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Wieder mehr Verkehrsunfälle

Unfallstatistik 2023 für den Landkreis

Auch wenn die Steigerung nur marginal ist – im Jahr 2023 gab es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mehr Verkehrsunfälle als im Vorjahr.  

Die Polizeidienststellen in Weißenburg, Gunzenhausen und Treuchtlingen nahmen insgesamt 3471 Verkehrsunfälle auf, was im Vergleich zum Vorjahr einer Steigerung um 0,49 % entspricht. Die überwiegende Anzahl von 2504 waren sogenannte Kleinunfälle mit Sachschaden. Auch die Zahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden stieg um 8% leicht an, bei 351 Verkehrsunfällen wurden 445 Personen verletzt, 86 davon erlitten statistisch schwere Verletzungen, mussten also unfallbedingt stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Im Jahr 2023 waren im Landkreis 8 Verkehrstote zu beklagen. Bei aller Tragik haben nachfolgend erläuterte Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang allesamt gemein, dass ihnen individuelles Fehlverhalten der Beteiligten als Hauptunfallursache zugrunde liegt.

Massenbach – Im Januar übersah eine 95-jährige Pkw-Fahrerin beim Einfahren in die B 13 einen im Querverkehr befindlichen, bevorrechtigten Pkw und verstarb daraufhin.

Ellingen – Im April übersah ein Pkw-Fahrer beim Abbiegen von der B 2 nach links eine im Begegnungsverkehr befindliche, bevorrechtigte 49-jährige Motorradfahrerin, welche noch an der Unfallstelle verstarb.

Weimersheim – Im September kam es zu einem Frontalzusammenstoß zweier Pkw im Begegnungsverkehr der Ortsverbindungsstraße, als der Unfallverursacher im Kurvenbereich auf die Fahrbahn der 18-jährigen Unfallgegnerin geriet und dort kollidierte. Die Geschädigte verstarb mehrere Wochen später an den Unfallfolgen. Aufgrund des Zeitraums von mehr als 30 Tagen zwischen dem Unfall- und Todestag wird dieser Verkehrsunfall allerdings in der Statistik offiziell nicht aufgeführt.

Wengen – Im November übersah und erfasste ein Pkw-Fahrer in den Morgenstunden frontal einen in gleicher Richtung auf der Staatsstraße befindlichen Fahrradfahrer, welcher daraufhin noch an der Unfallstelle verstarb.

Pleinfeld – Im Dezember kam der Unfallverursacher im zweispurigen Bereich der B 2 aus ungeklärter Ursache auf die Gegenfahrbahn. Dort kollidierte er im Begegnungsverkehr frontal mit dem Pkw einer 19-jährigen Frau, welche am Folgetag verstarb.

Treuchtlingen – Im Februar überfuhr ein Pkw auf der B2 in Fahrtrichtung Süden einen zum Unfallzeitpunkt bereits auf der Fahrbahn liegenden 40-jährigen Fußgänger, welcher zuvor mit Fahrrad auf der Bundesstraße unterwegs war. Dieser verstarb nach erfolgloser Reanimation vor Ort.

Gunzenhausen – Im Juli befuhr ein Pkw-Fahrer die B13 in Fahrtrichtung Muhr am See, als die 60-jährige Unfallverursacherin mit ihrem Mofa-Roller auf die B13 ebenfalls in gleiche Fahrtrichtung einfuhr. Trotz eingeleiteter Vollbremsung des Pkw-Fahrers erfasste dieser die Unfallgegnerin frontal. Diese verstarb noch an der Unfallstelle.

Spielberg – Im Juli befuhr ein 15-jähriger Jugendlicher mit seinem Leichtkraftrad die Kreisstraße WUG25 in Spielberg. Vor einer Rechtskurve kam er innerorts alleinbeteiligt nach rechts von der Fahrbahn ab, fuhr über den Gehsteig und die Böschung und prallte gegen eine Hauswand. Bei Eintreffen der Einsatzkräfte war der Verunfallte bereits mehrere Stunden tot.

Ostheim – Im Oktober kollidierte ein Pkw-Fahrer auf der B 466 zwischen Ostheim und Westheim beim Überholvorgang mit einem im Gegenverkehr befindlichen, 16-jährigen Fahrer eines Leichtkraftrades. Durch den Frontalaufprall erlitt der Zweiradfahrer tödliche Verletzungen.

