Archiv: Falk-report

Schutzmaterial gesucht

Krisenstab richtet Appell , eventuelle  Lagerbestände zu melden

Nachdem seitens der für den gesamten Freistaat tätigen und  zuständigen zentralen Beschaffungsstelle bisher nicht ausreichend Schutzmaterial in Weißenburg-Gunzenhausen ankommt, hat sich die  Führungsgruppe Katastrophenschutz im Landkreis entschlossen, einen  Aufruf an heimische Firmen und Einrichtungen zu richten. Unternehmen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sind  deshalb dazu aufgerufen, sich zu melden, sofern sie Schutzmaterial wie  Desinfektionsmittel oder Mundschutz zur Verfügung stellen können. Die  Führungsgruppe Katastrophenschutz hofft damit die medizinischen  Einrichtungen besser versorgen zu können. Medizinisches Schutzmaterial ist aufgrund der Corona-Situation  derzeit Mangelware. Kliniken, Alten- und Pflegeheime, ambulante  Pflegedienste und Arztpraxen benötigen dringend Desinfektionsmittel,  Handschuhe und Schutzmasken. Viele Einrichtungen aus Altmühlfranken  haben sich bereits an die Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK)  gewandt, die sämtliche Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landkreis  koordiniert.

Zuständig für die Beschaffung des gesamten Schutzmaterials ist  eigentlich die zentrale Beschaffungsstelle des Freistaats Bayern. Diese  bemüht sich derzeit mit Kräften auf dem freien Markt derartige  Schutzmaterialien in größeren Mengen einzukaufen. Die Lieferungen werden  anschließend an alle Landkreise und kreisfreien Städte in ganz Bayern  verteilt. Die Landkreise wiederum verteilen das Material an die  Bedarfsträger.

Doch kommen über diese Versorgungsschiene bislang noch zu geringe  Mengen des benötigten Schutzmaterials vor Ort an. Aus diesem Grund  versucht der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen ergänzend von örtlichen  Firmen Material beschaffen zu können. Landrat Gerhard Wägemann und Klinikvorstand Christoph Schneidewin  wenden sich deshalb mit einem Appell an alle Unternehmen in  Weißenburg-Gunzenhausen: „Das Klinikum Altmühlfranken, Pflegeheime,  Pflegedienste, die Ärzteschaft und die Rettungsdienste geben aktuell  alles im Kampf gegen Corona. Doch ohne die notwendige Schutzausrüstung  kann in Kürze an vielen Stellen die Arbeit in absehbarer Zeit eventuell  nicht mehr mit ordnungsgemäßen Schutzmaßnahmen fortgeführt werden. Da  Schutzmaterial am Markt nach wie vor nur sehr schwer zu bekommen ist und  der Freistaat Bayern mit seiner zentralen Beschaffungsstelle noch keine  ausreichende Belieferung der Landkreise sicherstellen kann, bitten wir alle Firmen im Landkreis, Lagerbestände bei uns zu melden. Auch wer  Schutzmaterialien selbst produzieren kann, sollte sich an uns wenden.“ Eine Abnahme geeigneter Schutzmaterialien durch das Landratsamt  erfolgt gegen Kostenerstattung. Sollten größere Mengen oder Kontaktdaten  von Herstellerfirmen außerhalb des Landkreises vermittelt werden, wird  der Kontakt über die FüGK an die zentrale Beschaffungsstelle des  Freistaates Bayern weitergegeben.

Wie melde ich Schutzmaterial?

Materialmeldungen von den Firmen können zeitsparend und  komfortabel an den Landkreis weitergeleitet (www.landkreis-wug.de/corona-materialabfrage).  Aus dem Online-Formular geht konkret hervor, welche  Artikel, Geräte und Ausstattungsgegenstände für die Bewältigung der  Corona-Pandemie benötigt werden. Insbesondere geht es hier um FFP-2-  oder FFP-3-Schutzmasken und –anzüge (DIN EN 14126), Mund- und  Nasenschutz, Desinfektionsmittel und Alkohol zur Herstellung von  Desinfektionsmittel.

