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Wer kann Ferienkinder betreuen?

Bündnis für Familie bündelt Angebote in den Oster- bis Sommerferien

Sobald die Ferien näher rücken, wächst die Freude bei den Kindern. Allerdings steigt damit die Sorge bei manchen Eltern, denn viele Berufstätige können für die jährlichen Ferienzeiten nicht komplett Urlaub nehmen bzw. die Betreuung für ihre Kinder privat auf die Beine stellen.

Um Familien bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen, veröffentlicht das Bündnis für Familie altmühlfranken jährlich die Ferienbetreuungsbroschüre, die verschiedene Angebote im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bündelt. Die Broschüre erscheint sowohl in digitaler als auch in Print-Form und wird an Unternehmen, Träger sowie verschiedene Einrichtungen verteilt. Aktuell können in den Oster-, Pfingst- sowie Sommerferien Betreuungen von Eltern gebucht werden. Alle Angebote umfassen dabei eine Dauer von mindestens sechs Stunden täglich und erstrecken sich über mindestens eine Woche.

Die Broschüre liegt im Landratsamt zur Abholung bereit. Außerdem finden Eltern die Angebote der Ferienbetreuung ab sofort auf der Homepage des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter www.altmuehlfranken.de/ferienbetreuung. Hier findet man auch Informationen zu Anmeldung, Kosten sowie Verpflegung für die jeweiligen Betreuungen.

Eltern finden zahlreiche Angebote in den Oster- bis Sommerferien in der Ferienbetreuungsbroschüre des Landkreises. Bildnachweis: Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen

Wer betreut in den Ferien?

Anbieter können ihre Angebote listen lassen

Sobald die Ferien näher rücken, wächst die Freude bei den Kindern. Allerdings steigt damit die Sorge bei manchen Eltern, denn viele Berufstätige können für die jährlichen Ferienzeiten nicht komplett Urlaub nehmen bzw. die Betreuung für ihre Kinder für diese Zeit privat auf die Beine stellen.

Um Familien bei der Betreuung der Kinder zu unterstützen, veröffentlicht das Bündnis für Familie altmühlfranken jährlich die Ferienbetreuungsbroschüre, die verschiedene Angebote im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen bündelt. Die Broschüre erscheint sowohl in digitaler als auch in Print-Form und wird an Unternehmen, Träger sowie verschiedene Einrichtungen verteilt. Aktuell können in den Oster-, Pfingst- sowie Sommerferien Betreuungen von Eltern gebucht werden. Alle Angebote umfassen dabei eine Dauer von mindestens sechs Stunden täglich und erstrecken sich über mindestens eine Woche.

Wenn Sie Anbieter eines Ferienbetreuungsangebotes sind, welches die oben genannten Kriterien (sechs Stunden Betreuung täglich, mind. eine Woche) erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, Ihr Angebot kostenfrei sowohl auf unserer Internetseite als auch in unserer Broschüre veröffentlichen zu lassen. Hierfür wenden Sie sich bitte an Greta Weisenseel von der Zukunftsinitiative altmühlfranken, Tel. 09141 902-289.

Die Angebote der Ferienbetreuung finden Eltern ab Ende Februar auf der Homepage des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen unter: www.altmuehlfranken.de/ferienbetreuung Hier findet man auch Informationen zu Anmeldung, Kosten sowie Verpflegung für die jeweiligen Betreuungen.

Wer will mitmachen?

Neuwahl des Gunzenhäuser Seniorenbeirats

Seit mehr als 20 Jahren setzt sich der Seniorenbeirat der Stadt Gunzenhausen mit großem Engagement für die Belange älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger hier vor Ort ein. Für die kommunale Verwaltung ist der Einsatz des Gremiums äußerst wertvoll, können auf diese Weise doch Interessen und Notwendigkeiten, ja die Lebenswirklichkeit älterer Menschen bei der Stadtentwicklung abgebildet und berücksichtigt werden. Im April 2024 endet nun die aktuelle Amtsperiode des Seniorenbeirats und für die nächste Wahlperiode werden neue ehrenamtliche Mitglieder gesucht. Wer seine Kandidatur anmelden oder einen Kandidatinnen- bzw. Kandidatenvorschlag abgeben möchte, hat noch bis zum 8. März 2024 Zeit dafür. Neben Bürgerinnen und Bürgern können auch Vereine und Verbände Vorschläge einreichen.

