Vertrauen in den Rechtstaat

Korrektes Verfahren in Sachen Centerpark im Fränkischen Seenland

Werner Falk: Ich vertraue dem Rechtstaat und erwarte ein korrektes Verfahren. Foto: Studio Formann

Wir erleben eine lebhafte Diskussion um das geplante Projekt Centerpark am Brombachsee. Das ist gut so. „Demokratie lebt vom Streit“ hat Helmut Schmidt gesagt. Er hat ganz sicher recht. Aber persönlich motivierte Attacken gegen Andersdenkende dienen der Sache nicht, sie lenken von ihr ab und gefährden das gute menschliche Miteinander, zu dem sich eigentlich alle bekennen sollten. Glücklich und zufrieden bin ich, dass es unter den Kommunalpolitikern  im Kreis die Übereinstimmung gibt,  im Ton verbindlich zu bleiben.

Ich respektiere andere Ansichten, zähle mich aber zu den Kommunalpolitikern, die in dem Projekt grundsätzlich mehr Chancen als Risiken für unser Fränkisches Seenland sehen. Deshalb unterstütze ich auch die von Regionalberater Dieter Popp initiierte Erklärung, der sich inzwischen eine Reihe von Verbänden angeschlossen haben. Die Unterzeichner geben sich  nicht mit dem Stillstand zufrieden, sondern wollen etwas unternehmen, um das Seenland wirtschaftlich zu stärken.

Was manche Kritiker des Projekts motiviert, sich ablehnend zu äußern, beruht meines Erachtens auf deren fehlendem Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und Korrektheit des Verfahrens.  Ich aber habe dieses Vertrauen in die gesetzlich verankerten Genehmigungsabläufe, ich vertraue den fachlich zuständigen Beamten bei der Regierung und im Landratsamt.   Mit dieser Einstellung kann ich getrost dem weiteren Verfahren  entgegen sehen. Diese Gelassenheit wünsche ich allen.

Werner Falk, Fraktionsvorsitzender der FDP im Kreistag

Corona in Aha

Covid-19-Fall im Kindergarten in Aha

Eine Erzieherin des eingruppigen Kindergartens Aha „Zum guten Hirten“ wurde positiv auf Covid-19 getestet.

Alle 23 Kinder sowie vier weitere Erzieherinnen, die direkten Kontakt zur infizierten Person hatten, werden voraussichtlich bis 07.11.2020 unter Quarantäne gestellt. Auf Grund der angeordneten Quarantäne wird der Kindergarten erst am 09.11.2020 wieder öffnen.

Die Eltern und Erzieherinnen werden vom Gesundheitsamt kontaktiert und über das weitere Vorgehen informiert.

Schüler maskenfrei?

Landkreis beantragt die Befreiung von der Maskenpflicht

Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung und dem Rahmenhygieneplan für Schulen des Kultusministeriums treten bei Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 weitere Maßnahmen in Kraft. Dazu zählt unter anderem auch die Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen, die grundsätzlich als Automatismus in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Staatsregierung vorgesehen ist. Die Landratsämter können von der Maskenpflicht in Grund- und Förderschulen bei der Regierung von Mittelfranken jeweils für die Klassen 1 bis 4 eine Ausnahme beantragen. Landrat Manuel Westphal hat dies nun nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt getan.

Ausnahmen von der Maskenpflicht an Schulen sind nur in eng begrenzten Fällen möglich, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.

„Diese Ausnahmen können allerdings nicht eigenständig durch das zuständige Landratsamt erlassen werden“, so Landrat Manuel Westphal. Vielmehr wurde die Landratsämter nunmehr angewiesen, dass die Ausnahmen nunmehr bei den Regierungen zur Genehmigung einzureichen sind mit einer umfassenden konkreten Begründung. Die Regierungen wiederum haben die zu genehmigenden Ausnahmen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorzulegen.

Diese Anordnung gilt insbesondere auch für die Landkreise und kreisfreien Städte, die bislang derartige Ausnahmeanordnungen erlassen haben, wie beispielsweise München, Ebersberg oder dem Landkreis Nürnberger-Land.

Landrat Westphal hat sich nunmehr im Einvernehmen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Johannes Rank dazu entschlossen, ebenfalls eine derartige Genehmigung für eine Ausnahmeregelung zu beantragen.