Fragen zu dem Firmenaufruf  beantwortet die „Beschaffungsstelle“ der Führungsgruppe Katastrophenschutz telefonisch  unter der 09141 902-447 oder per E-Mail an versorgung2.fuegk@landkreis-wug.de.

Die Erfahrung der vergangenen Lieferungen hat gezeigt, dass nur ein  kleiner Anteil des gemeldeten Bedarfs gedeckt werden konnte. Die  Versorgungsstelle der FüGK hat aktuell noch keine weiteren

Informationen, wann und wie viel Material (Desinfektionsmittel oder  Schutzausrüstung) geliefert wird. Deshalb kann auch keine Aussage  darüber getroffen werden, ob oder in welchen Mengen eine Verteilung  erfolgt. Die Führungsgruppe Katastrophenschutz arbeitet mit Kräften  daran, ausreichend Schutzmaterial zu beschaffen.

Alle Informationen zum Firmenaufruf sowie zur Bedarfs- und Bestandsermittlung sind online unter www.landkreis-wug.de/corona/schutzmaterial nachzulesen. Dort sind auch die beiden Formulare eingestellt.

Altmühlsee-Festspiele abgesagt

Grund ist die Corona-Krise


Bürgermeister Dieter Rampe teilt mit, das die Altmühlsee-Festspiele mit allen Aufführungen wegen der aktuellen Corona-Situation leider abgesagt werden müssen.
Diese Entscheidung ist ihm und dem Intendanten Harald Molocher sehr schwer gefallen. In einem langen Gespräch hat man sich aber zu dieser Lösung durchgerungen, da die Gesundheit der Besucher, der Schauspieler, der Mitarbeiter und der unterstützenden Mitglieder des Freundeskreises vor allen anderen Interessen stehen muss. Da jetzt die Proben bereits für die Stücke starten müssen und sich dies auch als sehr kompliziert darstellt, wie Harald Molocher berichtete, war die Entscheidung zu jetzigen Zeitpunkt dringend erforderlich, um allen Beteiligten eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Bereits gekaufte Karten können im Rathaus der Gemeinde Muhr am See oder im Altmühlsee-Informationszentrum in der Schloßstraße zurück gegeben werden.
Über die Durchführung der Veranstaltung „Klassik am See“ wird in Absprache mit dem musikalische Leiter Stefan Hofmann und dem Zweckverband Altmühlsee erst nach den Osterferien entschieden werden.

Testzentrum im Kreis

Drive-In-Station in Gunzenhausen

Auch in Gunzenhausen gibt es jetzt eine Drive-In-Station. Foto: BR

Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB) ein lokales Testzentrum in Gunzenhausen eingerichtet. Der Betrieb wurde 30. März 202, aufgenommen.

Die Testungen auf das Coronavirus in der Drive-In-Station in Gunzenhausen sind ausnahmslos nur bei Personen möglich, die dafür registriert sind, also einen Termin haben. Personen ohne Termine werden nicht getestet und müssen weggeschickt werden. Die Registrierung für einen Abstrich im Testzentrum und die Terminvergabe erfolgen über den Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117. Dort erhalten die betroffenen Personen auch weitere Informationen zum Ablauf des Testverfahrens und zur Anfahrt.

Personen, die den Verdacht haben, sich angesteckt zu haben, sollen in keinem Fall ohne Registrierung oder zu Fuß zum Testzentrum kommen. Dies ist zum Schutz der Ärzte und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehr wichtig. Für alle, die selbst kein Auto besitzen, gibt es auch weiterhin den Fahrdienst der KVB. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird die Polizei unterstützend vor Ort sein.

Der Ablauf ist klar vorgegeben. Die registrierte Person fährt mit dem Auto zu der vorgegebenen Uhrzeit in die Dive-In-Station, wo in einem ersten Schritt die persönlichen Daten und die Registrierung überprüft werden. Im zweiten Schritt nimmt der Arzt durch das geöffnete Wagenfenster den Abstrich. Für den Test auf das Coronavirus muss das Auto nicht verlassen werden. Die Teststäbchen werden anschließend per Kurier an das zuständige Labor gebracht. Das Testergebnis wird den Betroffenen über den Hausarzt oder das Gesundheitsamt mitgeteilt.