Laut Satzung hat der Seniorenbeirat die „Interessen und Belange der älteren Menschen“ wahrzunehmen und an der „Verbesserung der Lebensverhältnisse“ mitzuarbeiten. Es werden also motivierte Menschen gebraucht, die für die ältere Generation einstehen und als Vermittler zwischen Politik, Stadtverwaltung und anderen Institutionen nach besten Lösungen für ein gutes Mit- und Nebeneinander von Jung, Mittel und Alt suchen wollen. In den letzten Jahren hat das hervorragend funktioniert. Erfolgreiche Projekte des Gunzenhäuser Seniorenbeirats waren beispielsweise, die Nachbarschaftshilfe im Fachwerkstadel oder die Einführung der Notfalldose. Mitmachen im Gremium können Bürgerinnen und Bürger, die ihren Hauptwohnsitz in Gunzenhausen haben und in keinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt oder Hospitalstiftung Gunzenhausen stehen. Mitglieder des Stadtrates können nicht im Seniorenbeirat mitarbeiten.

Wurde Ihr Interesse geweckt? Dann informieren Sie sich über den Gunzenhäuser Seniorenbeirat und die weiteren Voraussetzungen für eine Mitarbeit im Gremium unter www.gunzenhausen.de/seniorenbeirat.html. Hier finden Sie auch das Online-Formular für die Bewerbung. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hauptamts in der Stadtverwaltung unter Tel. 09831/508 123 gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Sie!

Wer will Lastenrad testen?

Förderprogramm wird in Gunzenhausen fortgesetzt


Nach drei erfolgreichen Jahren geht das freiwillige Gunzenhäuser Förderprogramm für Lastenfahrräder, Lastenpedelecs und Lastenanhänger für Fahrräder 2024 in die nächste Runde. „In Gunzenhausen investieren wir in die Zukunft der Mobilität“, so Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Gerade E-Lastenräder werden immer beliebter und mit unserer Förderung möchten wir den Erwerb der Fahrzeuge finanziell unterstützen. An dieser Stelle habe ich einen Tipp für alle Unentschlossenen: Wer sich unsicher ist, welches Modell zu einem persönlich passt, der kann in der Stadt Gunzenhausen mehrere Räder kostenlos ausprobieren und auf Herz und Nieren prüfen. Infos dazu gibt es auf unserer Internetseite www.gunzenhausen.de.“
Gefördert wird die Anschaffung von selbstgenutzten ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien neuen Lastenfahrrädern mit und ohne elektrische Tretunterstützung, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm ermöglichen. Gefördert werden daneben aber auch reine Lastenanhänger für Fahrräder, die ausschließlich zum Transport von Lasten geeignet sind und für eine Zuladung von mindestens 40 Kilogramm zugelassen sind. Von der Förderung ausgeschlossen sind Fahrradanhänger, die zum Transport von Kindern und Hunden zugelassen sind.
Die Förderhöhe beträgt 25 % der Anschaffungskosten bis zu einer maximalen Fördersumme von 2.000 Euro bei Lastenfahrrädern. Für Lastenanhänger gilt eine maximale Förderung von 250 Euro.
Eine Förderung muss vor Abschluss des Kaufvertrages bei der Stadt beantragt werden. Dies kann bequem über die Internetseite www.gunzenhausen.de/radlstadt-gunzenhausen.html erfolgen, oder mittels schriftlichem Antrag an das Hauptamt erledigt werden. Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne für Fragen unter Tel. 09831/508 111 oder per E-Mail unter hauptamt@gunzenhausen.de zur Verfügung.