Absage aufgrund des Beschlusses der Staatsregierung
Nach dem Beschluss der Bayerischen Staatsregierung, Großveranstaltungen bis Ende August zu verbieten, muss nun auch der für den 23. Mai geplante 36. Altmühlfrankenlauf als größte Breitensportveranstaltung im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen abgesagt werden.
Diese
Entscheidung musste das Organisationsteam am Landratsamt nun schweren
Herzens zusammen mit den Vertretern der Freiwilligen Feuerwehr
Degersheim/Rohrach treffen. In diesem
Jahr hätte der Zieleinlauf anlässlich des 125-jährigen
Gründungsjubiläums der Feuerwehr mit anschließender Siegerehrung im
Degersheimer Festzelt stattgefunden.
Die
Organisatoren des Landratsamtes sowie der Freiwilligen Feuerwehr
Degersheim/Rohrach bedauern diese Entscheidung zutiefst und hatten sich
über die 36. Ausgabe der Laufveranstaltung
in der Hahnenkammregion sehr gefreut und seit langem darauf hin
gefiebert. Natürlich müssen aber in dieser Situation der Schutz und die
Gesundheit aller Läuferinnen und Läufer und der über 120 Helferinnen und
Helfer an oberster Stelle stehen.
Das
Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bedankt sich bei allen treuen
Laufmannschaften, die nun schon seit Jahren mit Euphorie und Freude
dabei sind und die Laufveranstaltung
jedes Jahr zu etwas ganz Besonderem machen. Ein Dank geht auch an alle
Helferinnen und Helfern der Freiwilligen Feuerwehren der Ortschaften,
den Fahrradbegleitern, Auf- und Abbauhelfern, Kampfrichtern, Moderatoren
und Zeitmessern, die die Veranstaltung überhaupt
möglich gemacht hätten.
Die
Organisatoren des Altmühlfrankenlaufs sind bereits jetzt voller
Vorfreude, wenn am 03. Juli 2021 alle Läuferinnen und Läufer gesund und
munter zum 36. nächsten Altmühlfrankenlauf
in Markt Berolzheim an den Start gehen. Das Laufsportereignis findet
nächstes Jahr begleitend zum 100-jährigen Jubiläum des 1. FC Markt
Berolzheim/Meinheim statt.
Auch Wettelsheim, Auernheim und Windischausen betroffen
In einem Ortsteil der Stadt Treuchtlingen ist die sogenannte „Amerikanische Faulbrut“ in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von zwei Kilometern um den Ausbruchsort ausgewiesen. Betroffen sind Teile der Gemarkungen Treuchtlingen, Wettelsheim, Windischhausen, Auernheim und Möhren sowie zudem die Ortsteile Unterheumödern, Oberheumödern, Heunischhof und Freihardt. Für den Menschen stellt diese Bienenkrankheit keine Gefahr dar. Der Verzehr von Honig betroffener Bienenbestände ist auch weiterhin unbedenklich.
Das
Landratsamt wird in Kürze auf der Grundlage einschlägiger
tierseuchenrechtlicher Vorschriften eine Allgemeinverfügung
mit verbindlichen Maßnahmen für die Bienenhalter zur Bekämpfung der
„Amerikanischen Faulbrut erlassen. Für die Zeit der Geltungsdauer der
Allgemeinverfügung dürfen bewegliche Bienenstände in dem betroffenen
Sperrbezirk von ihrem bisherigen Standort nicht mehr
entfernt werden. Es ist zudem verboten, Bienenvölker, lebende oder tote
Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte
und benutzte Gerätschaften aus den Bienenständen zu entnehmen. Umgekehrt
dürfen Bienenvölker oder Bienen nicht in den
festgelegten Sperrbezirk verbracht werden. Bei Stöcken, die von Bienen
nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht
verschlossen sind.
Die
„Amerikanische Faulbrut“ ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Es
handelt sich dabei um eine von Bakterien
ausgelöste Bienenseuche. Nur die Sporen des Bakteriums sind infektiös
und bleiben dies über Jahrzehnte, da sie äußerst widerstandsfähig sind.
Die Tierseuche wirkt sich dabei nicht auf die ausgewachsenen Bienen aus,
sondern betrifft ausschließlich die Larven:
Sie kann daher letztendlich zum kompletten Aussterben von Bienenvölkern
führen.
Alle
Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von
Amtstierärzten auf die „Amerikanische Faulbrut“
hin untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens nach zwei,
spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem die betroffenen
Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder entsprechend den nachfolgenden
Empfehlungen behandelt worden sind.