„Das lokale Testzentrum in Gunzenhausen soll den Landkreis entlasten und das Testverfahren effektiver organisieren“, so Philipp Brandl-Michel, Leiter der Führungsgruppe Katastrophenschutz, die alle Maßnahmen rund um das Coronavirus im Landratsamt koordiniert. Die Infrastruktur und das Hilfspersonal für das Testzentrum hat der Landkreis zur Verfügung gestellt. Die Ärztinnen und Ärzte, die die Testungen vornehmen, werden von der KVB gestellt oder vom Gesundheitsamt verpflichtet.

Um die weitere Ausbreitung zu minimieren, sollen alle Personen, die den Verdacht haben, sich mit dem Coronavirus angesteckt zu haben und zu keiner Testung im lokalen Testzentrum in Gunzenhausen aufgefordert wurden, auch weiterhin keine Arztpraxis persönlich aufsuchen. Es soll unbedingt vorher telefonisch Kontakt mit dem Hausarzt oder dem Bereitschaftsdienst der KVB unter der Telefonnummer 116 117 aufgenommen werden.

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 101 labordiagnostisch nachgewiesene Corona-Infektionsfälle (Stand 31.03.2020). Darunter sind auch bereits genesene Personen enthalten. Diese werden vom Gesundheitsamt nicht gesondert erfasst.

33 weitere Corona-Fälle

Entwicklung des Virus im Kreis Ansbach

Es gibt seit Freitag, 27. März 2020, 33 weitere labordiagnostisch nachgewiesene Infektionsfälle und damit insgesamt 176 bestätigte Corona-Fälle in Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach. 147 der mit dem Coronavirus infizierten Personen stammen aus dem Landkreis Ansbach.

„Es gilt die Ausgangsbeschränkungen gemeinsam durchzuhalten und Sozialkontakte zu vermeiden. Je besser wird dies alle umsetzen, desto früher kann das öffentliche Leben wieder hochgefahren werden. Wir alle müssen derzeit für eine Weile unsere sozialen Verhaltensweisen ändern, um gerade ältere und vorerkrankte Menschen zu schützen“, so Landrat Dr. Jürgen Ludwig. Dazu zähle auch, dass die Osterfeierlichkeiten in diesem Jahr anders ausfallen und Osterfeuer nicht stattfinden können. „Das Abbrennen von Osterfeuern als gesellschaftlicher Treffpunkt müssen wir in diesem Jahr auf einen späteren Zeitpunkt verschieben. Vielleicht ist das Anzünden der Johannisfeuer im Juni wieder möglich“, so Jörg Scherbaum, Sachgebietsleiter des Fachbereichs für Sicherheit und Ordnung im Landratsamt Ansbach. Auch das Anliefern von Brennmaterial ist vorerst auf die Zeit nach der Ausgangsbeschränkung verschoben.

„Wir erhalten derzeit immer wieder Nachfragen, ob sich auch das eigene Haustier anstecken kann. Bislang gibt es allerdings keine wissenschaftlich belegbaren Hinweise, dass sich Tiere mit dem Coronavirus anstecken können“, betont Dr. Franziska Lenz, Leiterin des Gesundheitsamtes für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach.

Weitere Informationen zum Coronavirus, Hygienemaßnahmen sowie weiterführende Links werden regelmäßig unter www.landkreis-ansbach.de aktualisiert.

Revolution der Mittelschicht?

Dr. Buschmann schrieb für den „Spiegel“ den folgenden Gastbeitrag

Der Zusammenhalt der deutschen Gesellschaft ist angesichts der Corona-Krise beeindruckend. Doch niemand sollte sich täuschen: Lange werden sich das die Leute nicht mehr gefallen lassen. Zugespitzt formuliert: Bald könnte Revolution in der Luft liegen, wenn das so weiter geht. Stellt die deutsche Mittelschicht irgendwann fest, dass ihr Betrieb pleite, ihr Arbeitsplatz verloren oder ihr Aktiensparplan wertlos ist, dann wird sie sich radikalisieren.