Vom Infektionsgeschehen der letzten Wochen waren insbesondere die Grundschulen so gut wie nicht betroffen. Insbesondere gab es bislang in den Grundschulen keine Infektionsketten, d.h. es wurden keine weiteren Mitschülerinnen oder Mitschüler angesteckt. Zwar seien durch das Maskentragen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder zu befürchten, dennoch sei es gerade für die jüngeren Schüler in den Grundschulen durchaus eine zusätzliche ungewohnte Belastung.

Unter Abwägung der Gesamtumstände halte man es daher für gerechtfertigt, von der Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen im Landkreis bis auf weiteres abzusehen.

Sollte sich allerdings das Infektionsgeschehen deutlich ändern, so behalte man es sich vor, die Ausnahme für die Jahrgangstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen wieder aufzuheben. Auch müsse nachhaltig auf die sonstigen allgemeinen Regeln für die Vermeidung von Infektionen geachtet werden, insbesondere auch auf das regelmäßige Lüften der Klassenräume.

Seitens des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen ist mittlerweile, der Entwurf einer entsprechende Allgemeinverfügung, mit der die Maskenpflicht an Grundschulen aufgehoben werden soll, bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht worden.

„Wir gehen davon aus, dass wir kurzfristig von dort eine Rückmeldung erhalten und dann – bei positiver Entscheidung – die entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft setzen können. Darüber hinaus werden wir natürlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter aufmerksam beobachten, aber natürlich auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Eltern im Blick behalten“, so Landrat Westphal.

Auf die Wiedereinführung der Unterrichtung von Schülern im Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht, wie ihn der Hygieneplan des Kultusministeriums an und für sich bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 je 100.000 Einwohner vorsieht, hatte das Landratsamt bereits zuvor verzichtet, allerdings war hier auch ein entsprechender Entscheidungsspielraum durch die Staatsregierung eingeräumt.

Biotonne nun 14-täglich

Ende der wöchentlichen Biotonnenleerung

Zum Ende des Monats Oktober wird die Leerung der Biotonnen wieder von der wöchentlichen auf die 14-tägliche Leerung umgestellt. Die Abfallwirtschaft macht darauf aufmerksam, dass sich durch den geänderten Leerungsrhythmus die Abfuhrzeiten ändern können. Alle Tonnen bzw. Gelben Säcke sollen daher grundsätzlich bereits ab 6 Uhr bereitstehen.

Bei winterlichen Temperaturen kann es dazu kommen, dass vor allem nasses Biogut in der Tonne anfrieren kann und sich der Inhalt der Tonne beim Leerungsvorgang nicht löst. Dies lässt sich verhindern, indem zuunterst ein bis zwei Eierschachteln oder zerknülltes Zeitungspapier, in die Tonne gelegt werden, um Feuchtigkeit aufzusaugen.
Bereits in der Küche kann man vorsorgen und die Speiseabfälle in Zeitungspapier wickeln oder Papiertüten aus dem Handel verwenden.


Auf keinen Fall dürfen Plastiktüten in die Biotonne gelangen, denn: Aus Plastik wird nie Kompost! Wer dennoch seine kompostierbaren Abfälle in Plastiktüten sammeln möchte, muss diese über der Biotonne unbedingt ausleeren – die leere Plastiktüte kann dann über den Gelben Sack oder der Restmülltonne entsorgt werden.

Wie bereits mehrfach berichtet, zersetzen sich die im Handel erhältlichen sogenannten „biologisch abbaubaren Sammeltüten“ innerhalb der Rottezeit auf der Kompostierungsanlage nicht. Sie werden – ebenso wie Plastiktüten – mit hohem Aufwand aussortiert und teuer über eine Müllverbrennungsanlage entsorgt.
Auch andere Störstoffe wie Glas, Metall, Windeln, Hundekot oder Tiereinstreu führen dazu, dass falsch befüllte Biotonnen stehengelassen werden.

Sollte die Biotonne mit einem roten Tonnenanhänger moniert und nicht geleert worden sein, kann der Inhalt nachsortiert werden und dann zur nächsten Abfuhr wieder bereitgestellt werden. Man kann auch den Tonneninhalt in einen sogenannten Restmüllsack umfüllen und diesen bei der nächsten Leerung neben die Restmülltonne stellen. Verkaufsstellen für Restmüllsäcke findet man in der Müllfibel, der AbfallApp oder im Internet unter www.landkreis-wug.de/abfallwirtschaft.

Wer hätte das gedacht?

Bioabfälle machen den größten Anteil unserer Haushaltsabfälle aus und sind vollständig „recyclebar“. In unserem Landkreis wurden im vergangenen Jahr ca.9.200 Tonnen Restmüll über die schwarze Tonne und 10.700 Tonnen Biogut über die Braune Tonne gesammelt. Und es geht noch besser!