Mit folgenden Maßnahmen kann der einzelne Imker der Infektion mit dem Erreger der „Amerikanischen Faulbrut“ vorbeugen:
Zukauf von Völkern nur mit amtstierärztlicher Gesundheitsbescheinigung,
keine Ablegerbildung unter Verwendung (zu) alten Wabenmaterials,
keine Verwendung alter, nicht gereinigter und nicht desinfizierter (abgeflammter) Beuten und Rähmchen,
Quarantäne fremder Schwärme,
kein Verfüttern noch vorhandenen alten Honigs oder von Honigresten,
kein Einsatz alter Futterwaben (aus abgestorbenen Völkern oder von fremden Imkern),
wirksame Reinigung und Desinfektion von gebraucht gekauften Imkereiwerkzeugen,
Vorratswaben nur aus geprüften Betrieben zukaufen,
kein freies Ausfressen lassen abgeschleuderter Waben durch die Bienen,
Futterhonig nur aus dem eigenen Betrieb verwenden,
Verhinderung von Räuberei,
mindestens 30% Wachsbauerneuerung pro Jahr bei jedem Bienenvolk durch Austausch von alten Waben,
regelmäßig
Futterkranzproben über das Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit (LGL) oder den Tiergesundheitsdienst (TGD)
untersuchen lassen.
Auch
jeder Verbraucher kann dazu beitragen die Gefahr der Übertragung von
Faulbrut-Erregern zu vermindern. Da im Honig immer unerkannt Sporen des
Erregers der Amerikanischen
Faulbrut enthalten sein können, appellieren die Fachleute der Behörde
an die Bürger, keine halbleeren oder noch mit Honigresten versehenen
Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen. Gläser oder
Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig
so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen
können. Auch die bewusste Fütterung von Bienen mit Honig auf Balkon und
Terrasse sollte unterlassen werden.
Gleich zwei Highlights müssen aus dem Veranstaltungskalender 2020 gestrichen werden. Der beliebte Familien-Erlebnistag „Entdecke den Brombachsee“ und die „Magischen Momente Brombachsee“ sind aufgrund der geltenden Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie abgesagt.
Trotz aller
Hoffnungen, die fest etablierten Events am Brombachsee durchführen zu können,
steht nun fest: Es wird noch einige Zeit dauern, bis wir unsere Freizeit wieder
in gewohnter Weise gestalten können. In
der Zwischenzeit hat der Gesundheitsschutz und damit das Vermeiden großer
Menschenmengen absolute Priorität. Bis zum 31. August diesen Jahres sind
Großveranstaltungen untersagt.
Der Familien-Erlebnistag zieht jährlich zum Saisonauftakt
Ende April zahlreiche Familien aus der Region an den Brombachsee, um an
verschiedenen Stationen Spiel, Spaß und Action für Klein und Groß zu erleben.
Besonders beliebt ist die alljährliche Schatzsuche mit tollen Gewinnen
beteiligter Unternehmen aus der Umgebung.
Ebenso schwer fiel die Entscheidung die „Magischen
Momente Brombachsee“ abzusagen, die sich in den vergangenen Jahren zu einer Großveranstaltung
mit überregionaler Resonanz etabliert haben. Bekannt ist das Event für seine spektakuläre
Licht- und Lasershow vom Deck des Trimarans und das bunte Höhenfeuerwerk, bei
dem der Brombachsee in farbenprächtiges Licht getaucht wird. Eingerahmt wird
das Licht- und Farberlebnis von Live-Musik an vier Stränden und einem Party-DJ
an Bord des Schiffs. Zauberer, Lichtkünstler, weitere „magische“ Erlebnisse und
kulinarische Genüsse erwarten die Besucher bereits seit 2016 alljährlich Ende
August.
Trotz oder gerade wegen der vielen Unwägbarkeiten, die
uns in dieser Sommersaison begleiten, ist eines sicher: die Vorfreude auf
schöne Veranstaltungen in 2021!
Regelverkehr der Buslinien im Landkreis ab 27. April 2020
Das
Bayerische Kabinett hat in seiner Sitzung am 16. April 2020 eine
Öffnung der bayerischen Schulen für die Schülerinnen und Schüler der
Abschlussklassen der weiterführenden
und beruflichen Schulen ab dem 27. April beschlossen. Dies betrifft v.
a. die Abschlussklassen dieses Schuljahres. Aus diesem Grund werden ab
dem genannten Tag alle öffentlichen Buslinien im Landkreis Weißenburg –
Gunzenhausen wieder nach dem „Regelfahrplan
an Schultagen“ verkehren.
Das
Landratsamt weist zur Beförderung von Schülerinnen und Schüler durch
Busse und Bahnen ergänzend darauf hin, dass ab kommendem Montag, den 27.