Das ist keine Panikmache, sondern eine Lehre aus der Geschichte. Schon der französische Historiker Alexis de Tocqueville lehrte, dass die Bürger eines Staates in Phasen langen Wohlstands immer empfindlicher gegenüber Zumutungen werden, die sie als ungerecht empfinden. Daraus folgt: Revolutionen finden nicht dann statt, wenn es den Menschen am schlechtesten geht. Sie neigen dazu, wenn auf eine lange Periode großen Wohlstands ein plötzlicher Einbruch stattfindet.

Der deutsche Soziologe Theodor Geiger erkannte in der politischen Radikalisierung im Deutschland der 1930er-Jahre eine Reaktion der Mittelschicht auf ihren gesellschaftlichen Absturz in der Weltwirtschaftskrise. Der US-Politologe Samuel Huntington war der Ansicht, dass die Mittelschichten zur Radikalisierung tendieren, wenn sie die Sorge umtreibt, im Vergleich zu anderen Gruppen ihren gesellschaftlichen Status zu verlieren. Und der US-Politologe Francis Fukuyama erinnerte jüngst daran, dass der gesellschaftliche Abstieg von Mittelschichten ein Treiber aggressiver Polarisierung sei.

Die Beschlüsse des Deutschen Bundestages vom 25. März 2020 haben den Zweck, den Bürgern und Betrieben ein wenig Zeit zu verschaffen, um auf den externen Schock der Corona-Krise reagieren zu können. Aber das bisschen Zeit, dass der Staat der Gesellschaft und der Wirtschaft trotz gewaltiger Summen, die mobilisiert worden sind, erkaufen kann, läuft bald ab. Bis dahin müssen medizinische Szenarien und politische Abwägungen her. Sie müssen die Frage beantworten, ab wann es verantwortbar ist und ab wann es sogar geboten ist, die jetzige Ausnahmesituation der sozialen Distanzierung zurückzufahren und schließlich zu beenden.

Für diese Abwägungen wird entscheidend sein, ob bereits zugelassene und ausreichend skalierbar produzierbare Medikamente den Krankheitsverlauf einer Covid-19-Infektion mildern, unterbrechen, der Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Betreuung vorbeugen und die Sterblichkeitsrate signifikant senken können. Solche Medikamente könnten dann schnell und breitflächig zum Einsatz kommen. Die gesundheitliche Gefahrenlage könnte sich dadurch erheblich entspannen. Sämtliche klinische Studien, die diesem Zweck dienen, müssen finanziell und administrativ volle Unterstützung erhalten.

Für diese Abwägungen wird entscheidend sein, ob schnellere und zuverlässige Verfahren für Massentests verfügbar werden. Denn dann wäre es möglich, Menschen, die den Virus verbreiten, schneller zu identifizieren und zu isolieren. Dann wäre es auch denkbar, „sichere Häfen“ zu schaffen, in denen sich Menschen aufhalten und dort frei interagieren können, die negativ getestet sind und sich weiterhin engmaschig Tests unterziehen. In diese Abwägung muss der verlässliche Wissensstand zu Hochrisikogruppen einfließen. Wenn sie gezielt so geschützt werden könnten, dass Gesundheitsgefahren für die restliche Bevölkerung auf das Niveau einer schweren Grippewelle sinken würden, wie es der Virologe Alexander Kekulé jüngst formulierte, dann wäre eine Aufhebung des allgemeinen Lock Downs nicht nur verantwortbar möglich, sondern grundrechtlich sogar geboten. Und in diese Abwägung muss auch eine mögliche Radikalisierung der Mittelschicht mit einfließen.

Bürgerpreis ausgelobt

Leitthema: „Gemeinsam, digital und sozial“

Die diesjährige Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags ist gestartet.  Auch heuer würdigt die bayerische Volksvertretung mit der hohen Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „Neue Netze, neue Nachbarn. GEMEINSAM DIGITAL SOZIAL“. Dies teilt der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal mit.

