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Ist Deutschland noch zu retten?

Neues Schwangerschaftsabbruch-Gutachten

Der Dauerstreit unter den Berliner Regierungsparteien über die wichtigen, aktuell anstehenden und zum Teil in der Koalitionsvereinbarung Fragen wird von den meisten Menschen in Deutschland als quälend empfunden. Dafür gibt es zurecht die schlechtesten Noten, die je eine Bundesregierung zur Hälfte ihrer Regierungszeit bekommen hat. Fast glaubt der Wähler, SPD, FDP und Grüne  hätten regelrechten Spaß daran, die von ihnen getragene Regierung immer noch stärker zu demontieren und in ihrem öffentlichen Erscheinungsbild zu ruinieren. Man darf inzwischen von der Lust am Untergang sprechen, denn immer wieder flammt ein neues Schadensfeuer der Koalition auf, werden vereinbarten Beschlüsse in Frage gestellt. Und die Oppositionsparteien machen natürlich munter mit. Welcher Wähler soll sich im Wirrwarr der veröffentlichten Meinungen noch zurechtfinden?

Die Bundesregierung tut nichts, um ihrem miserablem Image zu begegnen oder gar die „Wende“ einzuläuten – die Wende hin zu einem verträglichen Miteinander und einer verlässlichen Politik für die Menschen im Land. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen: Nutznießer ist allein die AfD, die man eigentlich argumentativ bekämpfen will. Von Einsicht unter den Koalitionären (und auch in der Union), dass es so nicht weitergehen kann,  ist nichts zu erkennen. Im Gegenteil: von Woche zu Woche wird neuer Zündstoff entflammt.

Weil der Streit um die richtige Ukraine-Politik und die leidige Genter-Diskussion nicht schon lange genug und intensiv die Öffentlichkeit beschäftigen, kommt nun auch noch ein altes Thema neu auf den Tisch: der Schwangerschaftsabbruch. Der zuletzt getroffene Kompromiss steht in Frage. Angestiftet werden linke Politakteure dazu von einer Expertenkommission mit dem schönen Namen „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Bundesregierung beauftragt wurde. Diese Fachleute wollen am Montag den zuständigen Ministern ihre Ergebnisse vortragen, aber längst ist der Inhalt im Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“  zu lesen.

Nun ist die Regierung nicht für jede Indiskretion auf der Berliner Bühne verantwortlich zu machen, aber unbestritten ist, dass derlei  Nachrichten von denen „durchgestochen“ werden, die eng mit der Sache zu tun haben.  Und das wirft ein miserables Bild auf die Regierung, speziell auf den Bundeskanzler, der eigentlich die Richtlinien der Politik bestimmen soll, sich aber beharrlich weigert, das auch zu tun.

Bisher gilt nach dem Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis zur 12. Woche unter bestimmten Voraussetzungen straffrei  bleiben kann, das heißt, wenn eine medizinische oder kriminologische Indikation vorliegt, oder die Schwangere eine Bestätigung über eine amtliche Beratung vorzeigen kann, die nicht älter als drei Tage ist. Die Kosten einer ambulanten Behandlung durch einen Arzt beziffern sich auf 350 bis 500 Euro. Sie werden in aller Regel von den Krankenkassen übernommen. Wer allerdings stationär abtreiben lässt, der muss die Kosten selbst tragen. Die Tendenz zeigt, dass die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland zurück gehen (94596 im Jahr 2021).

Die Kommission, die schnell in der linken Szene Anhänger gefunden hat, hält die Rechtswidrigkeit des Abbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft nicht für haltbar und beruft sich auf eine verfassungsrechtliche, völkerrechtliche und europarechtliche Prüfung. Die Krankenkassen sollen verpflichtet werden, die Kosten zu übernehmen, die Beratungspflicht wird als „nicht zwingend“ erachtet.

Die Frage ist nun, kann die Regierung das von der Kommission entfachte Feuer unter Kontrolle halten oder gibt es einen Flächenbrand? Beim Zustand unserer Gesellschaft ist zu befürchten, dass das Thema „Schwangerschaftsabbruch“ zu einer Neuauflage der langen Diskussion führen wird, wie sie vor Jahren die öffentliche Meinung in den Medien beherrscht hat. Und wieder wird sich der Wähler fragen: Hat unser Land keine größeren Sorgen?

WERNER FALK

Noch mehr barrierefreie Plätze

Gunzenhausen beseitigt die Schwachstellen

Die Bushaltestelle an der Bismarckstraße ist nunmehr barrierefrei.


Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert eine umfangreiche Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Vorgabe ist, dass Wege, Straßen oder Plätze auch für Menschen mit Behinderung, Handicap oder anderen Einschränkungen zugänglich und vollumfänglich nutzbar sein müssen. Das Problem: Viele Jahre wurde primär für sehende, nicht behinderte Verkehrsteilnehmer gebaut. Beispielsweise konzentrierte sich die städtebauliche Planung auf eine möglichst schnelle Abführung von Oberflächenwasser – ob einzelne Menschen dadurch beeinträchtigt wurden, spielte keine große Rolle. Mittlerweile hat sich das geändert. So muss bei Neuplanungen Barrierefreiheit berücksichtigt werden, bestehende Infrastruktur dagegen sollte regelmäßig auf Verbesserungspotential überprüft werden. So wie im Herbst letzten Jahres, als Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung, Seniorenbeirat, VdK sowie die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt einen Rundgang durch Gunzenhausen unternahmen. Es wurde ein Blick auf Schwachstellen geworfen, außerdem Hindernisse definiert und hilfreiche Handlungsempfehlungen gegeben.

Am Parkplatz an der Oettinger Straße sind die Bordsteine abgesenkt worden.


Wenn hohe Bordsteinkanten auf Rollstühle oder Rollatoren treffen, dann ist es mit der Barrierefreiheit nicht weit her. Unter Umständen kann für manche ein Gehweg zum unüberwindbaren Hindernis werden. So gesehen am Eingang zum Oettinger Parkplatz im Bereich der öffentlichen Toilette. Nun wurde die problematische Stelle entschärft, nach der durchgeführten Gehwegabsenkung ist das WC allen Menschen zugänglich. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf rund 2.500 Euro.
2023 wurde in Gunzenhausen der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen vorangetrieben. Die Ausgangslage ist klar: Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, hat es im Öffentlichen Nahverkehr nicht immer leicht. Barrierefreie Bushaltestellen können hier Erleichterung schaffen, sie sind unverzichtbare Bausteine für eine familienfreundliche und inklusive Stadt. Umgebaut wurden zuletzt die Haltebereiche in der Bismarckstraße (ggü. Berufsschule), in der Austraße und an der Schule in Frickenfelden.
Zum barrierefreien Umbau einer Bushaltestelle gehört u.a. die Installation von taktilen Leitplatten, die als Bodenindikatoren sehbehinderten Menschen Orientierung geben und damit einen Einstieg in die Verkehrsmittel erleichtern sollen. Außerdem werden physikalische Barrieren entfernt und beispielsweise die Bordsteine erhöht, um einen stufenlosen Einstieg in die Busse zu ermöglichen. Die Umbaukosten betrugen bis zu 20.000 Euro pro Haltestelle. Auch hier gibt es Fördermaßnahmen, die mit 50 % bezuschusst werden.
„Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist sehr wichtig, denn davon profitieren alle unsere Bürgerinnen und Bürger“, betont Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Die Maßnahmen kommen aber auch Menschen ohne Einschränkungen zu Gute, beispielsweise Familien mit Kinderwägen. Als offene und tolerante Stadt möchten wir auch baulich Signale für mehr Gleichberechtigung setzen.“