Landkreis beantragt die Befreiung von der Maskenpflicht
Aufgrund der aktuellen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Bayerischen Staatsregierung und dem Rahmenhygieneplan für Schulen des Kultusministeriums treten bei Überschreitung der Sieben-Tages-Inzidenz von 50 weitere Maßnahmen in Kraft. Dazu zählt unter anderem auch die Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen, die grundsätzlich als Automatismus in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung der Staatsregierung vorgesehen ist. Die Landratsämter können von der Maskenpflicht in Grund- und Förderschulen bei der Regierung von Mittelfranken jeweils für die Klassen 1 bis 4 eine Ausnahme beantragen. Landrat Manuel Westphal hat dies nun nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt getan.
Ausnahmen von der Maskenpflicht an Schulen sind nur in eng begrenzten Fällen möglich, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
„Diese Ausnahmen können allerdings nicht eigenständig durch das zuständige Landratsamt erlassen werden“, so Landrat Manuel Westphal. Vielmehr wurde die Landratsämter nunmehr angewiesen, dass die Ausnahmen nunmehr bei den Regierungen zur Genehmigung einzureichen sind mit einer umfassenden konkreten Begründung. Die Regierungen wiederum haben die zu genehmigenden Ausnahmen dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vorzulegen.
Diese Anordnung gilt insbesondere auch für die Landkreise und kreisfreien Städte, die bislang derartige Ausnahmeanordnungen erlassen haben, wie beispielsweise München, Ebersberg oder dem Landkreis Nürnberger-Land.
Landrat Westphal hat sich nunmehr im Einvernehmen mit dem Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Johannes Rank dazu entschlossen, ebenfalls eine derartige Genehmigung für eine Ausnahmeregelung zu beantragen.
Vom Infektionsgeschehen der letzten Wochen waren insbesondere die Grundschulen so gut wie nicht betroffen. Insbesondere gab es bislang in den Grundschulen keine Infektionsketten, d.h. es wurden keine weiteren Mitschülerinnen oder Mitschüler angesteckt. Zwar seien durch das Maskentragen keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kinder zu befürchten, dennoch sei es gerade für die jüngeren Schüler in den Grundschulen durchaus eine zusätzliche ungewohnte Belastung.
Unter Abwägung der Gesamtumstände halte man es daher für gerechtfertigt, von der Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen im Landkreis bis auf weiteres abzusehen.
Sollte sich allerdings das Infektionsgeschehen deutlich ändern, so behalte man es sich vor, die Ausnahme für die Jahrgangstufen 1 bis 4 der Grund- und Förderschulen wieder aufzuheben. Auch müsse nachhaltig auf die sonstigen allgemeinen Regeln für die Vermeidung von Infektionen geachtet werden, insbesondere auch auf das regelmäßige Lüften der Klassenräume.
Seitens des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen ist mittlerweile, der Entwurf einer entsprechende Allgemeinverfügung, mit der die Maskenpflicht an Grundschulen aufgehoben werden soll, bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht worden.
„Wir gehen davon aus, dass wir kurzfristig von dort eine Rückmeldung erhalten und dann – bei positiver Entscheidung – die entsprechende Allgemeinverfügung in Kraft setzen können. Darüber hinaus werden wir natürlich die Entwicklung des Infektionsgeschehens weiter aufmerksam beobachten, aber natürlich auch die Interessen der Schülerinnen und Schüler, aber auch der Eltern im Blick behalten“, so Landrat Westphal.
Auf die Wiedereinführung der Unterrichtung von Schülern im Wechsel zwischen Distanz- und Präsenzunterricht, wie ihn der Hygieneplan des Kultusministeriums an und für sich bei Überschreitung der Sieben-Tage-Inzidenz von 50 je 100.000 Einwohner vorsieht, hatte das Landratsamt bereits zuvor verzichtet, allerdings war hier auch ein entsprechender Entscheidungsspielraum durch die Staatsregierung eingeräumt.
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