Wie in den vergangenen Jahren kommt der Arbeit der Unfallkommission bei der Begutachtung von Unfallschwerpunkten und Örtlichkeiten schwerer Verkehrsunfälle besondere Bedeutung zu. So wurden exemplarisch im Rahmen einer Verkehrsschau mit Straßenbaulastträger und Straßenverkehrsbehörde kurz nach dem tödlichen Unfallgeschehen in Ellingen mehrere kurzfristig wirksame Maßnahmen besprochen. Im Einvernehmen mit der Stadt Ellingen sollen so neben der Verlängerung der Sperrflächen beider zweispurigen Bereiche und der Einschränkung der erlaubten Fahrtrichtung beim Einfahren in die Bundesstraße rechts durch eine Begrenzung der Geschwindigkeit auf 70 km/h in Fahrtrichtung Nürnberg weitere tödliche Unfälle vermieden bzw. zumindest schwere Unfallfolgen abgemildert werden. Eine entsprechend lautende verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits ergangen und wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 umgesetzt.

Bei den 7 verzeichneten Schulwegunfällen im Jahr 2023 erlitten die jeweiligen Geschädigten glücklicherweise keine schwereren Verletzungen. Die Unfallszenarien wurden in enger Kooperation zwischen PHM Amberger, Verkehrserzieher im Landkreis sowie den Mitarbeitern Verkehr der PI Gunzenhausen, PHK Lassnig und PHM Temme von der PI Treuchtlingen zusammen mit Lehrkräften der Schulen proaktiv moderiert und teilweise in erneuten Verkehrsunterrichten in den Klassen der betroffenen Kinder aufgearbeitet.

Die Zahl der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von jungen Erwachsenen im Alter von 18 bis 24 Jahren stagniert nahezu gleichbleibend bei 202 Fällen. Bedauerlicherweise ist bei den an Verkehrsunfällen beteiligten Senioren im Alter ab 65 Jahren wie in den Vorjahren ein erneuter Anstieg von 228 in 2022 auf 245 Verkehrsunfälle in 2023 festzustellen, wobei in 168 Fällen die Senioren als Unfallverursacher aufgeführt werden. 63 Senioren wurden hierbei verletzt.

Auch die verstärkte Nutzung von Pedelec und Fahrrädern führt seit Jahren wenig verwunderlich zu einem tendenziellen Anstieg bei den Radfahrunfällen. Bei 105 Verkehrsunfällen bedeutet dies eine Steigerung um knapp 13 % im Vergleich zum Vorjahr. In diesem Zusammenhang bieten die Polizeiinspektionen im Landkreis in Zusammenarbeit mit der Kreisverkehrswacht spezielle Pedelec Trainings für Senioren an, wo neben theoretischer Vermittlung des sicheren Umgangs mit dem E-Bike auch praxisbezogene Fahrübungen in einem abgesperrten Bereich erprobt werden können.

Bei 57 Unfällen waren Motorradfahrer beteiligt, wovon mit 50 Zweiradfahrern erfreulicherweise gut 7% weniger verletzt wurden als in 2022. Zudem ereigneten sich 2023 etwa 10% weniger Unfälle mit Beteiligung von Fußgängern.

Ein mit dem Gesamtunfallzahlen korrelierender Anstieg ist auch im Bereich der Fahrerfluchten zu verzeichnen. Bei 431 Unfallfluchten konnte in 163 Fällen (19 mehr als im Vorjahr) der jeweilige Verursacher, nicht zuletzt aufgrund vieler Mitteilungen und Hinweise aus der Bevölkerung, ermittelt werden. Die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss befindet sich mit 31 Fällen im Durchschnitt der letzten Jahre. In der Gesamtschau der Unfallursachen nimmt diese Unfallgruppe einen sehr geringen Anteil ein. Hauptunfallursachen sind vielmehr ungenügender Sicherheitsabstand, Fehler beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren sowie Vorfahrtsverstöße, aber auch Ablenkung und teilweise nicht angepasste Geschwindigkeit. Aber selbst ohne individuelles Fehlverhalten kann es immer wieder zu Verkehrsunfällen kommen. So verzeichnet die Statistik insgesamt 1520 Wildunfälle, 92 weniger als im Vorjahr.  

Zur Bekämpfung der Geschwindigkeitsunfälle wurden im vergangenen Jahr im Landkreis bei Geschwindigkeitsüberwachungen mit dem Handlasermessgerät 1095 Einsatzstunden geleistet. 307 Verkehrsteilnehmer mussten ein Verwarnungsgeld entrichten, 712 erhielten einen Bußgeldbescheid inklusive Punkte in Flensburg. Zusätzlich überwachte die Verkehrspolizei Ansbach mit technischem Gerät (Lichtschranke, Radargerät) Unfallhäufungsstellen und Gefahrenpunkte im Landkreis. Auch seitens der kommunalen Verkehrsüberwachung der Städte Weißenburg, Gunzenhausen und Treuchtlingen wurden Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt.