Denn rund 3 Mio. Tonnen Bioabfälle landen jährlich in Deutschland noch in der Restmülltonne anstatt in der Biotonne und werden somit einfach nur verbrannt. Das ist eine große Verschwendung von wertvollen „Rohstoffen“.

Wer seine Bioabfälle sorgfältig trennt und in die Biotonne entsorgt, sorgt dafür, dass daraus nährstoffreiche Erde für die Landwirtschaft und den Gartenbau entsteht.  Künstliche Düngemittel oder Torf sind dann nicht mehr notwendig.

Tipp für die Bio-Saisontonne

In den kommenden sechs Monaten wird die Bio-Saisontonne nicht geleert. Um sie dennoch weiter zu nutzen, kann man z. B. in dieser Zeit die Gelben Säcke bis zur nächsten Abholung darin aufbewahren.

Söder empfing Hauber

Delegation aus Mittelfranken beim Ministerpräsidenten

Von links: MdL Wolfgang Hauber, Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Andreas Fleisch, Erster Bürgermeister Langenaltheim Alfred Maderer. Foto: Büro Hauber

Am Wochenende besuchte der Weißenburger Landtagsabgeordnete Wolfgang Hauber zusammen mit dem Langenaltheimer Natursteinschleifer Andreas Fleisch den Bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder in der Außenstelle der Bayerischen Staatskanzlei in Nürnberg, im Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat. Mit dabei war auch Langenaltheims Bürgermeister Alfred Maderer, der ein ehemaliger Schulkamerad von Markus Söder ist.
Der mittelfränkische Natursteinschleifer Fleisch überreichte dem Ministerpräsidenten ein in Stein gefrästes Söder-Portrait. Die Steinabbildung wiegt über 5 kg und ist aus dem Material des Solnhofer Natursteins aus Mittelfranken. Auf der Rückseite befand sich das große bayerische Staatswappen und der Dank des bayerischen Volkes an unseren Ministerpräsidenten, dass er mit der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wähler unser Land bisher so sicher durch die Coronakrise geführt hat.
Der Ministerpräsident war über das Portrait und die Würdigung sehr erfreut und angetan und sagte der kleinen mittelfränkischen Delegation zu, dass dieses Kunstwerk in seinem fränkischen Büro in Nürnberg einen würdigen Platz finden wird.
MdL Wolfgang Hauber: „Ich kann mich den Worten unseres Ministerpräsidenten Markus Söder nur anschließen. Die Zusammenarbeit zwischen den Freien Wählern und der CSU in der Regierungskoalition ist sehr gut und zeichnet sich in der Corona-Pandemie durch schnelles und konsequentes Handeln aus.“

Aufruf zur Sachlichkeit

Gemeinsame Erklärung von Landrat Westphal und Bürgermeister Huber

Leider entwickelt sich die öffentliche Diskussion um das Ansiedlungsvorhaben von Center Parcs in Langlau immer mehr in eine – wie wir finden – äußerst kritische Richtung. Bürgerinnen und Bürger, egal ob Befürworter oder Kritiker des Vorhabens, die sich derzeit an dieser öffentlich geführten Diskussion beteiligen, aber auch Mandatsträger und Kommunalpolitiker werden derzeit im zunehmenden Maße nicht nur in den sozialen Medien in persönlich verletzender Weise bzw. mit nichtzutreffenden Unterstellungen angegriffen. Es sollten daher alle Diskussionsteilnehmer an sich selbst arbeiten und zu einer sachlichen Argumentationsebene zurückkehren. Jeder soll sich an der Diskussion beteiligen können, ohne Angst zu haben, sich persönlichen Vorwürfen oder Angriffen ausgesetzt zu sehen. Alles andere wäre einem demokratischen Diskurs auch nicht angemessen.

Zu einigen Vorwürfen, die in den vergangenen Wochen gemacht wurden, möchten wir heute als Vertreter der öffentlichen Planungsträger (Zweckverband Brombachsee und Gemeinde Pfofeld) gemeinsam Stellung nehmen.

Immer wieder wird behauptet, dass an allen kommunalen Gremien vorbei und ohne mit den Bürgerinnen und Bürgern gesprochen zu haben, dem Investor von den kommunalpolitisch Verantwortlichen Tür und Tor geöffnet wird. Das ist nicht zutreffend, denn zum jetzigen Zeitpunkt wurden von den zuständigen öffentlichen Planungsträgern  gegenüber dem Investor weder Zusicherungen abgegeben, noch weitere Weichenstellungen in Form von kommunalpolitischen Entscheidungen getroffen.

