundeswahlkreis, sowie dem anstehenden Wahlkampf.“

Leistungsfähiger geworden

Haushaltsrede im Gunzenhäuser Stadtrat

Baut auf die staatlichen Zusagen hinsichtlich der Conrona-Ausgleichszahlungen: W. Falk

Wir nehmen Bund und Land beim Wort mit ihrer Zusage, die Gewerbesteuer-Mindereinnahmen der Gemeinden infolge der Corona-Pandemie auszugleichen. Die gleiche Erwartung  haben wir hinsichtlich der Einkommenssteuerbeteiligung. Die Kommunen dürfen nicht die Letzten sein, die der Corona-Hund beißt.

Wir sehen in der Stadt Gunzenhausen einem finanziell schwierigen Jahr entgegen. Gleichwohl ist festzustellen, dass sich die Verschuldung nur leicht auf 21 Millionen Euro erhöht. Das ist möglich, weil sich der Bauunterhalt, die Personalkosten und die Sachkosten reduzieren.

Wie gesagt, wir erwarten die Ausgleichszahlungen von staatlicher Seite, wenngleich dies noch ungewiss ist. Dass wir 38 Prozent weniger an Schlüsselzuweisungen – der Kämmerer spricht von der Sozialhilfe für die Gemeinden – bekommen, das hört sich zunächst dramatisch an, ist es aber in der Gesamtschau nicht, denn es kommt damit nur zum Ausdruck, dass die Stadt hinsichtlich der Steuerkraft und der Umlagekraft leistungsfähiger geworden ist.

Wir sehen es als positiv an, dass sich die Personalkosten reduzieren, wenn auch nur leicht. Wir von der FDP wollen alle Maßnahmen unterstützen, die zu einer weiteren Reduzierung führen und denken dabei beispielsweise an die Ausgaben für die Stadtjugendpflege, das Jugendzentrum und die Agenda 21 die für uns zum Teil fragwürdig sind. Auf diesen Sektoren sollten wir im neuen Jahr – eine Zusage vom Bürgermeister liegt bereits vor – neue Wege gehen. Wir denken an die Zusammenführung von Dienstleistungen in der Jugendpflege und beim Klimaschutz. Entsprechende Anträge werden wir im neuen Jahr stellen.

Die Investitionen in Höhe von 8,3 Millionen Euro bleiben trotz des Rückgangs beachtlich. Ein großer Batzen entfällt auf die Baukostenzuschüsse für die neuen Kindergärten (1,9  Millionen Euro), den Grunderwerb für das neue Baugebiet Reutberg III  (1,8 Millionen Euro), die Sanierung des Rathauses (565000 Euro, final 2,7 Mio)  und die Restkosten für die Generalsanierung der Stadthalle, wobei wir mit Unbehagen sehen, dass die Architekten eine Nachforderung von 400000 Euro stellen und möglicherweise noch andere Firmen nachziehen. Zu finanzieren ist der Haushalt nur durch die Aufnahme von 2,3 Millionen Euro an Darlehen und einer Entnahme aus der Rücklage von fast einer Million Euro.

Wir sehen es gerne, dass für die Erweiterung der Gewerbegebiete 150000 Euro eingeplant sind, wobei maximal sogar 650000 Euro ausgegeben werden können, denn es gibt noch einen Haushaltsausgaberest von einer halben Million Euro. Wir meinen, kleine Handwerkerhöfe wären angebracht, zumal wir verhindern sollten, dass sich die kleinen Firmen weiterhin von der Stadt abwenden und vorzugsweise auf den Dörfern ansiedeln, wo niedrigere Grundstückspreise locken.

Wir von der FDP-Fraktion erwarten, dass der Landkreis die Kreisumlage von 44 auf 43 Punkte senkt. Er hat im Jahr 2020 rund drei Millionen Euro mehr eingenommen als geplant und so ist es eine berechtigte Forderung der Stadt, die zu 20 Prozent am Aufkommen  „beteiligt“ ist, einen Gang zurück zu schalten. Wir erwarten von den Bürgermeistern, von denen es ja in der CSU-Kreistagsfraktion eine größere Anzahl gibt, dass sie mit uns an einem Strang ziehen und es nicht nur bei Schaufensterreden belassen.

Am Ende des Jahres danke ich allen, die sich in den letzten zwölf Monaten für die Stadt engagiert haben, vor allem aber ist es mir ein Bedürfnis, unserem Bürgermeister KH Fitz zu danken. Seine zupackende Art hat es ermöglicht, dass Gunzenhausen das neue Landesamt für Schule bekommt und in den letzten Wochen hat er schnell zugegriffen, als es galt, eine Quartier für die Impfzentrale im Landkreis zu finden. Letzteres ermöglicht den Gunzenhäusern einen bequemen Gang zur Corona-Impfung und bewahrt sie davor, nach Weißenburg oder andernorts fahren zu müssen.

WERNER FALK, Vorsitzender der FDP-Fraktion im Stadtrat Gunzenhausen

Wir können gestärkt aus der Krise hervorgehen!

Bürgermeister KH Fitz blickt zurück auf 2020 und gibt Ausblick

Bürgermeister Karl-Heinz Fitz und das Gunzenhäuser Christkind lassen grüßen. Foto: Ingeborg Herrmann

Weihnachten steht vor der Tür und das Jahr 2020 geht zu Ende. Ein Jahr, in dem Dinge passiert sind, die man niemals für möglich gehalten hätte. Das Virus Covid 19 hat stark in unser aller Leben eingegriffen – nicht nur regional, sondern weltweit. Und dennoch hat es gezeigt, wieviel Hilfsbereitschaft und Solidarität untereinander vorhanden ist.

Einen Tag nach der Kommunalwahl am 15. März 2020 kam es zum ersten großen Lockdown. Das öffentliche Leben kam komplett zum Erliegen. Die Wirtschaft stand extrem unter Druck. Große staatliche Hilfspakete bieten Unterstützung. Wir als Stadt, der Stadtmarketingverein, die Wohlfahrtsverbände und viele Ehrenamtliche unterstützen sowohl Wirtschaftsunternehmen wie auch unsere Bevölkerung auf vielfältige Weise.

Schon am 10. März habe ich einen städtischen Krisenstab gebildet, der sich fast täglich getroffen hat, um die jeweils notwendigen Maßnahmen zu besprechen und die Vorgaben der Regierung umzusetzen. Schutzanzüge, Masken und Desinfektionsmittel waren knapp und wir haben gemeinsam nach pragmatischen Lösungen gesucht. Der erste Lockdown ab dem 16. März 2020 und die Ausgangssperre erlaubten keine touristischen Reisen während der Osterferien. Wir hatten Traumwetter – beste Voraussetzungen für einen tollen Saisonstart – und konnten es nicht nutzen.

