FDP-Antrag fand Zustimmung
Es war keine so leichte Entscheidung, aber sie fiel dann doch gegen zwei Stimmen eindeutig aus: Auf dem Gunzenhäuser Wochenmarkt dürfen künftig auch alkoholische Getränke aus regionaler Erzeugung verkauft werden, und zwar ohne Beschränkung. Im Hauptausschuss war noch die Rede davon, den Verkauf auf Artikel bis zu einem Alkoholgehalt von 16 Prozent zu beschränken, doch diese Argumentation konnte sich nicht durchsetzen. Im Stadtrat habe ich diese Argumentation als „lebensfremd und realitätsfern“ kritisiert.
Beschlossen wurde die neue Satzung mit zwei wesentlichen Änderungen: Der Wochenmarkt kann künftig bis 13 Uhr (bisher 12 Uhr) stattfinden. Mit dieser Festlegung war die Verwaltung einem Wunsch der Fieranten und der Besucher gefolgt.
Mein weitergehender Antrag, auch selbsterzeugte alkoholische Getränke zuzulassen, setzte sich nach einer längeren Wortklauberei durch. Im Detail ging es um die Begriffe „selbsterzeugte“ und „selbstgewonnene“ Erzeugnisse. Nach Klärung der Begrifflichkeit (Händler mit „selbstgewonnenen“ Produkten gibt es kaum, denn beispielsweise beim Bier müsste der Verkäufer nicht nur Brauer, sondern zugleich Hopfen- und Gerstenanbauer sein.
Ich freue mich, dass jetzt auch die Selbstvermarkter aus unserer Region auf dem Gunzenhäuser Wochenmarkt präsent sein können. Ich denke zunächst einmal an die Initiative „Echt Brombachseer“, auch an die „hesselberger“ oder an die Sammenheimer Nussöl-Vermarktung.
WERNER FALK, Stadtrat
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