Bislang ergab sich noch keine Notwendigkeit einer entsprechenden kommunalpolitischen Entscheidung, da vor dem öffentlichen Bieterverfahren kein Erstzugriffsrecht in Form eines Rechtsanspruchs für Landkreis und Gemeinde bestand und mangels kommunaler Aufgabenstellung auch nicht geltend gemacht werden konnte (zudem kostenintensive Entwicklungsrisiken des Geländes, bestehende Ansiedlungsinteressen von Center Parcs sowie weiterer Investoren sowie kommunalrechtliche Unzulässigkeit eines Verhinderungsankaufs – siehe Statement von Landrat Manuel Westphal im Kreistag am 21.09.2020).

Aber auch hinsichtlich der Durchführung öffentlich-rechtlicher Planungs- und Genehmigungsverfahren (siehe Raumordnungsverfahren, Flächennutzungsplan- sowie Bebauungsplanverfahren) waren bislang von den zuständigen Stellen (Gemeinde und Zweckverband) noch keine kommunalpolitischen Entscheidungen zu treffen, da Center Parcs dafür erst die notwendigen Verfahrensunterlagen erstellen und vorbereiten muss (wie z.B. Erstellung einer Vorhabensbeschreibung sowie eines Masterplans, umfassende Umweltverträglichkeitsuntersuchungen). Die Entscheidung der zuständigen Planungsträger (Zweckverband, Gemeinde) zur Einleitung eines Raumordnungsverfahrens steht noch aus. Diese wird und kann erst nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen erfolgen.

Zur Prüfung des Entwicklungsvorhabens des Investors benötigen Gemeinde und Zweckverband als zuständige öffentlich-rechtliche Planungsträger sowie die verantwortlichen Kommunalpolitiker eine umfassende Faktengrundlage. Dem Investor muss im Vorfeld auch die Möglichkeit bzw. Zeit eingeräumt werden, die notwendigen Verfahrensunterlagen fachlich fundiert erstellen zu lassen. Erst danach sind dann von Seiten des Zweckverbandes und der Gemeinde die notwendigen Entscheidungen zu treffen, ob sie überhaupt die Weichenstellungen für die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens, eines Flächennutzungsplan- sowie Bebauungsplanverfahrens treffen wollen und können. Alle gestarteten Verfahren werden dabei ohne Vorfestlegungen völlig ergebnisoffen durchgeführt.

Prüfenswerte Belange im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens, das von der Regierung von Mittelfranken durchgeführt wird, sind dabei insbesondere

• nachhaltige Raumentwicklung

• Siedlungsstruktur

• Verkehrsinfrastruktur

• Wirtschaftsstrukturen

• Energieversorgung

• Naturschutz

• Landschaftspflege, Landschaftsbild

• Wasserwirtschaft oder

• soziale und kulturelle Infrastruktur  

Im Zuge einer umfassenden Umweltverträglichkeitsuntersuchung erfolgt eine Beschreibung und Bewertung der Auswirkungen eines Ferienparks auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasserhaushalt (Grundwasser und Oberflächengewässer), Luft, Klima und Landschaft einschließlich der jeweiligen Wechselwirkungen sowie auf Kultur- und sonstige Sachgüter in der betroffenen Region. Zudem müssen in dieser Umweltverträglichkeitsuntersuchung Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffe bzw. Einwirkungen in Naturhaushalt und Landschaftsbild sowie eine Strategie zur Verringerung von Konflikten aufgezeigt werden. Konkrete Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der dauerhafte Flächenverbrauch müssen zudem durch Ausgleichsmaßnahmen vom Investor kompensiert und diese Kompensation muss dann in einem späteren Bauleitplanverfahren auch entsprechend nachgewiesen werden.

Mit der Darstellung dieser hohen Anforderungen und dem umfassenden Prüfungsmaßstab eines Raumordnungsverfahrens sowie eines anschließenden Bauleitplanverfahrens verbinden wir den ausdrücklichen Appell an die Bevölkerung, die gesetzlich garantierten Mitspracherechte in diesen Verfahren entsprechend wahrzunehmen und dahingehend auch mehr Vertrauen in diese bewährten rechtsstaatlichen Verfahren zu entwickeln.

Darüber hinaus ist auch darauf hinzuweisen, dass von Seiten des Landkreises, Zweckverbandes und der Gemeinde sowohl gegenüber den verantwortlichen kommunalpolitischen Gremien als auch den Bürgerinnen und Bürgern eine transparente Informationspolitik unter Einbindung der Presse- und Medienvertreter erfolgt ist.