Die neuen Formen der Kommunikation, der Kontaktaufnahme und Teilhabe verändern unser gesellschaftliches Zusammenleben: Früher begegnete man den Nachbarn im Treppenhaus, heute trifft man sich im Internet. Globalisierung und hohe Mobilität verstärken aber mancherorts das Gefühl der nachbarschaftlichen Anonymität und des Aneinander-vorbei-Lebens. Nachbarschaftliche Beziehungen müssen wachsen, sie entstehen nicht von heute auf morgen. Sie erfordern von den Beteiligten, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, in sie zu investieren und sich immer wieder aufs Neue zu vernetzen. Das digitale Umfeld ergänzt dabei das soziale Miteinander, ohne es zu ersetzen oder auf das rein Virtuelle zu reduzieren.

Viele Initiativen zeigen, dass digitale Angebote zur Vernetzung die sozialen Begegnungen vor Ort erweitern und die nachbarschaftliche Verbundenheit stärken, indem sie der Anonymität entgegenwirken! In Zeiten der Corona-Krise gilt: Abstand halten kann momentan Leben retten. Die digitale Vernetzung bietet gerade jetzt viele Möglichkeiten, auch von zu Hause aus für andere da zu sein!

Teilnehmen können Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen, die sich mit ihren digital basierten Projekten in herausragender und beispielhafter Weise ehrenamtlich engagieren, Menschen zusammenzubringen.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2020 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 8. Mai 2020. Die Preisverleihung findet am 29. Oktober 2020 im Bayerischen Landtag statt.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Juliane Oberndorfer, Bayerischer Landtag | Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2651 oder buergerpreis-bayern2020@bayern.landtag.de.

Onlineangebote erweitert

Online und lokal Einkaufen? Das geht!

Die durch die Corona-Pandemie verursachte Krise der Wirtschaft macht auch vor den Unternehmen in Gunzenhausen nicht Halt. Stadtmarketing Gunzenhausen, Wirtschaftsförderung und Citymanagement bieten den heimischen Wirtschaftsunternehmen Unterstützung an, damit diese so gut wie möglich durch die Krise kommen. Die Bevölkerung kann ihren Beitrag dazu leisten, indem sie Bestell- und Liefermöglichkeiten nutzt und bei den lokalen Geschäften online einkauft  oder per Telefon, E-Mail oder WhatsApp bestellt.

Aufgrund der aktuellen Situation hat der Online-Bereich weiter an Bedeutung gewonnen und ist für viele örtliche Unternehmen momentan der einzige Vertriebskanal. Deshalb sind Sichtbarkeit und Online-Handel auch für den stationären Handel und weitere Unternehmen wichtiger denn je. Unsere örtlichen Unternehmer stellen ihre Produkte bzw. Angebote auf der Webseite www.ingunzenhausen.de oder auf www.in-altmuehlfranken.de ein. Das Angebot wird täglich größer. Auf den online-Portalen können Kunden das Warenangebot ansehen bzw. auch gleich einkaufen. Die Gunzenhäuser Unternehmen stellen auf genannten Webseiten außerdem ein, ob und wie sie trotz Schließung erreichbar sind.

Die beiden genannten online-Kanäle bestanden bereits vor der Corona-Krise und sind nun von großem Nutzen für Händler und Kunden. Die Kunden sollten sich bewusst machen, dass es wichtig ist, die örtlichen Unternehmer weiter zu unterstützen und auch jetzt– wenn auch auf anderem Weg – bei ihnen einzukaufen. Unsere Stadt soll auch nach Corona attraktiv bleiben und eine bunte Vielfalt an Einzelhandelsgeschäften bieten.

Bürgerpreis ausgelobt

„Neue Netze, neue Nachbarn. GEMEINSAM DIGITAL SOZIAL“

Die diesjährige Ausschreibung für den Bürgerpreis des Bayerischen Landtags ist gestartet.  Auch heuer würdigt die bayerische Volksvertretung mit der hohen Auszeichnung wieder herausragendes ehrenamtliches Engagement im Freistaat. Das Leitthema lautet diesmal „Neue Netze, neue Nachbarn. GEMEINSAM DIGITAL SOZIAL“. Dies teilt der Stimmkreisabgeordnete Manuel Westphal mit.