Insgesamt wurden 120 Blutentnahmen (Alkohol) bzw. Atemalkoholtests veranlasst. Bezüglich Fahrten unter Drogeneinfluss mussten sich 57 Kraftfahrzeugführer verantworten. 183 Kraftfahrer mussten ein Verwarnungsgeld wegen eines Verstoßes gegen die Gurtanlegepflicht entrichten. 636 Bußgeldbescheide ergingen gegen Fahrzeugführer wegen verbotener Benutzung des Mobiltelefons.

Nachdem die Problematik der unzulässigen Lärmbelästigung durch sogenannte Tuner und Poser in den vergangenen Jahren zu erhöhtem Beschwerdeaufkommen führte, konnte diesem Phänomen durch gezielte Kontrollaktionen, u.a. zusammen mit der eigens darauf spezialisierten Kontrollgruppe Cartuning des Polizeipräsidiums Mittelfranken erfolgreich begegnet werden. 64 Verstöße wegen dem Erlöschen der Betriebserlaubnis an nicht ordnungsgemäß ausgerüsteten Fahrzeugen und 16 Bußgeldverfahren wegen der Verursachung unzulässigen Lärms unter Verwendung eines Kfz waren in diesem Deliktsfeld landkreisweit zu verzeichnen. Auch weiterhin werden relevante Verstöße in diesem Bereich konsequent verfolgt und geahndet.

Noch mehr barrierefreie Plätze

Gunzenhausen beseitigt die Schwachstellen

Die Bushaltestelle an der Bismarckstraße ist nunmehr barrierefrei.


Das Behindertengleichstellungsgesetz fordert eine umfangreiche Barrierefreiheit im öffentlichen Raum. Vorgabe ist, dass Wege, Straßen oder Plätze auch für Menschen mit Behinderung, Handicap oder anderen Einschränkungen zugänglich und vollumfänglich nutzbar sein müssen. Das Problem: Viele Jahre wurde primär für sehende, nicht behinderte Verkehrsteilnehmer gebaut. Beispielsweise konzentrierte sich die städtebauliche Planung auf eine möglichst schnelle Abführung von Oberflächenwasser – ob einzelne Menschen dadurch beeinträchtigt wurden, spielte keine große Rolle. Mittlerweile hat sich das geändert. So muss bei Neuplanungen Barrierefreiheit berücksichtigt werden, bestehende Infrastruktur dagegen sollte regelmäßig auf Verbesserungspotential überprüft werden. So wie im Herbst letzten Jahres, als Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung, Seniorenbeirat, VdK sowie die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt einen Rundgang durch Gunzenhausen unternahmen. Es wurde ein Blick auf Schwachstellen geworfen, außerdem Hindernisse definiert und hilfreiche Handlungsempfehlungen gegeben.

Am Parkplatz an der Oettinger Straße sind die Bordsteine abgesenkt worden.


Wenn hohe Bordsteinkanten auf Rollstühle oder Rollatoren treffen, dann ist es mit der Barrierefreiheit nicht weit her. Unter Umständen kann für manche ein Gehweg zum unüberwindbaren Hindernis werden. So gesehen am Eingang zum Oettinger Parkplatz im Bereich der öffentlichen Toilette. Nun wurde die problematische Stelle entschärft, nach der durchgeführten Gehwegabsenkung ist das WC allen Menschen zugänglich. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf rund 2.500 Euro.
2023 wurde in Gunzenhausen der barrierefreie Umbau von Bushaltestellen vorangetrieben. Die Ausgangslage ist klar: Wer in seiner Mobilität eingeschränkt ist, hat es im Öffentlichen Nahverkehr nicht immer leicht. Barrierefreie Bushaltestellen können hier Erleichterung schaffen, sie sind unverzichtbare Bausteine für eine familienfreundliche und inklusive Stadt. Umgebaut wurden zuletzt die Haltebereiche in der Bismarckstraße (ggü. Berufsschule), in der Austraße und an der Schule in Frickenfelden.
Zum barrierefreien Umbau einer Bushaltestelle gehört u.a. die Installation von taktilen Leitplatten, die als Bodenindikatoren sehbehinderten Menschen Orientierung geben und damit einen Einstieg in die Verkehrsmittel erleichtern sollen. Außerdem werden physikalische Barrieren entfernt und beispielsweise die Bordsteine erhöht, um einen stufenlosen Einstieg in die Busse zu ermöglichen. Die Umbaukosten betrugen bis zu 20.000 Euro pro Haltestelle. Auch hier gibt es Fördermaßnahmen, die mit 50 % bezuschusst werden.
„Barrierefreiheit im öffentlichen Raum ist sehr wichtig, denn davon profitieren alle unsere Bürgerinnen und Bürger“, betont Bürgermeister Karl-Heinz Fitz. „Die Maßnahmen kommen aber auch Menschen ohne Einschränkungen zu Gute, beispielsweise Familien mit Kinderwägen. Als offene und tolerante Stadt möchten wir auch baulich Signale für mehr Gleichberechtigung setzen.“