Beispiele dafür sind

  • die durchgeführten Informationsveranstaltungen,
  • die bereits erfolgten Gesprächsrunden mit Bund Naturschutz, IHK, Unternehmern aus dem Bereich Tourismus sowie anderen Wirtschaftsbereichen,
  • Herausgabe eines Bürgerbriefs der Gemeinde Pfofeld
  • Herausgabe eines monatlichen Newsletters für Kreistag und Zweckverband,
  • Informationsfahrt mit Pressebegleitung zum Ferienpark nach Leutkirch,
  • bereits erfolgte Besichtigungen des ehemaligen Muna-Geländes mit Gemeinderat, Fraktionsvorsitzenden des Kreistages sowie mit den Mitgliedern der Verbandsversammlung des Zweckverbandes usw.
  • Gesprächsangebote des Landrats an die Bürgerinitiative – diese wurden bislang nicht angenommen.

Auch Center Parcs hat sich öffentlich dahingehend erklärt, dass man eine transparente Informationspolitik unter Einbeziehung der Region möchte. Viele Ansatzpunkte, wie Homepage, Infobroschüre und Bürgertelefon sind ein Beleg für entsprechende Bemühungen des Investors. An diesem Versprechen müsse man Center Parcs natürlich auch in Zukunft messen.

Auch entspricht es schlicht nicht den Tatsachen, dass seitens Landrat Westphal eine Diskussion im Kreistag zu dem Thema Ansiedlung von Center Parcs unterbunden worden wäre.

Fakt ist, dass der Antrag eine Unterbindung der Vertragsverhandlungen zwischen der BImA und Center Parcs über das MUNA-Grundstück in Langlau herbeizuführen bzw. zu befördern in der Sitzung des Kreistages am 21.09.2020 mit einer deutlichen Mehrheit von 41 zu 14 abgelehnt wurde. Davor hatte eine längere und ausführliche Diskussion zu diesem Ansiedlungsprojekt stattgefunden, die dann letztendlich nach einem Geschäftsordnungsantrag auf Schluss der Debatte durch einen Mehrheitsbeschluss beendet wurde. Dieses Vorgehen entsprach voll und ganz der Geschäftsordnung, die sich der Kreistag einstimmig zu Beginn der Wahlperiode gegeben hatte. Exakt nach dieser Geschäftsordnung hatte Landrat Westphal zum Zeitpunkt der Antragstellung keinen rechtlichen sowie zeitlichen Spielraum, als über den Geschäftsordnungsantrag abstimmen zu lassen.

„Aus unsere Sicht können sich aus dem Projekt große Chancen für die Region ergeben, aber natürlich nicht um jeden Preis. Genau diese dafür relevanten Punkte, wie Auswirkungen auf den Tourismus, Bekanntheitsgrad der Region, Verkehr, Wasser- und Abwasser etc. sind in den nächsten Monaten im Rahmen der Planungsverfahren zu prüfen. Erst dann kann eine Entscheidung getroffen werden. So lange ist bei diesem Ansiedlungsvorhaben keinesfalls etwas in Stein gemeißelt. Wir bitten alle Beteiligten, egal ob Befürworter oder Kritiker, sich wieder auf Augenhöhe zu begegnen und das gemeinsame Gespräch zu suchen. WIR wollen gemeinsam mit Ihnen unsere Region positiv weiterentwickeln! Das geht aber nur mit einer sachlich und auf Fakten basierter Diskussion auf Augenhöhe, die wir gerne wieder herbeiführen wollen!“, erklären Landrat und Bürgermeister unisono.

Der immerwährende Kalender

Herausgegeben von der Druckerei Kipfmüller

Das ist die Titelseite des Jahreskalenders.

Gleichsam ein Spaziergang durch die Stadt Gunzenhausen der vergangenen Jahrzehnte ist der neue Jahreskalender mit Spiralheftung, den die Druckerei Kipfmüller in Gunzenhausen vertreibt. Natürlich wurde das Kalendarium auch in der Bahnhofstraße 33a, dem Firmensitz, gedruckt. Für 14,95 Euro wird er seit wenigen Tagen angeboten. „Für die Gunzenhäuser ist er ein schönes Weihnachtsgeschenk“, sagt dazu Anzeigen- und Vertriebsleiter Peter Lischnewsky.

