Vereinspauschale erhöht

Antragsfrist verlängert

Nach einem Beschluss des Haushaltsausschusses vom 03. März 2021 und einem zustimmenden Beschluss des Ministerrats vom 4. März 2021 sollen auch im Jahr 2021 die für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel von rund 20 Mio. Euro auf rund 40 Mio. Euro verdoppelt werden. Die Frist zur Abgabe der Anträge wurde bis 6. April 2021 verlängert.

Für im Jahr 2021 gestellte Anträge auf Vereinspauschale wird auf das Erfordernis eines Jugendanteils i. H. v. 10 Prozent verzichtet, wenn der jeweilige Verein die Voraussetzungen im Jahr 2019 (für die Beantragung der Vereinspauschale 2020) noch erfüllt hat.

Sofern ein Verein bezüglich des geforderten Beitragsaufkommens auch das Mindest-Ist-Aufkommen von 70 Prozent des Soll-Aufkommens aufgrund der Corona-Pandemie nicht erreicht, kann alternativ das Ist-Aufkommen des Jahres 2019 herangezogen werden. Diese Erleichterung gilt nicht im Fall des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder –freistellungen.

Im Hinblick auf die Änderungen der Allgemeinen Fördervoraussetzungen und der voraussichtlich dadurch resultierenden Erweiterung des Kreises an anspruchsberechtigten Vereinen, wird die Frist zur Abgabe der Anträge auf die Vereinspauschale ausnahmsweise verlängert bis 6. April 2021.

Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist, bei der eine weitere Verlängerung, auch in Ausnahme- oder Härtefällen, nicht in Betracht kommt.

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