FDP strebt Änderung der Bayerischen Verfassung an
Die bayerische FDP hat ein Volksbegehren für eine unabhängige Justiz in Bayern Initiiert. Am Freitag stellte die Parteispitze das Vorhaben auf einer Pressekonferenz vor. Die Liberalen streben eine Änderung der bayerischen Verfassung an. Anstellung, Berufung und Beförderung von Richtern in Bayern soll künftig durch Richterwahlausschüsse zusammen mit dem Justizministerium erfolgen. Die Ausschüsse sollen sich aus Richtern, Vertretern der Rechtsanwaltskammern und demokratisch legitimierten Landtagsabgeordneten zusammensetzen. Sie fällen ihre Entscheidungen mit Zweidrittelmehrheit – somit ist eine einseitige politische Besetzung ausgeschlossen.
Albert Duin, Landesvorsitzender der bayerischen FDP, erklärte:
„Derzeit entscheiden im Freistaat ausschließlich die Ministerien über Einsetzung und Karriere von Richtern. Bayern erfüllt damit nicht die Kriterien für Beitrittskandidaten der Europäischen Union. Wir möchten das seit dem Fall Mollath stark angekratzte Vertrauen der Bürger in die bayerische Justiz wiederherstellen, indem wir die Unabhängigkeit der Richterinnen und Richter stärken. Allein die fachliche und charakterliche Eignung soll ausschlaggebend für die Berufung in ein Richteramt sein. Jedem Anschein von Abhängigkeit und Filz muss vorgebeugt werden.“
Daniel Föst, Generalsekretär der bayerischen FDP, erklärte:
„Das derzeitige Verfahren der Richterbenennung ist intransparent, undemokratisch und widerspricht der Gewaltenteilung. Es ist untragbar, dass beispielsweise das Bayerische Innenministerium die Verwaltungsrichter ernennt, welche dann das Handeln von dem Innenministerium unterstellten Behörden kontrollieren sollen.
Die Unabhängigkeit der Richter ist ein klassisches Rechtsstaatsthema und betrifft jeden Bürger. Wir werben um Unterstützer und haben bereits zahlreiche Parteien und Verbände angeschrieben. In der ersten Stufe des Volksbegehrens benötigen wir 25.000 Unterschriften – wir fangen heute mit dem Sammeln an.
Rechtsanwalt Andreas Schwarzer, Mitglied der FDP und Initiator des Volksbegehrens, erläuterte:
„Im Bund sowie in neun von sechzehn Bundesländern werden die Richter nicht durch die Exekutive, sondern durch Richterwahlausschüsse bestimmt. Das wollen wir auch in Bayern. Ein solches Auswahlverfahren erhöht sowohl die Unabhängigkeit als auch die Qualität der Richterschaft. Nicht zuletzt würden wir damit die Verquickung von Staatsanwaltschafts- und Richterlaufbahnen aufbrechen.“
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