Die Bürgerzeitung informiert monatlich über die wichtigen Ereignisse und gibt Informationen an die Bürger weiter. So fördert sie auch den Kontakt unter den Gunzenhäusern. Sie ist auch online lesebar: gunzenhausen.de/buergerzeitung

Zum 1. Mai waren wir eine der wenigen Städte und Gemeinden, die einen Maibaum – wenn auch ohne Maibaumfeier – gestellt hat. Dadurch entstand großes Medieninteresse.

Ab Pfingsten durften Hotels, Pensionen und Campingplätze wieder öffnen und die Gäste kamen in Scharen. Nicht zuletzt durch die stark eingeschränkten Möglichkeiten ins Ausland zu fahren. Wohnmobilstellplätze und Campingplätze waren mehr als voll und Hotels und Pensionen waren ausgebucht. Dieser Boom hielt den ganzen Sommer bis in den Herbst hinein an. Dadurch konnten viele Unternehmen ihre Defizite aus dem Frühjahr zum Teil kompensieren. Die Corona-Lage hat sich über den Sommer zwar entspannt, aber unsere lieb gewonnenen Veranstaltungen wie z.B. Kirchweih, Bürgerfest, See in Flammen, Kulturherbst, Drachenfest und viele mehr konnten nicht stattfinden. Wegen der Absage der vielen Volksfeste im Sommer waren unsere Schausteller wirtschaftlich vor große Herausforderungen gestellt. Wir haben ihnen angeboten, in der Innenstadt mit großen Abständen ihre Buden und kleinen Fahrgeschäfte aufzustellen. Dies wurde von Schaustellern und Kunden gut angenommen. Im Markgräflichen Hofgarten konnte Horst Gruber, einer der beiden Festwirte, über sechs Wochen einen Biergarten betreiben. Auch dieses Angebot wurde von Einheimischen und Gästen bestens angenommen.

Stadtradeln fand unter Coronabedingungen statt und der Charity Run, der große Schülerlauf für den guten Zweck, wurde um ein Jahr auf 2021 verschoben. Bis zum Schluss haben wir gehofft, die Eisbahn als Angebot für unsere Kinder und Jugendlichen aufbauen zu können. Der zweite Lockdown jedoch machte diese Hoffnung zunichte und die Eisbahn muss dieses Jahr im Depot bleiben.

Ich danke an dieser Stelle allen, die ihre Kraft dafür eingesetzt haben, die Corona-Krise zu bewältigen und anderen Hilfe zu leisten wie z.B. dem Stadtmarketing, Hand in Hand gegen Altersarmut, der Nachbarschaftshilfe, der Jungen Union, der Feuerwehr Büchelberg und den vielen Privatpersonen, die schnell geholfen oder einfach einmal einen älteren Menschen angerufen haben, um den es in der Zeit des Lockdown recht ruhig geworden ist.

Der Stadtmarketingverein hat auch während der Corona-Krise hervorragende Arbeit für seine Mitglieder geleistet. Außerdem hat der Verein den Stadtmarketingpreis Bayern für den Digitalen Adventskalender erhalten.

Trotz Corona stand unsere eigentliche Arbeit nicht still. Neben der Einweihung des neuen Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe mit neun Kindergarten- und drei Krippengruppen wurde eine Waldkindergartengruppe eingerichtet. Eine zweite Großtagespflegeeinrichtung nahm Anfang November in der Nürnberger Straße ihren Dienst auf. In der Südstadt steht der Neubau der integrativen Kindertagesstätte der Lebenshilfe kurz vor der Vollendung. Im kommenden Jahr wird ein Bebauungsplan für eine weitere Kindertagesstätte in Frickenfelden erstellt. Diese wird vom BRK betrieben werden. Es ist mir sehr wichtig, wegen der großen Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen, weitere Kapazitäten zu schaffen. Dafür unternehmen wir große Anstrengungen und setzen erhebliche finanzielle Mittel ein.

Die neue Pumptrackanlage zwischen FC-Gelände und Recyclinghof wird vor allem von unseren Kindern und Jugendlichen sehr gut angenommen. Der Rundenzähler zeigt nach einem Jahr der Nutzung über 350.000 zurückgelegte Runden. Das bedeutet 51.000 gefahrene Kilometer.

Erstmals haben wir vor der Kommunalwahl eine Diskussion aller vier Bürgermeisterkandidaten mit Jugendlichen unter 18 durchgeführt. Eine tolle Erfahrung. Unsere Schulen haben wir mit weiteren Laptops und Notebooks ausgestattet und so die Möglichkeit geschaffen, moderne Formen des Unterrichts zu nutzen.

In Cronheim und Wald wurden neue Jugendräume geschaffen, um den Jugendlichen die Möglichkeit zu geben, sich in von ihnen selbst gestalteten und eingerichteten Räumen eigenverantwortlich zu treffen und ihre Freizeit zu gestalten. Ich möchte diese Möglichkeit nutzen, allen Jugendgruppen in unserem Stadtgebiet für ihre wertvolle Arbeit als wichtiger Teil unserer Gesellschaft zu danken.

Um Senioren ab 65 Jahren den Umstieg vom eigenen PKW auf den Öffentlichen Personennahverkehr zu erleichtern, haben wir Anfang dieses Jahres die Aktion Führerscheintausch ins Leben gerufen. Dabei geben Senioren ihren Führerschein im ÖPNV-Büro bei den Stadtwerken ab und erhalten dafür ein kostenloses Jahresticket für den ÖPNV. Die Aktion läuft hervorragend nicht zuletzt wegen unseres guten ÖPNV-Angebotes mit dem Stadtbus in der Kernstadt und in Frickenfelden und der Kombination aus Rufbus und Anrufsammeltaxi in den Ortsteilen. Das Angebot wird auch 2021 fortgesetzt.

Die Leiterin unserer neuen Stadthalle, Heidrun Stegner, konnte von der Wiedereröffnung im Juni 2019 an bis zur Corona-Krise eine sehr gute Auslastung verzeichnen. Seit März 2020 sind weder Tagungen und Messen noch Familienfeiern oder kulturelle Veranstaltungen mit größerem Publikum möglich. Vor dem Lockdown jedoch hat die Halle bei großartigen Veranstaltungen wie dem Neujahrsempfang der Wirtschaftsjunioren und der Stadt Gunzenhausen mit Starkoch Alexander Herrmann und der Präsentation des in der Stadt in den letzten Jahren Erreichten – ihr Potenzial unter Beweis gestellt. Der Stadtball 2020 war das erste große Ballereignis und das Benefizkonzert des Bayerischen Polizeiorchesters zugunsten von „Hand in Hand gegen Altersarmut“ waren weitere Highlights.

Gleichwohl ist es ein Gewinn, gerade während der Corona-Pandemie auf die Stadthalle für vielfältigste Sitzungen des Stadtrates, dessen Ausschüsse, des Kreistages und auch anderer Nutzer zurückgreifen zu können. Die Halle wird für diese Zwecke, wie auch für online-Veranstaltungen intensiv genutzt.