April 2020, für Fahrgäste
des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) eine Pflicht zum Tragen
einer Mund-Nasen-Bedeckung bzw. von Behelfsmasken (sog.
Community-Masken) gilt. Diese Maskenpflicht in Bussen und Bahnen soll
für Kinder ab ihrem sechsten Geburtstag gelten. Ab diesem Zeitpunkt
dürfen Fahrgäste, die gegen diese Verpflichtung verstoßen, nicht mehr
in öffentlichen Nahverkehrsmitteln befördert werden. Die Verpflichtung
zum Tragen von Masken in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln ist
ein „Gebot der Vernunft“. Denn in Bussen und
Bahnen treffen „undefinierte Gruppen“ von Menschen aufeinander, im Fall
einer Infektion sei eine Nachverfolgung also sehr schwer zu ermitteln.
Für
konkrete Fragen von Schulleitungen und Eltern hat das Kultusministerium
zusätzlich eine Coronavirus-Telefon-Hotline eingerichtet, die von
Montag bis Freitag zwischen
7:30 Uhr und 18:00 Uhr und Samstag sowie Sonntag zwischen 12:00 Uhr und
16:00 Uhr unter der folgenden Telefonnummer besetzt ist: 089/2186-2971
Heuer kein Bezirkswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Nach
den zahlreichen bereits angekündigten Absagen von Veranstaltungen jeder
Art trifft es nun auch den Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“. Infolge
der derzeit gültigen Ausgangsbeschränkungen und den nicht
vorhersehbaren zukünftig geltenden Maßnahmen ist es leider erforderlich,
den Bezirkswettbewerb Mittelfranken „Unser Dorf hat Zukunft“ abzusagen.
Die
Bezirksbewertungskommission, die eigentlich vom 05.-07. Mai zur
Bewertung in die mittelfränkischen Orte reisen wollte, wird diesen
Termin zu
einem späteren Zeitpunkt nachholen. Dieser steht derzeit noch nicht
fest, sobald Planungssicherheit besteht, wird der Nachholtermin jedoch
rechtzeitig bekannt gegeben. Aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
haben sich die Dörfer Meinheim, Aha und Hohenweiler
für den Bezirksentscheid qualifiziert.
Biotonne – hier schließt sich der natürliche Kreislauf
Auf
der Kompostierungsanlage in Bechhofen herrscht Hochbetrieb. Seit
einiger Zeit werden dort die riesigen Komposthaufen, die während der
Wintermonate produziert und gelagert
wurden, von großen LKW-Zügen oder Traktoranhängern abgeholt. Ein
Großteil geht zur Weiterverarbeitung in Erdenwerke, wo sie zu Blumenerde
und anderen Erdens-orten verarbeitet werden. Ein anderer Teil wird in
der Bio-Landwirtschaft als natürlicher Dünger und
Bodenverbesserer eingesetzt.
Der
natürliche Kreislauf hat sich hier geschlossen: Küchen- und
Gartenabfälle aus den Haushalten und dem Landschaftsbau wurden zu Erde
kompostiert, um nun das Jahr über den
neuen Pflanzen als Nährstoff zu dienen. Dieser natürliche Kreislauf
findet in vielen Gärten auf dem eigenen Kompost statt. Gartenbesitzer
achten dabei genau darauf, was auf ihren Kompost gelangt und was nicht,
denn sie wollen sich mit dem gewonnenen Kompost
weder Schadstoffe noch Pflanzenkrankheiten in ihre Beete holen.
Genau
dasselbe gilt auch für die Biotonne zu Hause. Auch hier dürfen keine
Schadstoffe eingetragen werden, um nach der Kompostierung ein
hochwertiges Produkt zu erhalten. Umso
verwunderlicher ist es, dass es trotzdem immer noch zu Fehlwürfen
kommt. Die Abfallwirtschaft hatte in den vergangenen Monaten mit der
Kampagne „Kein Plastik in die Biotonne“ wiederholt darauf hingewiesen,
wie aufwändig und teuer Plastiktüten in der Kompostierungsanlage
ausgeschleust werden müssen. Damit wird verhindert, dass diese
Kunststoffe am Ende als Mikroplastik die hohen Qualitätskriterien, die
von der Bio-landwirtschaft an den Kompost gestellt werden, nicht
erfüllen.
Die
betriebene Aufklärungsarbeit und Informationsflyer, die an die Tonnen
gehängt wurden, bewirkten zwar eine deutliche Verbesserung bei der
Qualität der Bioabfälle, jedoch
gibt es offenbar einige Unbelehrbare, die letztendlich für einen nicht
zu akzeptierenden Verschmutzungsanteil verantwortlich sind.
