Stadtrat Werner Falk (FDP): „Werde mich hartnäckig dafür engagieren“
Das Projekt „Seemeile“ ist politisch auf den Weg gebracht. Nach Jahren der Diskussion – auch in den Arbeitskreisen der ISEK -war es mir wichtig, die „Seemeile“ auf das kommunalpolitisch Gleis zu setzen. Wir haben in den letzten Jahren leider erleben müssen, dass Anträge von Bürgern und Parteien im Rathaus liegengeblieben sind, bei etliche ist offenbar nicht einmal der Eingang bestätigt worden. Dass sich das jetzt unter dem neuen Bürgermeister Karl-Heinz Fitz ändert, dafür gibt es gute Signale. Er hat außerdem versprochen, eine Art von Antragsmanagement zu schaffen, damit s eine Übersicht gibt, welche Anträge und Anfragen überhaupt existieren.
Die „Seemeile“, also die fußläufige (eine Wortschöpfung unseres langjährigen Stadtbaumeisters Sepp Kemmethmüller) Verbindung von der Gunzenhäuser Promenade bis zum Seezentrum Schlungenhof, ist ein Gemeinschaftswerk des gesamten Stadtrats, aber es bedarf eben des Impulses. Und den habe ich gegeben. Es nützt ja nichts, wenn ein Anliegen jahrelang diskutiert wird, aber nie Entscheidungsreife erlangt.
Wie sollen wir vorgehen? Natürlich habe ich im AB-Bericht über eine Bauausschuss-Sitzung gelesen, dass einige meiner Kollegen sich zu allererst Gedanken machen, wie die „Seemeile“ denn zu finanzieren sei. Hier liegt meines Erachtens schon der falsche Ansatz für eine erfolgreiche kommunalpolitische Arbeit. Wer mit der Frage der Finanzierung beginnt, der liefert ein „Totschlagsargument“. Niemand weiß zum jetzigen Zeitpunkt, was das Projekt kosten wird. Deshalb war ja mein Vorschlag, zunächst eine Projektgruppe (aus Stadträten, der Stadtbaumeisterin, wahlweise ergänzt durch Fachleute) ins Leben zu rufen, um eine Planung zu machen. Ein erster Schritt ist sicher die Ermittlung der Eigentumsverhältnisse entlang des Weges, dann muss man sehen, wie die Begrünung systematisch erfolgen kann, wie die Beleuchtung aussehen kann, wo Platz für Kunstwerke ist und wo Nischen (Bänke und Tische, Fahrradständer) platziert werden können.
Ich stelle mir vor, einen Schritt nach dem anderen zu tun. Nach der Ermittlung des Arbeitsumfangs wird man auch einen Überblick haben, welche Kosten entstehen. Nach diesem „Fahrplan“ sollte man vorgehen.
Ich denke, mit einem Flickwerk (da eine Parkbank, dort eine Lampe) sollten wir uns in Gunzenhausen nicht zufriedengeben. Es muss etwas aus einem Guß entstehen, wobei das Projekt „nach oben offen“ angelegt werden kann. Jedenfalls könnte es in mehreren Realisierungsschritten verwirklicht werden. Gerade bildhauerische Elemente könnten nach der „Grundausstattung“ immer wieder dazu kommen.
Das epochale Werk der fränkischen Seen, das der ganzen Region eine wolle wirtschaftliche Perspektive bietet, wäre nicht entstanden, hätte es nicht visionäre Persönlichkeiten wie Ernst Lechner gegeben, den wir zu recht als „Vater des Seenlands“ verehren. Der Hinweis auf die „Vermarktung“ der Natur und die mögliche Beeinträchtigung des Liebeslebens der Eintagsfliege führt uns jedenfalls nicht weiter. Unser Ziel muss es sein, eine attraktive, touristisch orientierte Stadt zu schaffen.
Ein Wort zum „Problemfall Stetten“
In der Debatte um die Erschließung von vier Bauflächen für die jungen Familien im Stadtteil Stetten vertrete ich den Standpunkt, dass eine begrenzte Neubautätigkeit am Ortsrand aus landschaftsästhetischen Gründen zulässig ist. Eine große Siedlung fände nicht meine Zustimmung, denn ich meine, wir sollten die Charakter unserer schönen altmühlfränkischen Dörfer bewahren. Das geschieht aber nicht, wenn wir in jeden noch so kleinen Dorf eine uneingeschränkte Siedlungstätigkeit zulassen. Wir sollten uns bei den Neubaugebieten konzentrieren auf die bestehenden Standorte (beispielsweise in Unterwurmbach, Frickenfelden, Aha, Schlungenhof, Laubenzedel, Cronheim).
Ich finde, die getroffene Regelung akzeptabel, wonach die Rechte des Landwirts (Privilegiertes Bauern) garantiert werden. Wie Bürgermeister Karl-Heinz Fitz in der von ihm sehr souverän geleiteten Bürgerversammlung in Stetten dargelegt hat, wird in die Kaufverträge und sonstigen Pläne der Hinweis auf mögliche Geruchsbelästigungen durch den nahen landwirtschaftlichen Betrieb aufgenommen. Die künftigen Käufer der Grundstücke wissen also, auf was sie sich einlassen. Und außerdem: Wie immer wieder erklärt wird, geht es darum, den Stettener jungen Familien eine Möglichkeit zu bieten, im Dorf bleiben zu können. Und die kennen schließlich das Dorfleben und die wissen auch, dass es stinkt, wo Jauche austritt. Es muss juristisch festgeklopft werden, dass auch mögliche Nachnutzer dieser Immobilien keine Chance haben, dem Landwirt spätere Expansionspläne zu durchkreuzen (Wir kennen ja Urteile von Richterm, die manchmal doch recht seltsam sind, Beispiele: Glockengeläut, Uhrenschlag).
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