Die Planungen für den Neubau des Landesamtes für Schule und des Prüfungsamtes schreiten voran. Nach Ausschreibung eines großen Architektenwettbewerbs kam eine hochkarätig besetzte Fachjury in der Stadthalle zusammen, um den besten Entwurf für den geplanten Neubau aus den Einreichungen auszuwählen. Bei der Bayerischen Staatsregierung läuft im Augenblick die Vorplanung.

Die Baustelle an der Altmühlpromenade geht gut voran. Der Stauraumkanal nebst Pumpwerk sind fertig gestellt. Im zweiten Bauabschnitt wird jetzt der Hochwasserschutz eingebaut. Im nächsten Jahr erfolgt die Renaturierung der Altmühl und abschließend die Freiraumgestaltung.

Das Gebäude II des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes wurde zu 30 modernen und behindertengerechten Wohnungen verschiedener Größen umgebaut. Die Wohnungen sind bereits alle vermietet.

Die Umbaumaßnahme am Rathaus, die das Rathaus behindertengerecht zugänglich macht, ist weitgehend abgeschlossen. Besucher betreten das Rathaus über ein lichtdurchflutetes helles Foyer und gelangen mittels des neu eingebauten Aufzugs zu den einzelnen Ämtern. Die Arbeiten am Rathaushof sind in vollem Gange. Die Fertigstellung wird im Jahr 2021 sein.

Nachdem alle städtischen Baugrundstücke verkauft werden konnten und die Nachfrage nach Bauland weiterhin sehr hoch ist, wird die Stadt in den nächsten Jahren Baugrund am Reutberg III entwickeln und anschließend anbieten.

Das vom Stadtrat zusammen mit allen Akteuren in den letzten Jahren erarbeitete Zentrenkonzept wird konsequent umgesetzt. Damit wollen wir unsere Innenstadt mit ihrer Vielfalt an Einzelhandelsgeschäften attraktiv halten und Leerstand verhindern.

Mit dem ILE-Regionalbudget konnten mehrere Projekte mit Projektkosten bis zu 20.000 Euro in den Ortsteilen und am Altmühlsee gefördert werden. In Kombination mit viel ehrenamtlicher Arbeit sind dabei tolle Projekte entstanden. Das Regionalbudget wird auch für 2021 wieder aufgelegt.

Die Bürger unseres Ortsteils Schlungenhof müssen damit leben, dass sich täglich mehr als 13.000 Fahrzeuge durch ihren Ortsteil wälzen. Gerne habe ich zusammen mit dem Stadtrat das Vorhaben des Bundes unterstützt, eine Umfahrung zu bauen. Ein aufwändiges Bürgerbeteiligungsverfahren wurde durchgeführt, um die beste Lösung zu finden. Anlässlich des im Januar durchgeführten Bürgerentscheides hat sich die Mehrheit mit 3.422 Stimmen der an der Abstimmung teilnehmenden 4.939 Bürger gegen eine Umfahrung ausgesprochen. Die Verkehrsbelastung in Schlungenhof wird weiter ansteigen. Die Möglichkeiten einer Entwicklung des Ortsteiles wurden jäh ausgebremst.

Die Feuerwehren in Frickenfelden und Gunzenhausen konnten wir mit jeweils einem neuen Fahrzeug ausstatten. Es ist mir wichtig, das Material unserer Wehren auf einem guten Stand zu halten. Mein Dank gilt allen Feuerwehrmännern und –frauen für ihren wichtigen ehrenamtlichen Dienst. An dieser Stelle möche ich auch dafür werben, dass sich im kommenden Jahr weitere engagierte Männer und Frauen finden, die sich ebenfalls in diesen Dienst stellen.

Für die Ausrichtung des Fränkischen Seenlandes wurde bereits 2018 ein klares Konzept erarbeitet. Darauf aufbauend arbeite ich für den Zweckverband Altmühlsee, dem ich als Vorsitzender vorstehe, konsequent daran, nachhaltige und attraktive Maßnahmen umzusetzen. Unter anderem wurde am Strandcafé im Seezentrum Wald eine neue Seeterrasse errichtet und neu möbliert. Es entstand ein Holzdeck, das mit modernen Lounge-Möbeln ausgestattet ist. Eine besondere Attraktion ist künftig im Seezentrum Schlungenhof zu erleben. Die Friedrich Alexander Universität Erlangen baut in einer eigens dafür errichteten Halle unter der Leitung von Prof. Boris Dreyer eine römische Galeere mit Werkzeugen, die den Römern zur Verfügung standen. Gäste sind dort gerne gesehen. Diese ist bereits die Zweite ähnlicher Bauart. Die erste Galeere ist bereits fertig gestellt, liegt am Altmühlsee und kann dort zu verschiedensten Anlässen gechartert werden.

Dringend erforderliche Investitionen in Sanitäreinrichtungen und die Infrastruktur werden uns über Jahre hinweg fordern. Darüber hinaus sind neue Spielgeräte am Erlebnisspielplatz wie auch die Erweiterung der viel zu wenigen Wohnmobilstellplätze geplant.

Für das kommende Jahr ist außerdem in Vorbereitung, die dem Seezentrum Schlungenhof vorgelagerte Insel mit einer Brücke fußläufig erreichbar zu machen. Sie soll für unterschiedlichste Veranstaltungen nutzbar gemacht werden.

Den Haushalt 2019 konnten wir mit einem sehr guten Jahresergebnis abschließen. Unter anderem konnten über eine Million Euro den Rücklagen zugeführt werden. Die Befürchtung, dass durch Corona der Haushalt 2020 aus dem Ruder läuft, hat sich nicht bestätigt. Der soliden Planung und unter anderem auch der intensiven Unterstützung der Stadt für die heimischen Unternehmen, ist dies mit zu verdanken.

Insgesamt hat sich die Stadt Gunzenhausen mit ihren Ortsteilen auch im Jahr 2020 hervorragend entwickelt. Die Steuerkraft und die Umlagekraft sind ebenso angestiegen wie die Zahl der Einwohner (16.833 zum 31.10.2020)

Mein herzlicher Dank gilt allen, die mir bei der Kommunalwahl am 15. März 2020 für eine weitere Amtszeit ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Ich werde mich auch in dieser Wahlperiode mit aller Kraft für unsere Stadt und unsere Bürgerinnen und Bürger einsetzen.

Nach diesem außergewöhnlichen – für uns alle durch Corona geprägten Jahr, freuen wir uns nun auf die Weihnachtszeit, auch wenn wir heuer auf Weihnachtsfeiern, Advents- und Weihnachtskonzerte oder auch andere lieb gewonnene Veranstaltungen verzichten müssen. Ich vertraue darauf, dass Anfang 2021 Impfstoffe zur Verfügung stehen werden, mit denen der Pandemie nachhaltig entgegengetreten werden kann. Dabei muss uns allerdings bewusst sein, dass unser Leben, wie wir es vor Corona kennen, nicht mehr zurückkehren wird. Wir sollten uns daher auf die auch positiven Erfahrungen der zurückliegenden Monate besinnen. Mit einem gelebten Zusammenhalt und der Konzentration auf das wirklich Wichtige, können wir gestärkt aus der Krise hervorgehen.

