Inzidenzabhängige Regelungen für Schulen und Kitas
Je nach 7-Tage-Inzidenz regelt die 12. Bayerische Infektionsschutzmaßnah-menverordnung, wie Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen ab dem 15. März öffnen können beziehungsweise in welcher Form der Unterricht an Schulen stattfinden kann. Nachdem der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen laut Angaben des RKI eine 7-Tage-Inzidenz von 50 nicht überschritten hat, gelten ab Montag, 15. März bis Sonntag, 21. März 2021 folgende Regelungen im Landkreis:
In den Klassen der Grundschule findet Präsenzunterricht statt. An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, statt. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden, muss Wechselunterricht stattfinden. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können öffnen und es kann ein normaler Regelbetrieb auf der Basis des einrichtungsbezogenen Schutz- und Hygienekonzepts stattfinden.
Die Regelungen werden in einem Sonderamtsblatt am 12. März 2021 veröffentlicht.
Am Freitag, 19. März 2021, sowie an den jeweils darauffolgenden Freitagen wird je nach 7-Tage-Inzidenz im Landkreis erneut bekannt gemacht, wie der Unterricht und die Öffnung der Kindertageseinrichtungen und der anderen genannten Einrichtungen in der jeweils darauffolgenden Kalenderwoche erfolgen wird.
Alle Informationen dazu gibt es auch auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de.
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