Die Originale von Gunzenhäuser Ansichtskarten waren für Stefan Spralja die Vorlagen für seine zeichnerischen Werke. Seine Bleistiftzeichnungen geben einen Einblick in das Gunzenhausen voriger Jahrzehnte, sogar Jahrhunderte. Die Gerberstraße, die Bahnhofstraße (mit Blick auf die frühere Mälzerei, später Haus „Silo“ der Hensoltshöhe und nach dem Neubau künftig Landesamt für Schule), der Marktplatz, der Hafnermarkt (mit Büllersgässchen), die Kirchenstraße und die „Höll“  sind die klassischen Gunzenhäuser Quartiere.

Erhältlich ist der Jahreskalender in der Druckerei Kipfmüller, Telefon 09831/3272.

Defizit des Altersheims

Kämmerer Ehalt rechnet mit Verbesserung der Finanzen

Im Jahr 2018 hat das Burkhard-von-Seckendorff-Altersheim mit einem Defizit von 727000 Euro abgeschlossen. Der Hauptgrund dafür ist die Sanierung des Gebäudes II mit 30 neuen Wohnungen, die inzwischen abgeschlossen ist. Stadtkämmerer Siegfried Ehalt ist zuversichtlich, dass sich die finanzielle Situation des Altersheims 2020 und in den nächsten Jahren verbessern wird. „Wir haben die Weichen gestellt“, so der Hüter des Geldes, „dass wir 2022 wieder mit einer schwarzen Null herauskommen“.

Es ist schon fünf Jahre Jahr, dass das Altersheim mit 216 Personen optimal belegt war. Inzwischen ist das Gebäude II so gut wie vollständig belegt, nur eine Wohnung wird noch zurück gehalten, in der möglicherweise der Pflegestützpunkt des Landkreises seinen Platz finden kann. „Wir sind auf einem vernünftigen Weg“, sagt Bürgermeister KH Fitz, der hofft, dass in naher Zukunft 170 Plätze belegt werden können. Derzeit sind es 155.  Das größte Problem ist es derzeit, dass nicht genügend Personal zu finden ist, um den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel entsprechen zu können. Nur unter dieser Voraussetzung gewährt die Regierung die nötige Anerkennung und Förderung. Ein höheres Heimentgeld (2018 waren es in der Summe rund sechs Millionen Euro, 2017 hingegen noch 7,1 Millionen Euro) konnte nicht durchgesetzt werden.

Schwellenwert überschritten

Weitere Einschränkungen im Landkreis

Aufgrund des hohen Anstiegs an Covid-19-Infektionen im Landkreis wurde heute auch der zweite Schwellenwert von 50 bei der 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern überschritten. Damit gelten ab morgen, 23. Oktober 2020, weitere Einschränkungen.

Wie bereits mitgeteilt, sind teilweise Feiern im privaten Bereich Auslöser des Infektionsgeschehens. Diese fanden aber alle in einem legalen Rahmen statt. Zusätzlich handelt es sich um ein verteiltes Ausbruchsgeschehen mit unklaren Infektionsketten. Die 7-Tage-Inzidenz liegt für den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen nun bei 53,8 und die Zahl der bestätigten Infektionsfälle seit Beginn der Pandemie erhöht sich auf 516 Fälle (Stand: 22.10.2020).

Aufgrund der ministeriellen Verordnung mit Stand 18. Oktober 2020 gelten ab 23. Oktober weitere Einschränkungen. Zu den bisherigen Einschränkungen kommt eine Maskenpflicht auch am Sitzplatz in allen Schulen und Jahrgangsstufen, also auch in der Grundschule. Außerdem dürfen im öffentlichen und privaten Bereich nur noch fünf Personen oder zwei Hausstände zusammenkommen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 bis 06.00 Uhr ausgeweitet.

Die Maßnahmen in der Übersicht:

Maskenpflicht

  • auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (einschließlich der Fahrstühle) von öffentlichen Gebäuden, in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten
  • auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
  • auch am Sitzplatz in allen Schulen und aller Jahrgangsstufen sowie in Hochschulen;
  • auch am Sitzplatz bei Tagungen und Kongressen, in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen

Zusammenkünfte im öffentlichen Raum/Gastronomie

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Zusammenkünften in privat genutzten Räumen/auf privat genutzten Grundstücken/private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten):

  • max. Angehörige von zwei Hausständen oder höchstens fünf Personen

Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22.00 Uhr ausgeweitet. Ab 22.00 Uhr darf an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.

Das Landratsamt behält sich weiterhin vor, stark frequentierte öffentliche Plätze festzulegen, wo Maskenpflicht gilt sowie ein Konsumverbot für Alkohol in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr erlassen werden kann.