An dieser Stelle danke ich meinen beiden Stellvertretern Peter Schnell und Friedrich Kolb, den Mitgliedern des Stadtrates, den Ortssprecherinnen und Ortssprechern, den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmern, Dienstleistern und deren Mitarbeitern. Mein besonderer Dank gilt meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus, allen Ämtern und Abteilungen und nicht zuletzt im Burkhard-von-Seckendorff-Heim. Sie alle haben dieses Jahr ganz besonders bewiesen, dass wir gemeinsam durch herausragendes Engagement und Zuverlässigkeit Großes leisten können. Sie alle sind stets bereit, die vielfältigen Aktivitäten und Projekte zum Wohle unserer Stadt nach Kräften zu unterstützen und zu fördern.

Ich danke allen Bürgerinnen und Bürgern, die ehrenamtlich tätig sind und in diesem besonderen Jahr – egal an welcher Stelle – ihren Mitmenschen zur Seite standen. Danken möchte ich auch allen Verantwortlichen der Vereine und Institutionen, Kindertagesstätten, Schulen, Kirchen, Feuerwehren, Feldgeschworenen, Seniorenkreisen und Privatpersonen, die sich zum Wohle der Allgemeinheit einbringen und die erschwerten Bedingungen in diesem Jahr mitgetragen und gestaltet haben.

Herzlichen Dank allen Einrichtungen und Privatpersonen, die sich unermüdlich um die Pflege unserer alten, kranken und behinderten Menschen kümmern.

Ganz besonders danke ich meiner Ehefrau Angelika und meiner Familie, die mich dabei unterstützen, mich mit ganzer Kraft zum Wohle Gunzenhausens und deren Bürgerinnen und Bürger einzusetzen.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, ich wünsche mir – auch wenn es uns allen nicht leichtfällt – dass wir in dieser schweren Zeit der Pandemie weiter zusammenhalten, füreinander da sind und die nötigen Maßnahmen befolgen. Mit den Impfstoffen, die noch dieses Jahr zur Anwendung kommen, zeichnet sich mit Blick auf ein Ende der Pandemie ein Silberstreif am Horizont ab. Lassen Sie uns diesem mit Zuversicht entgegengehen.

Ich wünsche Ihnen auch in diesen Zeiten ein fröhliches und friedliches Weihnachtsfest mit Zeit für Ihre Familien und Freunde.

Für das neue Jahr 2021 wünsche ich Ihnen vor allem Gesundheit, Glück, persönlichen Erfolg und Gottes Segen.

Mit herzlichen Grüßen Ihr

Karl-Heinz Fitz Erster Bürgermeister

Mit CP im Gespräch

FDP: Konstruktive Grundhaltung bestätigt



In einer Videokonferenz haben sich Vertreter des Kreisverbands der FDP, der FDP Bezirksrat Markus Lüling und der FDP Wahlkreiskandidat für die Bundestagswahl Florian Wittmann, Ansbach, mit der Geschäftsführung und den Projektverantwortlichen von CP ausgetauscht.
Kreisvorsitzender Thomas Geilhardt und der Ortsvorsitzende der FDP Dr. Hermann Drummer in Weißenburg stellten den Kontakt her. Beide sind davon überzeugt, dass nur ein Gespräch miteinander und nicht übereinander oder gar gegeneinander die richtige Grundlage für eine
Entscheidung bilden.

„Ob man für oder gegen das Projekt ist, obliegt der eigenen
Meinungsbildung – bestenfalls an Fakten orientiert. Dies ist sicher nicht einfach und es gehören Gespräche mit den etwaigen künftigen Betreibern bzw. Investoren dazu“, erläuterte Thomas Geilhardt zu Beginn des Online-Gesprächs. Nachhaltigkeit, Einbindung in die regionale Wirtschaft und das ökologische Konzept waren die drei wesentlichen Themenblöcke. Es war allen Teilnehmerinnen des Gesprächs bewusst, dass wir uns zu einem frühen Zeitpunkt des Projektes treffen. Nicht alle Aspekte können daher bereits jetzt zu Ende diskutiert werden. Das habe nichts mit Verzögerung oder Verschleierung zu tun, sondern sei schlicht ein seriöses Vorgehen. So könne aktuell – vor einer eingehenden Umweltverträglichkeitsprüfung – noch nicht benannt werden, welche Fläche für den Erhalt von Flora und Fauna von der Bebauung auszunehmen sei.