Die neuen Formen der Kommunikation, der Kontaktaufnahme und Teilhabe verändern unser gesellschaftliches Zusammenleben: Früher begegnete man den Nachbarn im Treppenhaus, heute trifft man sich im Internet. Globalisierung und hohe Mobilität verstärken aber mancherorts das Gefühl der nachbarschaftlichen Anonymität und des Aneinander-vorbei-Lebens. Nachbarschaftliche Beziehungen müssen wachsen, sie entstehen nicht von heute auf morgen. Sie erfordern von den Beteiligten, sich für die Gemeinschaft zu engagieren, in sie zu investieren und sich immer wieder aufs Neue zu vernetzen. Das digitale Umfeld ergänzt dabei das soziale Miteinander, ohne es zu ersetzen oder auf das rein Virtuelle zu reduzieren.

Viele Initiativen zeigen, dass digitale Angebote zur Vernetzung die sozialen Begegnungen vor Ort erweitern und die nachbarschaftliche Verbundenheit stärken, indem sie der Anonymität entgegenwirken! In Zeiten der Corona-Krise gilt: Abstand halten kann momentan Leben retten. Die digitale Vernetzung bietet gerade jetzt viele Möglichkeiten, auch von zu Hause aus für andere da zu sein!

Teilnehmen können Bürgerinnen und Bürger sowie gesellschaftliche Gruppen, die sich mit ihren digital basierten Projekten in herausragender und beispielhafter Weise ehrenamtlich engagieren, Menschen zusammenzubringen.

Die Preisträger werden von einem Beirat unter dem Vorsitz von Landtagspräsidentin Ilse Aigner ausgewählt. Der Bürgerpreis 2020 des Bayerischen Landtags ist mit insgesamt 50.000 Euro dotiert. Eine Teilausschüttung des Preisgeldes bleibt vorbehalten. Zudem kann das jeweilige Preisgeld auch in Teilsummen auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden.

Die Bewerbungsfrist läuft bis 8. Mai 2020. Die Preisverleihung findet am 29. Oktober 2020 im Bayerischen Landtag statt.

Alle Informationen rund um die Bewerbung finden Sie auf der Internetseite www.buergerpreis-bayern.de oder Sie wenden sich an Frau Juliane Oberndorfer, Bayerischer Landtag | Landtagsamt, Maximilianeum, 81627 München, Telefon 089 4126-2651 oder buergerpreis-bayern2020@bayern.landtag.de.

Ein Vorbild für andere

Ehemaliges Dornhäuser Pfarrhaus wird saniert

Mit Tobias Kolb hat das alte Pfarrhaus in Dornhausen einen neuen Eigentümer, der das Haus aus dem Jahr 1713für seine eigenen Wohnzwecke saniert. Foto: Falk

Viel zu oft ist zu bedauern, dass die alte Bausubstanz auf den Dörfer verschwindet. Gottlob sorgt wenigstens das bayerische Denkmalschutzgesetz von 1973 dafür, dass die schützenswerten Gebäude erhalten bleiben. So ist es auch mit dem einstigen Pfarrhaus von Dornhausen. Es befand sich in den letzten Jahrzehnten im Dornröschenschlaf. Einen Pfarrer haben die Dornhäuser schon lange nicht mehr. Ein Auswärtiger  hatte das Haus erworben, aber nichts unternommen. So war es sich selbst überlassen bis vor einem Jahr der örtliche Zimmermeister Tobias Kolb Gefallen fand an dem Haus, das sich in schöner Lage am Ortsrand befindet. Allein der bauliche Zustand ist miserabel. Aber der neue Eigentümer ist drauf und dran, das Haus zu sanieren.  In der Denkmalliste für die Gemeinde Theilenhofen wird die Immobilie aus dem  Jahr 1713 als zweigeschossiger Satteldachbau beschrieben, der aus Bruchsteinen gemauert ist und teilweise ein Fachwerk aufweist, das allerdings verputzt ist (eigentlich: war, denn inzwischen ist das Haus eingerüstet und der Putz abgeschlagen). Im Innenbereich ist das Fachwerk noch erhalten geblieben.

