Urnenaufbewahrung muss auch im persönlichen Umfeld möglich sein

Auf die Veränderung der Bestattungskultur reagieren die Städte bereits. Ein Täfelchen an einer Stele ersetzt die traditionelle Grabstelle auf dem Friedhof in Gunzenhausen.
Nach dem geltenden Gesetz müssen Urnen auf dem Friedhof bestattet werden. Das jedoch will die FDP ändern. Wie ich auf einer Zusammenkunft des Ortsverbands im Hotel „Krone“ erklärt habe, ist die Aktualisierung des letztmals 1971 geänderten bayerischen Bestattungsgesetzes durch den Landtag überfällig.
Mit meiner Initiative greife ich einen in der Bevölkerung weit verbreiteten Wunsch auf, die Urnen von verstorbenen Angehörigen im privaten Umfeld aufbewahren zu können. Ich trete deshalb für die Lockerung des Friedhofszwangs ein, der in seiner restriktiven Form nur in Deutschland gilt. „Wir sollten auf den wachsenden Wunsch nach alternativen Bestattungsformen eingehen. Der pauschale Friedhofszwang ist ein unzulässiger Eingriff des Staats in das private Verhältnis zwischen Toten und Hinterbliebenen. Sowohl das Grundgesetz als auch die Europäische Menschenrechtskonvention gewähren die freie Entfaltung der Persönlichkeit und verlangen die Achtung des Privat- und Familienlebens. Der Gesundheitsschutz, wie er für Erdbestattungen gilt, greift bei Urnenbestattungen nicht.
Zur geplanten Änderung der Gunzenhäuser Friedhofssatzung: Die Bestattungen an Samstagen sollten beibehalten und keinesfalls gestrichen werden, eventuell können für Erd- und Urnenbestattungen unterschiedliche Festlegungen getroffen werden.
WERNER FALK, Stadtrat in Gunzenhausen
Lieber Werner, das in deinem „Falk-Report“ angesprochene Thema „Den Friedhofszwang aufheben“ für das du dich verstärkt einsetzen willst, finde ich sehr gut und kann dem nur zustimmen. Auch ich würde es sehr begrüßen, wenn man die Urne eines verstorbenen Angehörigen im privaten Bereich halten könnte, was wäre daran verwerflich?
Also, setze alle Hebel in Bewegung, damit man eine Änderung des Bestattungsgesetzes alsbald auf den Weg bringt.
Sei herzlich gegrüßt
die Moni aus Muhr
Liebe Moni, vielen Dank für Deine Zustimmung. Inzwischen habe ich schon viel positive Resonanz gehört, allerdings auch viele Bedenken. U.a. macht man sich Gedanken darüber, was wohl passiert, wenn sich die Nachkommen nicht mehr verstehen, aber einer die „Trophäe“ daheim hat und der andere nicht mehr an sie herankommt. Es wäre dann ein zivilrechtlicher Streit die Folge. Man kann also Probleme schaffen, wenn man will. Mit geht es darum, eine Alternative zu schaffen, grundsätzlich kann es bei der Beisetzung der Urne am Friedhof bleiben, aber es müssen halt auch Ausnahmen zulässig sein. Viele Grüße Werner