Hierzu sagte der Geschäftsführer Frank Daemen, dass hierzu erst im abschließenden Masterplan im ersten Quartal 2021 eine Aussage möglich sein wird. Mithin ein entscheidendes Kriterium für die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, die erst ab einer Zahl von ungefähr 750 bis 800 Ferienhäusern einträte, so Frank Daemen. Florian Wittmann sprach das Thema Nachhaltigkeit, Finanzierung und Aufrechterhaltung der Qualität des geplanten Freizeitparks an. Anhand einer Übersicht der bestehenden CP wurde deutlich, dass alle Parks, die seit mehr als 50 Jahren bestehen, noch in Betrieb sind. Unbenommen der erforderlichen Zertifizierungen wird in absehbarer Zeit CP in einem bestehenden Park eine zweistellige Millionensumme zur Instandhaltung in die Hand nehmen, um ihn wieder auf die aktuellen Standards hin anzupassen. Park Hochsauerland und Park Nordseeküste wurden bereits umfassend renoviert, Bispinger Heide ist gerade mitten in der Renovierungsphase. Die Finanzierungsstruktur des geplanten Parks am Brombachsee sei noch offen. Grundsätzlich gibt es unterschiedlichste Modelle – Investoren, Privat-Public Investment (wie z.B. im Saarland) und auch die Beteiligung von Privatpersonen mithin in gemischten Modellen. Dabei gibt es unterschiedliche Varianten der Renditen – abhängig vom gewählten Risiko. Und – so Daemen – werde selbstverständlich Gewerbesteuer und Kurtaxe entrichtet. Für Florian Wittmann, selber Immobilienunternehmer, ist eine betriebswirtschaftlich tragfähige Planung gerade Voraussetzung für ein nachhaltiges Vorhaben. Er stellte klar, dass wir am Anfang der Gespräche stehen und erst tiefergehende Informationen über den Betreibervertrag und die darin enthaltene Verpflichtung gegenüber dem erwerbenden Eigentümer eingeholt werden müssen, um eine qualifizierte Aussage in diesem Bereich treffen zu können. 2 Die Einbindung in die regionale Struktur wurde seitens CP an dem Beispiel des Allgäuer Parks erläutert. Natürlich und das ist CP wichtig, sei jedes Vorhaben spezifisch, aber aus Leutkirch könne man verprobte Entwicklungen sehen. So strebt CP an, dass auch am Brombachsee soweit wie möglich Energie, Arbeitsleistung und Nahrungsmittel aus der Region bezogen werden. Das bedeutete natürlich auch, dass ein Engagement vor Ort zwingend sei. Im Allgäuer Projekt kommen über 80 Prozent der Mitarbeiterinnen cirka aus der Region.
Während des Baus des Parks waren cirka 67 Prozent der bezogenen Leistungen regional. Die mArbeitsplätze selber bilden eine große Bandbreite an Berufen inklusive Ausbildungsplätzen ab. Und alle Tätigkeiten würden mindestens tariflich vergütet Frank Daemen betonte, das sei selbstverständlich und man zahle in vielen Fällen übertariflich. Es entstünden Arbeitsplätze mit attraktiven Zeitmodellen für Bürger*innen, die Familienmitglieder betreuen – Teilzeit, in der Woche oder auch am Nachmittag. Dr. Hermann Drummer betonte, „es ist ein gutes Zeichen, dass sich Center Parcs verpflichtet fühlt, sich in der Region einzubringen und auch die einheimischen Hersteller und Dienstleister maßgeblich berücksichtigen wird.“
Auf die Frage von Sigrid Niesta-Weiser, Stadträtin aus Gunzenhausen, zum ökologischen Konzept erläuterte CP seine ökologischen Schlüsselziele. Dabei ist z.B. die Abdeckung von 60 Prozent erneuerbaren Energien bis 2022 definiert. Alle Parks beziehen bereits heute grünen Strom und in Park Bostalsee wurde gerade eine große Photovoltaikanlage installiert. Hier
streben wir kurzfristig eine mögliche CO² Neutralität an. Auf den Vorschlag von Sigrid Niesta-Weiser, durch ein Wärmetauschkonzept mit dem Wasser des Brombachsees diesen Pfad zu unterstützen, antwortete Projektleiter Jan Janssen, „dass dies ein gutes Ansatz ist, aber nur in Kombination mit weiteren Konzepten greifen wird wie z.B. Photovoltaik und
Nahwärmeanlagen“. Doch er ergänzt auch, dass für das Müll-, Abwasser und Energiekonzept noch keine klare Aussage möglich ist, „dies muss erst mit den regionalen Versorgern besprochen und entwickelt werden.“
Die beiden Jungen Liberalen Robin Dienst und Daniel Seuferling freuten sich über die an Fakten orientierten Aussagen. So stellt CP klar, dass im Rahmen des Engagements 4,2 ha der Fläche an das Wasserwirtschaftsamt zur Verfügung gestellt würden, um die Verdoppelung
der Rad- und Wanderwege zu ermöglichen. Weiterhin sei die dauerhafte und durchgängige Sicherung des freien Seezugangs für jedermann definiert – der Abstand zur geplanten Bebauung betrage 50 – 100 m, wie auch eine Pressemitteilung seitens des Landratsamts
noch einmal bestätigt. Eine weitere Frage der beiden betraf den Schutz der Fauna. „Mit 99,9 prozentiger Sicherheit gebe es keinen Schwarzstorch!“ und auf der anderen Seite gibt es definitiv Molche, deren natürlicher Lebensraum gesichert wird. CP stellte anhand dieser
Beispiele klar, dass Tierart für Tierart und Pflanze für Pflanze während der
Umweltverträglichkeitsprüfung betrachtet wird.

Nach zwei Stunden intensiver Diskussion bedankte sich Thomas Geilhardt für das an Fakten orientierte und offene Gespräch und lud die Vertreter von CP ein, die Diskussion im nächsten Jahr fortzusetzen. Das Angebot wurde von CP angenommen und betont, dass sie im direkten Kontakt bleiben möchten. Center Parcs wies darauf hin, dass ihre Homepage
eine Vielzahl von Fragen bereits beantworte. Selbstverständlich können aber alle aufkommenden Fragen auch direkt gestellt werden und würden auch von ihnen zeitnah beantwortet.
THOMAS GEILHARDT, FDP-Kreisvorsitzender

Klinikum betreibt Impfzentrum

Standort steht fest: Ehemaliger Altmühl-Center in Frickenfelden

Während eines Pressegesprächs stellte Landrat Manuel Westphal gemeinsam mit dem Betreiber, dem Klinikum Altmühlfranken (li. Klinikvorstand Christoph Schneidewien), das Impfzentrum vor. Foto: LRA

Auch der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen muss ein Impfzentrum einrichten. Eine interne Koordinierungsgruppe rund um Landrat Manuel Westphal hat sich in den vergangenen Wochen intensiv mit dem Aufbau des Impfzentrums beschäftigt. Mit dem ehemaligen Altmühl-Center in Gunzenhausen wurde ein passender Ort gefunden. Den Betrieb übernimmt nach gewonnener Ausschreibung das Klinikum Altmühlfranken.

In kurzer Zeit musste ein geeigneter Ort im Landkreis für ein zentrales Impfzentrum gefunden werden. Eine dezentrale Lösung ist beim zunächst verfügbaren Impfstoff nicht umzusetzen, da dieser Impfstoff zur Gewährung der Haltbarkeit bei -70 Grad gelagert werden muss. Der Impfstoff wird unter Einhaltung der erforderlichen Kühlkette an die circa 90 Impfzentren in Bayern je nach Bedarf geliefert. Dort wird er in normalen Arzneimittelkühlschränken aufbewahrt, die auf 2-3 Grad gekühlt sind. Sobald der Impfstoff die -70 Grad-Umgebung verlässt, ist er etwa fünf Tage haltbar. Dieser logistische Aufwand macht den Betrieb der zentralen Impfzentren erforderlich. 

Kreisbaumeister Markus Gläser sowie der Abteilungsleiter der Abteilung 4, Marius Mauerer mussten zuerst eine geeignete Lokalität für das Impfzentrum finden. „Wir sind froh, dass wir mit dem Altmühl-Center eine passende Halle im Landkreis gefunden haben. Hier finden wir genügend Platz für den Aufbau des Impfzentrums vor sowie eine geeignete Infrastruktur mit genügend Parkplätzen. Außerdem erreicht man das Impfzentrum gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln“, erklärte Markus Gläser während eines Pressegesprächs. Vor allem durch die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Gunzenhausen sowie dem Eigentümer des Gebäudes konnte der Mietvertrag schnell abgeschlossen werden.

Der Betreiber des Impfzentrums wurde durch ein Ausschreibungsverfahren gefunden. Als günstigster Anbieter stellte sich das Klinikum Altmühlfranken heraus, das letztlich auch den Zuschlag erhielt, führte Marius Mauerer weiter aus.