Dem neuen Eigentümer gilt Respekt für sein engagiertes Verhalten. Es wäre zu wünschen, dass es mehr Zeitgenossen gäbe, die in der Bewahrung ihres Dorfcharakters eine Aufgabe sehen.  Tobias Kolb ist jedenfalls ein lobenswertes Vorbild für andere. Foto: Falk

In Corona-Zeiten: Lesen

„Zeitgut“-Verlag hat neues Angebot

„Endlich wieder tanzen gehen“. In 47 beispielhaften Beiträgen erzählen Frauen, wie sie das Leben in den Jahren 1945 bis 1952 anpackten, wie sie organisierten und improvisierten. Die schlimmsten Feinde waren jetzt der Hunger und die Kälte. Und der größte Erfolg war es, seine Liebsten und sich selbst in eine Zukunft zu retten, die nur besser werden konnte.

384 Seiten mit vielen Abbildungen, Reihe Zeitgut ,Klappenbroschur, ISBN 978-3-86614-150-6, 20 Euro.

Schicksalstage 1945: Von der dramatischen Zeit des Kriegsendes 1945 berichten insgesamt 38 Frauen, Männer oder Kinder – Soldaten und Zivilisten. Der 13jährige Siegbert Stümpke z.B. wird zum jüngsten Meldegänger einer Nachrichteneinheit in Berlin. Nachdem die Brücken über den Teltow-Kanal gesprengt worden sind, begibt er sich auf gefährliche Erkundungen. Ein russischer Koch wird dabei sein Freund. Diese und andere Erinnerungen spannen einen Bogen von den Endkämpfen im Westen, der Flucht aus den Ostgebieten, den mörderischen Schlachten an der Oderfront und den Straßenkämpfen in Berlin bis zu Erlebnissen mit den Besatzern.

Schicksalstage 1945, 320 Seiten mit vielen Abbildungen, Reihe Zeitgut Band 23, Klappenbroschur, ISBN 978-3-86614-172-8, 14,90 Euro

„Mit Rommel durch die Wüste“ (2. Auflage). In diesem Buch stellt Otto Bergmann seine überarbeiteten Kriegserinnerungen dar, die er zwischen 1943 und 1946 in amerikanischer Gefangenschaft niederschrieb. Er begleitete den Feldzug des legendären Befehlshabers General Rommel als motorisierter Infanterist einer Nachrichtenkompanie. „Meine Einberufung zur Wehrmacht erhielt ich – mit gerade 18 Jahren – im Frühjahr 1941. Ein Jahr später fand ich mich in Libyens Wüste wieder. Mit der Gefangennahme im Mai 1943 endete nicht nur meine Zeit als aktiver Soldat der Wehrmacht, sondern auch mein kurzer, ereignisreicher erster Aufenthalt in Afrika“.

„Mit Rommel durch die Wüste“ (Als Kraftfahrer beim Deutschen Afrikakorps):  134 Seiten,  Abbildungen,  Broschur, Serie Zeitgut Band 12, ISBN 978-3-86614-279-4, 16,80 Euro

„Geborgen bei Oma und Opa“: Wer denkt nicht mit Wärme und Dankbarkeit an Oma und Opa zurück? Für Kinder, die ja die Welt erst entdecken, sind sie mit ihrer Lebenserfahrung und ihrer Liebe wichtige Bezugspersonen. Gerade jetzt, wo vom Besuch bei den Großeltern abgeraten wird, ist dieses Buch eine liebevolle Aufmerksamkeit. Zeitzeugen erinnern sich an ihre Großeltern

„Geborgen bei Oma und Opa“:  Band 2, 192 Seiten, Abbildungen. gebundene Geschenkausgabe, ISBN 978-3-86614-224-4, 11,90 Euro.