Geflügelpest im Landkreis
Das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen weist darauf hin, dass der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet, welche aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen angeordnet werden mussten, mit Wirkung vom 14.03.2021 aufgehoben werden können. Die Abgabe von Eiern, Geflügel, Geflügelfleisch und anderen von Federwild stammenden sonstigen Erzeugnissen ist wieder erlaubt.
Die Aufstallungspflicht bleibt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen aber aufgrund der anhaltenden Ausbreitung des Geflügelpestgeschehens, sowohl bei Wildvögeln als auch bei gehaltenem Geflügel, in ganz Bayern weiterhin bestehen.
In der weiterhin gültigen Allgemeinverfügung vom 11. Februar 2021 werden alle privaten und gewerblichen Tierhalter im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen, die Geflügel im Sinne der Geflügelpest-Verordnung halten, zur Aufstallung ihres Geflügels verpflichtet. Darunter fallen folgende Geflügelarten, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Die genannten Geflügelarten sind im Gebiet des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Vorrichtung aufzustallen, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. Dies bedeutet, jegliche offene (Auslauf-)Fläche muss wie beschrieben geschützt sein.
Dr. Miriam Wittke-Stockhausen, Abteilungsleiterin im Veterinärwesen und im gesundheitlichen Verbraucherschutz am Landratsamt, führt dazu aus: „Mit der Aufstallungspflicht schützt man einerseits seine eigenen Tiere vor einer Infektion mit der Vogelgrippe und somit vor der damit verbundenen Tötung und andererseits alle anderen Geflügelhalter im Umkreis, weil bei einem erneuten Ausbruch wieder ein Sperr- und Beobachtungsgebiet um den Ausbruchsort errichtet werden müsste. Daher bitten wir alle Geflügelhalter um Rücksicht und weisen nochmal ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Aufstallung hin!“
Alle Geflügelhaltungen im Landkreis sind beim zuständigen Veterinäramt zu melden. Dazu zählt jeder, der Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse auch hobbymäßig aufzieht oder hält. Außerdem müssen vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und bei Wildvögeln (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel) beim zuständigen Veterinäramt gemeldet werden.
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