Das Klinikum unter Leitung des Vorstands Christoph Schneidewin kann nun mit dem Aufbau des Impfzentrums beginnen. Vorgesehen sind zwei Impfstraßen, die sieben Tage in der Woche betrieben werden. Der Ablauf wird klar vorgegeben sein: Nur wer vorher online oder telefonisch einen Termin vereinbart hat, wird geimpft. Nach Fiebermessung erhält man mittels eines Aufklärungsfilms Informationen zur Impfung. Danach erfolgt die persönliche Aufklärung und Anamnese durch einen Arzt. Dann geht es weiter zum eigentlichen Impfvorgang. Nach einer kurzen Beobachtungsphase, ob eine kritische Reaktion erfolgt, darf man das Impfzentrum wieder verlassen. Pro Impfling plant Vorstand Schneidewin und sein Team 30-40 Minuten ein.

„Wir können hier 250 Patienten am Tag impfen, so ist die Vorgabe. In den nächsten Tagen werden wir das Impfzentrum aufbauen, sodass wir ab dem 15. Dezember einsatzbereit wären“, erklärte Klinikvorstand Christoph Schneidwin.

Bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, wird das Klinikteam die Zeit nutzen, um die notwendige Software und den Betrieb zu testen. Landrat Manuel Westphal ergänzte: „Der Impfstoff wird voraussichtliche Ende Dezember zugelassen. Wahrscheinlich können in unserem Landkreis erste Impflinge zum Jahreswechsel oder im neuen Jahr geimpft werden. Wer zuerst geimpft wird, richtet sich nach einer Bundesverordnung, die bisher noch nicht vorliegt. Voraussichtlich werden zuerst ältere Patienten und Mitarbeiter in Pflege- und Gesundheitsberufen geimpft werden. Sobald wir dazu mehr Informationen haben, werden wir gemeinsam mit unserem Betreiber entsprechend informieren.“

Einrichtungen wie Pflege- oder Altenheime sowie immobile Personen, die zur Risikogruppe gehören, werden durch ein mobiles Impfteam geimpft. Dieses koordiniert ebenfalls das Klinikum und wird voraussichtlich aus niedergelassenen Ärzten bestehen.

Der Klinikbetrieb wird durch die zusätzliche Aufgabe am Impfzentrum natürlich weiterhin gewährleistet sein, so der Klinikvorstand. Derzeit steht vor allem die Betreuung der Covid-19-Patienten im Klinikum im Vordergrund, wodurch vor allem das Personal der Intensivpflege gefordert ist. Am Impfzentrum ist wieder anderes Personal erforderlich.

Wer als Arzt/Ärztin, medizinische Fachangestellte(r) oder Verwaltungskraft Interesse hat, das Impfzentrum personell zu unterstützen, kann sich unter der E-Mail-Adresse bewerbung-impfzentrum@klinikum-altmuehlfranken.de bewerben. Weitere Informationen gibt es zudem auf der Homepage des Klinikums www.klinikum-altmuehlfranken.de.

Zu den Altlasten

Gemeinsames Pressestatement von zwei Behörden

Bereits seit Beginn der 1990er Jahre wurden vom Bund in eigener Zuständigkeit historische und orientierende Erkundungen des ehemaligen Muna-Geländes bei Langlau nach dem Bodenschutzrecht bzgl. möglicher Untergrundbelastungen durchgeführt. Die Untersuchungen wurden mit dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen und dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach abgestimmt. Hierbei wurden die potentiellen Altlastenstandorte entsprechend ihrer Nachkriegsnutzung (ohne Rüstungsaltlasten) untersucht. Auf dem ehemaligen U.S.-Teilgelände fand zudem eine orientierende Untersuchung auf Munitionsrückstände im Bereich der Bunker statt. Darüber hinaus fanden in weiteren Teilbereichen, von denen der Verdacht einer größeren Gefährdung auf das Grundwasser ausging, lokale Detailuntersuchungen und Sanierungen des Bodens und des Grundwassers statt (siehe ehemalige Fa. Euterpe sowie ehemalige Zierleistenfabrik im MOB-Stützpunkt).

