Fitz: Aufwendungen sind unverhältnismäßig und zu hoch
In den letzten Tagen wurden die Geschäftsführer der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH, der Bäderleiter sowie ich als Vorsitzender des Aufsichtsrats in vielen, oft bösen und teils beleidigenden Schreiben aufgefordert, das Waldbad am Limes in Gunzenhausen im Sommer zu öffnen.
Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.
Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.
Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.
Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.
Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:
- Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.
- Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.
- Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
- Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.
- Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.
- Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.
- Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).
- Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.
- Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.
- Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.
Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.
Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.
Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.
Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.
Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €
Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.
Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.
Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.
Dies veranlasst mich zu einigen Klarstellungen.
Ich selbst bin leidenschaftlicher Schwimmer. Da ich konsequent während der Hallenbadsaison mindestens zweimal wöchentlich und während der Freibadsaison nahezu täglich ab sieben Uhr meine Bahnen ziehe, vermisse auch ich während der Pandemie diese Möglichkeit zur sportlichen Betätigung.
Auch deshalb habe ich u.a. in der Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Gunzenhausen GmbH Anfang vergangener Woche die Thematik angesprochen. Zu diesem Zeitpunkt gab es noch keine Entscheidung der Bayerischen Staatsregierung, die gesetzlich angeordnete Schließung der Freibäder betreffend. Erst in der Kabinettsitzung am 26. Mai 2020 hat Ministerpräsident Söder verkündet, dass Freibäder ab dem 8. Juni 2020 wieder öffnen dürfen.
Die zur Umsetzung erforderliche Änderung der 4. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Gleiches gilt für das Rahmenhygienekonzept Sport, welches das Staatsministerium des Innern angekündigt hat.
Dies wird voraussichtlich folgende Eckpunkte haben:
- Begrenzung der Gästezahl, z.B. durch Kontingentierung der Tickets.
Das bedeutet für den Schwimmbereich unseres Bades auf max. 96 Personen und für das Spiel- und Spaßbecken auf max. 43 Personen.
- Anmerkung: Die Bäder in München haben angekündigt, dass Tickets 3-4 Tage vorher ausschließlich über ein digitales Reservierungssystem erworben werden können. Auch für das Bad in Pleinfeld ist eine Bestellung von Eintrittskarten über das Internet vorgesehen. Saisonkarten gibt es nicht.
- Zutritt für Kinder unter 14 Jahren nur in Begleitung Erwachsener.
- Nutzung des Nassbereichs (Duschbereich) ist ausgeschlossen.
- Nutzung von Umkleidekabinen (Umkleidebereich) ist ausgeschlossen.
- Begrenzung der Personenzahl im Toilettenbereich verbunden mit Abstandsmarkierungen, gegebenenfalls Einbahnstraßenprinzip und Bereitstellung von Seife und Einmalhandtüchern.
- Betreten des Sprungturms nur durch eine Person (mit Sperrung der Attraktion bei Nicht-Einhalten des Mindestabstandes).
- Verstärkter Personaleinsatz vor und im Bad. Gegebenenfalls Anpassung der Arbeitszeiten und Pausen um den direkten Kontakt der Mitarbeiter auf ein Minimum zu reduzieren. Zudem zwei Teams bilden, um im Infektionsfalle den Betrieb sicherstellen zu können.
- Ausreichend Personal u.a. im Schwimmbereich, um auf Abstandsregeln hinzuweisen. Gegebenenfalls Bahntrennung z.B. durch Schwimmbadleinen.
- Einhaltung des Mindestabstandes im Nichtschwimmer- und Kinderbereich.
Auf eine weitere Aufzählung der Vorgaben wird hier verzichtet.
Das Waldbad am Limes wurde im Jahr 2019 von 57.050 Gästen besucht. Das Defizit betrug ca. 300.000 €.
Sollte man sich für eine Betriebsaufnahme zum jetzigen Zeitpunkt entscheiden, würden unter Zugrundelegung der Besucherzahlen des Vorjahres für Betriebs- und Instandsetzungskosten, Personalkosten, Kosten für gesteigerten Hygiene- und Personalaufwand ca. 682.800 € anfallen.
Dem stünden bei Beibehaltung der Besuchspreise von durchschnittlich 2,90 € Einnahmen von 100.500 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 582.850 €.
Aufgrund der Begrenzung der Gästezahlen (Kontingentierung der Tickets) und der Erwartung, dass aufgrund der Pandemie einige potentielle Besucher das Bad nicht aufsuchen werden, stünden für dieses „Drittel Szenario“ Ausgaben von 682.900 € Einnahmen von 33.400 € gegenüber. Dies ergäbe ein Defizit von ca. 649.500 €
Damit müsste jeder Besuch eines Badegastes in der optimistischen Variante mit 16,89 € und in der Variante „Drittes Szenario“ mit 56,48 € bezuschusst werden. Diese Ausgaben müssten letztlich aus Mitteln des städtischen Haushalts aufgebracht und ggf. über Darlehen finanziert werden.
Wie oben dargelegt, ist die Zahl der Besucher, die zeitgleich das Bad nutzen können durch gesetzliche Vorgaben auf 139 beschränkt. Bei Anwendung des „Drei-Schicht-Betriebs“ analog der Handhabung in Pleinfeld, könnten demnach maximal 417 Badegäste pro Tag das Bad nutzen.
Bislang waren an schönen Sommertagen 700 bis 2.200 Besucher zeitgleich im Freibad. All diese Umstände sprechen dafür, dass unter den geltenden gesetzlichen Vorgaben ein vertretbarer Betrieb des Waldbades am Limes in der Sommersaison 2020 nicht möglich ist.
KARL-HEINZ FITZ, Bürgermeister
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