Die aktuellen Regelungen sehen vor, dass Vereinssitzungen, Mitgliederversammlungen etc. mit einem geschlossenen Teilnehmerkreis, unter strikter Einhaltung des Mindestabstandes mit max. 100 Teilnehmern in Innenräumen nach Maßgabe der aktuell noch gültigen 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung noch stattfinden können. Auch sonstige Veranstaltungen, Dienstleistungen, Sport, Bildungsveranstaltungen etc. können grundsätzlich weiterhin unter Einhaltung der bisherigen Hygienekonzepte stattfinden.

Die Gottesdienste und die für die kommenden Wochenenden noch angesetzten Konfirmationen können unter Einhaltung des Hygieneschutzkonzeptes der Kirchen durchgeführt werden. Die Feierlichkeiten im Familienkreis, die der Konfirmation in den Kirchen folgen, sind auf maximal fünf Personen oder zwei Hausstände im öffentlichen oder privaten Raum begrenzt. Dies gilt auch im Bereich der Gastronomie.

In Anpassung an das aktuell erhöhte Infektionsgeschehen im Landkreis gelten für Schulen und Kindertagesstätten bis auf weiteres jeweils die Stufe 2 der Drei-Stufen-Pläne. Die Stufe 3 tritt hier nicht automatisch mit Erreichen eines 7-Tage-Inzidenzwertes von 50 pro 100.000 Einwohnern in Kraft, die Entscheidung hierüber wird von den zuständigen Behörden unter Abwägung aller das Infektionsgeschehen beeinflussenden Faktoren getroffen.

Bei roter Corona-Ampel müssen allerdings alle Schüler im Unterricht Maske tragen, auch in den Grundschulen und Förderschulen. Diese Maßnahme ist in der bayernweit gültigen 7. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gesetzlich geregelt. Durch diese Maßnahme soll der Präsenzunterricht so lange wie möglich aufrechterhalten bleiben. Das Bayerische Gesundheitsministerium wurde von Landrat Manuel Westphal um eine rechtliche Klarstellung gebeten, unter welchen Voraussetzungen bei Überschreiten des Schwellenwerts von 50 pro 100.000 Einwohnern eine Ausnahme von der Maskenpflicht bei Grund- und Förderschulen zugelassen werden kann. 

Sollte der Anstieg der Infektionszahlen nicht spätestens binnen zehn Tagen zum Stillstand kommen, sind weitere gezielte Beschränkungen unvermeidlich. Der Landkreis informiert darüber dann auf der Homepage www.landkreis-wug.de


Bei Fragen zu den Einschränkungen steht das Bürgertelefon von Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16.00 Uhr und freitags von 7.30 bis 12.30 Uhr unter 09141 902-500 zur Verfügung.

Das Bayerische Gesundheitsministerium veröffentlicht täglich auf seiner Homepage die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Schwellenwerte von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner aktuell überschreiten oder in den vergangenen sechs Tagen überschritten haben. Die Listen sind abrufbar unter www.stmgp.bayern.de. Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen erscheint so lange auf der Liste der Schwellenwertüberschreitung von 35 bzw. 50 pro 100.000 Einwohner, bis die 7-Tage-Inzidenz sechs Tage am Stück unter den genannten Werten liegt.

Wie sieht der Wald aus?

Interview mit Jan Janssen, Projektleiter von Center Parcs

Die Böden im Gelände der ehemaligen MUNA im mittelfränkischen Pfofeld
sind kontaminiert und aufgrund der vorhandenen Schadstoffe wie Asbest und Altölen sowie Kampfmitteln, Munitions- und Sprengstoffresten ist das Betreten des Geländes für Menschen nicht gestattet. Es konnte sich aber, aktuellen Erkenntnissen zufolge, über die Jahre schützenswerte Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume entwickeln.