Neben diesen lokalen Schadensbereichen, die unterdessen saniert sind, wurden zudem in weiteren Verdachtsflächen geringe MKW- (Mineralölkohlenwasserstoffe), LHKW- (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) und teilweise PAK-Belastungen (polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) festgestellt. Bezüglich dieser weiteren Altlastenflächen außerhalb der sanierten lokalen Schadensbereiche ergaben sich bislang keine Erkenntnisse zum Vorliegen einer von diesen belasteten Böden ausgehenden Grundwassergefährdung (siehe Wirkungspfad Boden-Grundwasser). Zusammenfassend ist laut dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach festzustellen, dass entsprechend den bislang vorliegenden Untersuchungsergebnissen keine großräumige Grundwassergefährdung und somit auch keine Gefährdung des Seewassers über ein unterirdisches Zuströmen zu besorgen war. Auf Grund des bestehenden Sicherheitszauns um das ungenutzte Militärgelände ergaben sich bislang zudem auch keine Gefährdungen für den Menschen (siehe Wirkungspfad Boden-Mensch), da durch die vorhandene Absperrung des Geländes ein direkter Kontakt zwischen Personen und den vorhandenen Altlasten- und Kampfmittelflächen ausgeschlossen werden konnte.
Der Verdacht der vollflächigen Kontamination des Geländes mit Kampfmitteln resultiert in erster Linie aus Sprengungen von munitionsbefüllten Bunkern zum Kriegsende durch die Wehrmacht sowie aus der Vernichtung von Kampfmitteln nach dem Zweiten Weltkrieg. Bei diesen unkontrollierten Sprengungen und den Vernichtungssprengungen wurden Kampfmittel weiträumig über die Liegenschaft verteilt. Trotz der in den Jahren von 1947 bis 1953 durchgeführten Kampfmittelräumungen kann im Ergebnis nicht von einer Munitionsfreiheit ausgegangen werden, da diese Maßnahmen nicht dem heutigen Stand der Technik entsprechen.
Die in der Nachkriegszeit entstandenen lokalen Schadensbereiche, bei denen Altlasten vorlagen, wurden unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Nutzung als brachliegendendes sowie eingezäuntes Militärgelände nutzungsorientiert entsprechend der Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr (siehe § 4 Bundesbodenschutzgesetz – BBodSchG) saniert. Weitere Kampfmittelräumungen sind in Zusammenhang mit diesen Sanierungen jedoch nicht erfolgt. Nach den vorliegenden Erkenntnissen des Wasserwirtschaftsamtes sind auf dem Gelände zwar nach wie vor noch Rüstungsaltlasten vorhanden, aufgrund der bisherigen historischen Erkundungen auf Sprengstoffrückstände hat sich jedoch der Verdacht einer Gefährdung für das Grundwasser und das Seewasser nicht erhärtet.
Ein über die lokalen Schadensbereiche hinausgehender umfassender bodenschutzrechtlicher Sanierungsbedarf ist bislang behördlicherseits in Anbetracht der extensiv forstwirtschaftlichen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden Verkehrssicherung durch einen Sicherheitszaun nicht festgestellt worden. Bei der derzeitigen Nutzung ist keine Gefährdung der Schutzgüter ableitbar.
Grundsätzlich ist der Handlungs- oder Zustandsstörer zur Sanierung / Sicherung eines vorliegenden Schadens nach dem Bundesbodenschutzgesetz verpflichtet. Vor Verkauf der Liegenschaft wäre gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) der Bund / die BImA als Grundstückseigentümerin vollumfänglich für die Erkundung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten auf ihrer Liegenschaft verantwortlich, soweit ein entsprechender Handlungsbedarf besteht. Nach Verkauf der
Liegenschaft könnte auch der Käufer zum neuen Verpflichteten nach dem Bodenschutzrecht werden. Dies obliegt jedoch der privatrechtlichen Vertragsgestaltung zwischen der BImA als Verkäufer und der Center Parcs Entwicklungsgesellschaft Germany GmbH als möglicher Käufer der Liegenschaft. Zum Inhalt des Vertrags haben das Wasserwirtschaftsamt bzw. das Landratsamt keine Informationen.
Bei einer Umnutzung/Entwicklung des Geländes ist eine erneute Gefährdungsbe-urteilung bei den bestehenden Altlasten- und Kampfmittelflächen im Hinblick auf vorliegende Gefährdungen bei den Wirkungspfaden Boden-Grundwasser und Boden-Mensch unter Einbeziehung der sprengstofftypischen Verbindungen der vorhandenen Rüstungsaltlasten zwingend erforderlich. Im Auftrag der Center Parcs Entwicklungsgesellschaft Germany GmbH werden derzeit durch ein beauftragtes Umweltfachplanungsbüro in Form von Rammkernsondierungen, Kernbohrungen, Schürfen und Spatenstichprobennahmen sowie durch Probenahmen bei den Grundwassermessstellen detaillierte Altlasten- und Kampfmittelerkundungen auf dem gesamten Gelände durchgeführt. Belastbare Aussagen zum tatsächlichen Sanierungsbedarf und -umfang können erst nach Abschluss dieser laufenden Untersuchungen getroffen werden. Aus dem im Bodenschutzrecht verankerten Grundsatz der Erforderlichkeit zur Gefahrenabwehr können sich nach dem Verkauf der Liegenschaft und einer Neunutzung des Geländes je nach Nutzungsart ein höherer bzw. umfassender Sanierungsbedarf des Geländes ergeben, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Sollten je nach Ergebnis dieser Untersuchungen konkrete Sanierungsmaßnahmen erforderlich werden, werden diese seitens des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen mit dem Wasserwirtschaftsamt Ansbach zunächst abgestimmt und dann anschließend auf der Grundlage des Bodenschutzrechts gegenüber dem entsprechenden Zustandsstörer auch durchgesetzt werden.
Frage der Vereinbarkeit der Center Parcs Ansiedlung mit dem Landtagsbeschluss vom 16. Juli 1970
Der Beschluss des Bayer. Landtages vom 16. Juli 1970 besagt unter Ziffer 3:
„Er (der Bayer. Landtag) ersucht die Staatsregierung …… dafür Sorge zu tragen, dass die Gewässer im Überleitungssystem für die Erholung der Bevölkerung erschlossen und die Ufergrundstücke, insbesondere an den Stauseen, in das Eigentum der öffentlichen Hand überführt werden, um den freien Zugang und den Gemeingebrauch sicherzustellen.“.
Die nötigen Grundstücke für den See einschließlich der Ufergrundstücke wurden damals für den Freistaat Bayern als Eigentümer eingetragen und somit in die öffentliche Hand überführt. Die freie Zugänglichkeit zu den Wasserflächen wurde und wird nach wie vor seitens der Wasserwirtschaftsverwaltung konsequent beachtet. Dies stellt zwischenzeitlich ein Alleinstellungsmerkmal des Fränkischen Seenlandes dar. Dies ist auch Ziel der Seenzweckverbände sowie des Tourismusverbandes und wurde zuletzt im neu erstellten Infrastrukturkonzept mit Unterstützung des Wasserwirtschaftsamtes nochmals untermauert.
Die für die Umsetzung des Landtagsbeschlusses nötigen Grundstücke wurden bereits seitens des Freistaates erworben und sind aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach – entgegen anderweitiger Behauptungen – durch die Planungen des Freizeitparks nicht beeinflusst. Im Zusammenhang mit der aktuellen Veräußerung des Muna-Geländes konnte der Freistaat Bayern sogar einen zusätzlichen Grundstücksstreifen von der BImA erwerben und somit seine öffentlichen Uferflächen noch weiter vergrößern, um hier einen zweiten entlastenden Uferweg bauen zu können.
Abschließend wird von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes in dem Zusammenhang noch einmal betont, dass es wegen der Bewahrung der freien Zugänglichkeit an den Seen keinen „Privatstrand“ für den geplanten Ferienpark geben wird.
Im Geiste dieses Landtagsbeschlusses, der neben dem freien Zugang und dem Gemeingebrauch der Seen ergänzend dazu auffordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Gewässer im Überleitungssystem für die Erholung der Bevölkerung erschlossen werden sollen, steht aus der Sicht des Wasserwirtschaftsamtes auch eine touristische Weiterentwicklung des Seenlandes in Form von öffentlichen oder auch privaten Investitionen dem Landtagsbeschluss nicht entgegen, zumal diese der wirtschaftlichen Stärkung der Region dienen.

Test ist notwendig

Regelung für den Besuch im Altersheim Gunzenhausen

Die Bayerische Staatsregierung hat mit der zehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem die Besuchsregelung für Altenheime verschärft um die Bewohner möglichst vor Infektionen mit dem Corona- SARS-CoV-2 Virus zu verhindern.

Wie bisher ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten und es besteht Maskenpflicht. Die Heime müssen – wie bisher – ein Schutz- und Hygienekonzept für ihre Einrichtung haben. Besucher des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes müssen sich vor ihrem Besuch anmelden. Die Bewohner der einzelnen Stationen dürfen jeden zweiten Tag wechselweise von einer Person für eine Stunde Besuch empfangen.

Die wichtigsten Änderungen für Besucher sind seit 9. Dezember:

Jeder Besucher muss ein schriftliches oder elektronisches negatives Corona-Testergebnis mitbringen. Antigen-Schnelltests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, PCR-Tests dürfen nicht älter als drei Tage sein.

Im Burkhard-von-Seckendorff-Heim können momentan noch keine Tests angeboten werden. Besucher werden gebeten, die Teststation in der Alemannenstraße zu nutzen. Dort werden die Tests kostenlos durchgeführt. Anmeldung ist zwingend erforderlich unter Tel. 0961/309776 oder auf der Webseite des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/corona-testzentrum.

Im Burkhard-von-Seckendorff-Heim soll zeitnah auch eine Testmöglichkeit entstehen.