Nun tritt die Kampagne in die nächste Stufe ein:
Stark
fehlbefüllte Tonnen werden nicht mehr geleert und erhalten eine rote
Karte. Unterstützt werden die Müllwerker dabei durch ein
Detektionssystem, das bereits seit etwa
25 Jahren erfolgreich in vielen Kommunen eingesetzt wird. Meist sind
Plastiktüten der Grund, aber auch Glas, Dosen, Alufolie oder ähnliches
können bewirken, dass die Biotonne nicht geleert wird. Wurden die
Störstoffe nach Erhalt der roten Karte eigenverantwortlich
entfernt, kann die Tonne dann zur nächsten Leerung bereitgestellt
werden.
Grundsätzlich
macht die Abfallwirtschaft nochmals darauf aufmerksam, dass sogenannte
Bio-Folienbeutel zur Entsorgung von Küchenabfällen nicht geeignet sind.
Auf
den ersten Blick scheinen kompostierbare Biomüllbeutel nur Vorteile zu
bieten. Sie ermöglichen daheim im Haushalt eine hygienische Sammlung der
feuchten Küchenabfälle und
lassen sich zugebunden leicht in die braune Tonne werfen, ohne dass man
sich schmutzig machen muss. Doch bei der Verwertung beginnen die
Probleme.
Die
kompostierbaren Biomüllbeutel werden an der Kompostierungsanlage im
Zuge der Vorsortierung bereits ausgesondert, da man sie im großen
Bioabfallhaufen aufgrund der starken
Verschmutzung praktisch nicht von normalen Plastiktüten unterscheiden
kann. Die Biomüllbeutel landen dann samt Inhalt, also den Bioabfällen,
in der Müllverbrennung. Würden sie im Kompostierungskreislauf
verbleiben, zersetzen sie sich viel zu langsam. Die kurze
Verweilzeit von nur 8-10 Wochen in der Anlage reicht nicht für einen
vollständigen Abbau aus.
Aufgrund
der vielfältigen Probleme, die kompostierbare Biomüllbeutel bei der
Verwertung der Bioabfälle verursachen, sollte man sich daher unbedingt
nach Alternativen um-schauen.
Eine
gute Wahl sind Papiertüten, in denen man die Küchenabfälle ebenso gut
sammeln kann. Papiertüten liegen im Supermarkt oder der Drogerie meist
direkt neben den Bioplastikbeuteln
im Regal. Der entscheidende Vorteil der Papiertüten: Sie lassen sich
problemlos kompostieren.
Noch
billiger kommt man mit Zeitungspapier davon, in das man vor allem die
feuchten Küchenabfälle gut einwickeln sollte. Einen positiven
Nebeneffekt haben Papiertüten und Zeitungspapier
darüber hinaus. Sie verringern im Winter das Risiko, dass der Inhalt
der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten.
Weidenbach: Mavridis schlägt ökumenisches Fest vor
Da die Kirchweih nicht wie gewohnt stattfinden kann, soll – so der
Wunsch von 2. Bürgermeister Willi Albrecht aus Nehdorf – die Kirchweih
Anfang August nachgeholt werden. Nach der aktuellen Lage ist dieser
Termin nicht haltbar. Deshalb habe ich dem 1. Bürgermeister Gerhard
Siegler vorgeschlagen, in diesem Jahr die Kirchweih nicht nach der
evangelisch-lutherischen markgräflichen Hofkirche (Geburtstag des
Markgrafen Carl Wihelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach am 12.Mai),
sondern der römisch-katholischen Kirche zu feiern, die dem Bruder Klaus
gewidmet ist. Das Patrozinium des Heiligen Nikolaus von der Flühe ist am
25.9., in diesem Jahr ein Freitag. Das wäre eine hervorragende
Möglichkeit, der Ökumene in Weidenbach Raum zur Verwirklichung zu geben.
Die katholische Kirche wurde nach dem II. Weltkrieg gebaut, weil durch
den erheblichen Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen aus den
deutschen Ostgebieten plötzlich sehr viele Katholiken nach Weidenbach
kamen. Sie ist eine Ornbauer Filialkirche und wurde 1958 durch den
Architekten Hanns Meier aus Neumarkt in der Oberpfalz erbaut.
Auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen
Präsenz-Veranstaltungen untersagt sind, bietet das Studienzentrum am kunststoffcampus bayern seit 16. März
2020 für Studenten Vorlesungen online an.