Projektleiter Jan Janssen


Jetzt spricht Jan Janssen, Projektleiter von Center Parcs Deutschland (Foto) über die neuesten Erkenntnisse bezüglich der geplanten Ansiedlung auf dem MUNA Gelände, im Interview:


Wie sieht es aktuell im Wald aus?
Der teilweise ältere und strukturreiche Baumbestand ist in Teilen durch Splitter- und Sprengstoffreste geschädigt, so dass eine forstwirtschaftliche Nutzung nicht in Frage kommt. Zudem erfolgten in den vergangenen Jahren Aufforstungen mit Douglasien und verschiedenen Laubbaumarten, die sich gut entwickelt haben, da das 150 Hektar große Gelände nicht betreten
werden durfte. Auf bestimmten Teilflächen des ehemaligen MUNA-Areals konnten sich aufgrund der spezifischen Vegetationsstruktur und der kleinflächig gegebenen, heterogenen (teilweise feuchten) Bodenverhältnisse relevante Tierarten wie beispielsweise bodenbrütende Vögel (Waldlaubsänger), Amphibien (Kammmolch / Laubfrosch) und Reptilien (Zauneidechse) ansiedeln; Teile der ehemals militärisch genutzten Gebäudestrukturen beherbergen unterschiedliche Fledermausarten.

Wie werden Sie beim Bau der neuen Center Parcs Anlage vorgehen?
Der Schutz und die Rücksicht auf Flora, Fauna und Habitate sind für uns von enormer Wichtigkeit. Daher werden wir schützenswerte und wertvolle Naturareale natürlich erhalten und als ökologische Sicherungsflächen ausweisen. Center Parcs investiert darüber hinaus, für die als
Voraussetzung für eine Öffnung beziehungsweise Konversion des Geländes zwingend notwendige Sanierung (Kampfmittelräumung / Altlastensanierung / Beseitigung ehemals militärischer Infrastruktur) einen hohen zweistelligen Millionenbetrag.


Wie reagieren Sie auf die Bedenken gegen Ihre Planung?
Wir wissen, dass es Bedenken gegen unsere Planung gibt. Daher haben wir auch die Öffentlichkeit über jeden Schritt unterrichtet und kommunizieren sehr transparent. Zwischenzeitlich haben wir im ganzen Fränkischen Seenland Informationsveranstaltungen durchgeführt, haben alle
Haushalte mit Informationsmaterialien versorgt, die unsere Planungen vorstellen, haben eine eigene Internetseite (www.centerparcs-fränkisches-seenland.de) mit umfangreichen Informationen, die Antworten auf die häufig gestellten Fragen liefert, ins Leben gerufen und bieten ein Bürgerbüro an, an das sich alle Interessierten telefonisch und per E-Mail wendenkönnen.


Wie geht es nun weiter?
Vor uns steht ein langes Genehmigungsverfahren. Wir wollen und werden keineswegs wertvolle Natur zerstören. Wir wollen aber eine historische Narbe heilen und das Areal für einen sanften Tourismus nutzbar machen. Für Menschen, die eine intakte Natur vor ihrer Haustür suchen, um
hier Urlaub zu machen. Wir sind uns sicher, dass der Center Parcs Ferienpark am Brombachsee die ganze Region stärken wird – auch die Natur. Die ersten Erkenntnisse zu schützenswerten Tieren, Pflanzen und Lebensräumen liegen bereits vor und nach Erteilung der hierfür notwendigen Genehmigungen können wir nun auch bald die
militärischen Altlasten genauestens untersuchen.
Anfang November werden wir auf Grundlage der Ergebnisse der Untersuchungen zu Natur- und Artenschutz sowie aus der Demilitarisierung einen ersten Entwurf zum Masterplan mit Darstellung
unterschiedlicher Nutzungs- bzw. Funktionsbereiche erstellen und auch über diesen transparent informieren.


Über die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs:
Die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs ist der europäische Marktführer im Nahtourismus. Sie wurde 1967 gegründet und entwickelt seit mehr als 50 Jahren innovative und umweltfreundliche Urlaubs- und Freizeitkonzepte, um die schönsten europäischen Reiseziele am Meer, im Gebirge, auf dem Land und in Städten anzubieten. Mit ihren sich ergänzenden Marken – Pierre & Vacances, Maeva, Center Parcs, Villages Nature Paris, Sunparks und Aparthotels Adagio – empfängt die Groupe Pierre et Vacances Center Parcs 8 Millionen Kunden in einem touristischen Bestand von nahezu 45. 000 Apartments und Ferienhäusern an 283 Standorten in Europa. Die Holding der Gruppe – Pierre et Vacances SA – ist an der von Euronext betriebenen Pariser Börse notiert.

Über Center Parcs Europe: Zu Center Parcs Europe, einer Tochtergesellschaft der an der Pariser Börse notierten Groupe Pierre & Vacances Center Parcs, Europas größtem Anbieter von Ferienwohnungen, gehören die Marken Center Parcs und Sunparks. Center Parcs Europe betreibt 27 Ferienparks (24 Center Parcs- und drei Sunparks-Anlagen) in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Frankreich.

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Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

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