Besucher müssen während des gesamten Aufenthaltes im Heim eine FFP2-Maske tragen. Diese sind im Fachhandel erhältlich. Künftig werden Besucher eine Maske pro Bewohner pro Woche im Heim erhalten. Diese sind derzeit allerdings noch nicht ausgeliefert.

Die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich.

Den Verantwortlichen im Burkhard-von-Seckendorff-Heim ist bewusst, dass es sich um einschneidende Veränderungen handelt und bittet im Sinne der Gesundheit der betagten Bewohner um Verständnis.

Hier der ausführliche Inhalt der zehnten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 9, der ab
9. Dezember 2020 das Verhalten in Gesundheitseinrichtungen und Heimen regelt:

§ 9

Spezielle Besuchs- und Schutzregelungen

(1) 1Beim Besuch von Patienten oder Bewohnern von

1. Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den
Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes – IfSG),

2. vollstationären Einrichtungen der Pflege gemäß § 71 Abs. 2 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,

3. Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Neunten Buches

Sozialgesetzbuch, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden,

4. ambulant betreuten Wohngemeinschaften nach Art. 2 Abs. 3 des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege (IntensivpflegeWGs), in denen ambulante Pflegedienste gemäß § 23 Abs. 6a IfSG Dienstleistungen erbringen,

5. Altenheimen und Seniorenresidenzen

gilt für die Besucher Maskenpflicht und das Gebot, nach Möglichkeit durchgängig einen Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. 2Die Einrichtung hat ein Schutz- und Hygienekonzept auf der Grundlage eines vom Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekannt gemachten Rahmenkonzepts auszuarbeiten, zu beachten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.

(2) In Einrichtungen nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, 3 und 5 gilt ergänzend Folgendes:

1. Jeder Bewohner darf von täglich höchstens einer Person besucht werden, die über ein schriftliches

oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus

SARS-CoV-2 verfügt und dieses auf Verlangen nachweisen muss; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung mittels eines POC-Antigen-Schnelltests darf höchstens 48 Stunden und mittels eines PCR-Tests darf höchstens drei Tage vor dem Besuch vorgenommen worden sein; der Test muss die jeweils geltenden Anforderungen des Robert Koch-Instituts erfüllen; jeder Besucher hat zu jeder Zeit innerhalb der Einrichtung eine FFP2-Maske zu tragen.

2. Das Personal unterliegt der Beobachtung durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde und hat sich regelmäßig, mindestens an zwei verschiedenen Tagen pro Woche, in der der Beschäftigte zum Dienst eingeteilt ist, einer Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu unterziehen und das Ergebnis auf Verlangen der Leitung der Einrichtung und der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder einer von ihr beauftragten Stelle vorzulegen; die Einrichtungen sollen die erforderlichen Testungen organisieren; bei Auftreten von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust hat der Beschäftigte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich zu informieren.

(3) Die Begleitung Sterbender ist jederzeit zulässig.

Die ganze Verordnung ist auf der Webseite der Stadt Gunzenhausen unter www.gunzenhausen.de/Corona zu finden.

Geld vom Freistaat

Brandl: Starke Unterstützung für Weißenburg-Gunzenhausen

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erhält im kommenden Jahr Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 41,3 Millionen Euro. „Der Landkreis wird mit 17,86 Millionen Euro unterstützt, die Gemeinden erhalten 23,46 Millionen Euro.  Damit bleibt der Freistaat auch in diesen schwierigen Corona-Zeiten der verlässliche Partner und die Stütze unserer Kommunen“, freut sich Landtagsabgeordneter Alfons Brandl.

Landesweit stehen für die Schlüsselzuweisungen 2021 3,9 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Mittel sind die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich. Sie haben als freie Haushaltsmittel und Ergänzung der eigenen Steuereinnahmen eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Verwaltung. Grundlage für die Berechnung sind unter anderem die kommunalen Steuereinnahmen aus dem Jahr 2019. Bayerns Finanzminister Albert Füracker hat die aktuellen Schlüsselzuweisungen an Bayerns Kommunen heute bekanntgegeben.

„Mit dem kommunalen Finanzausgleich 2021 sendet der Freistaat Bayern ein starkes Signal und schafft Voraussetzungen dafür, dass die bayerischen Kommunen auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin ihre Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger erfüllen und kraftvoll in die Zukunft investieren können“, so Brandl abschließend.

Die genauen Auflistungen der Kommunen und des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen finden Sie hier:

Gutscheine werden verlost

Anlass ist die Einführung des Altmühlfranken-Gutscheins

Jetzt beim Gewinnspiel mitmachen und einen Altmühlfranken-Gutschein im Wert von 50 Euro gewinnen. Foto: LRA

Seit dem 1. Dezember ist der landkreisweit gültige Altmühlfranken-Gutschein an vielen Verkaufsstellen sowie online erhältlich. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen verlost zur Einführung fünf Gutscheine im Zuge eines Gewinnspiels.

Vor einer Woche konnte Landrat Manuel Westphal zusammen mit zahlreichen Mitstreitern aus den großen Städten den Altmühlfranken-Gutschein der Öffentlichkeit vorstellen. Die neue Möglichkeit, einen einheitlichen Gutschein im gesamten Landkreisgebiet bei teilnehmenden Akzeptanzstellen einlösen zu können, stieß dabei auf viel positive Resonanz.

Der Altmühlfranken-Gutschein ist an zahlreichen Verkaufsstellen im ganzen Landkreis als klassische Gutscheinkarte im Scheckkartenformat erhältlich, sodass sich Interessierte den Gutschein in den Werten 10/25/50 Euro direkt vor Ort besorgen können. Weiterhin besteht ebenso die Möglichkeit, sich Online-Gutscheine in beliebigen Werten über das Gutscheinportal zu generieren. „Kaufen Sie den regionalen Gutschein und verschenken Sie ein Stück Heimat!“, betont Landrat Manuel Westphal.

Eine Übersicht der lokalen Verkaufs- und Akzeptanzstellen sowie den Online-Gutschein finden Sie unter: www.altmuehlfranken-gutschein.de

Pünktlich zur Weihnachtszeit verlost der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen im Zuge eines Gewinnspiels fünf Altmühlfranken-Gutscheine im Wert von je 50 Euro. Um in den Lostopf zu kommen, genügt es sich über ein Online-Formular zu registrieren und eine Gewinnspielfrage richtig zu beantworten. Aus allen richtigen Antworten wird Landrat Manuel Westphal dann die fünf glücklichen Gewinner ziehen, die mit ihren Altmühlfranken-Gutscheinen bei regionalen Akzeptanzstellen einkaufen können. „Versuchen Sie Ihr Glück und machen Sie mit!“, freut sich der Landrat.

Das Gewinnspiel sowie alle weiteren Informationen zur Teilnahme finden Sie auf folgender Webseite: www.altmuehlfranken.de/gewinnspiel

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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