Um das Hochschulstudium in diesem Semester auch unter den derzeit vorherrschenden Umständen fortführen zu
können, arbeiten die Mitarbeiter des Studienzentrums per Video- und
Telefonkonferenz eng mit den Dozenten zusammen, um online Vorlesungen und
Seminare anzubieten.
Die HS Ansbach stellt die benötigten e-Learning Plattformen online
zur Verfügung, sodass die Studenten Zugriff auf verschiedene Medien und Skripte
haben, die dann mit Webkonferenzen und
Livestreams durchgeführt werden.
Die Studenten haben die
Möglichkeit von Zuhause online und live die Vorlesungen der Dozenten zu
verfolgen. Hier können die Studierenden direkt über die Themen diskutieren und
auch Fragen stellen. Der Lernerfolg für dieses
Semester wird damit über diverse digitale Formate sichergestellt.
Haben auch Sie gerade jetzt Interesse an einem
berufsbegleitenden Studium? Wir beantworten sehr gerne Ihre individuellen
Fragen zu den Bachelor-Studiengängen
„Angewandte
Kunststofftechnik“ (AKT) und „Strategisches Management“ (SMA)
Beide Studiengänge können auch als „Modulstudium“
belegt werden, d. h. Sie können einzelne Fächer aus den beiden Studiengängen
AKT und SMA nach Ihrem Interesse auswählen. Dadurch können berufsrelevante
akademische Kompetenzen gezielt erworben werden. Ein Umstieg vom Modulstudium
auf ein komplettes berufsbegleitendes Bachelorstudium ist nach jedem Semester
möglich.
Ein Modulstudium sowie die gesamten Studiengänge AKT und SMA
richten sich vorrangig an Berufstätige.
Vollzeit arbeiten und gleichzeitig studieren ist am
Studienzentrum Weißenburg möglich – auch ohne Abitur. Zulassungsberechtigt
sind hierbei beruflich Qualifizierte mit betrieblicher Ausbildung und
dreijähriger Berufserfahrung, idealerweise mit einer Weiterbildung zum
Fachwirt, Betriebswirt, Meister oder Techniker.
Die Studiengangleiter und Studiengangassistentinnen Manuela Wieser – SMA und Gabriele Walloschke – AKT (rechts)geben telefonisch und online sehr gerne Auskunft über die Studiengänge. Foto: kunststoffcampus bayern, Studienzentrum Weißenburg
Maik Render zu neuem N-ERGIE Vorstandsmitglied berufen
Der Aufsichtsrat der N-ERGIE Aktiengesellschaft berief in seiner Sitzung in der vergangenen Woche Maik Render zum weiteren Vorstandsmitglied neben Josef Hasler und Magdalena Weigel.
Der 49-Jährige wird das neu geschaffene Ressort Markt und Vertrieb übernehmen. Zudem wird er die Bereiche Kundenservice, Kraftwerke (konventionell und regenerativ) sowie das Tochterunternehmen Überlandwerk Schäftersheim verantworten.
Die Berufung erfolgt auf fünf Jahre. Zu welchem Termin Maik Render seine neuen Aufgaben übernehmen wird, ist aktuell noch in Klärung.
Der Diplom-Ingenieur und Diplom-Wirtschaftsingenieur ist seit 2011 alleiniger Geschäftsführer bei den Stadtwerken Flensburg.
Die beiden Recyclinghöfe in Gunzenhausen und Weißenburg sowie die Wertstoffhöfe im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bleiben zunächst bis einschließlich 11. April 2020 weiterhin geschlossen.
Der
Grund für die Schließung ist die Corona-Pandemie. Für Fragen oder Probleme im
Bereich der Abfallentsorgung können sich telefonisch unter 09141 902-283 oder
per E-Mail (abfallwirtschaft.lra@landkreis-wug.de) an die Abfallwirtschaft
des Landkreises wenden. Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen bittet um
Verständnis.
Der Falk-Report wird ständig mit Nachrichten aus dem politischen und gesellschaftlichen Leben in der Stadt Gunzenhausen und Altmühlfranken aktualisiert.
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Der “Falk-Report” kann und will nicht die Tageszeitung ersetzen, denn er ist nicht auf die Verbreitung von tagesaktuellen Nachrichten fixiert.
Der Report will natürlich politische Botschaften aussenden, aber nicht nur. Ein Schwerpunkt liegt auf der Präsentation der guten Ideen, die Menschen aus Altmühlfranken haben.
Herausgeber Werner Falk will als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen das Geschichtsbewusstsein der Menschen in der Region fördern und empfiehlt daher "Alt-Gunzenhausen", das Jahrbuch des Vereins. Wer sich dem Verein anschließen will, ist gerne willkommen.
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