Boden ist nicht vermehrbar

LBV will den Flächenfraß in Bayern stoppen

Der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz (LBV) stellt in der neuen Ausgabe des  Mitgliederzeitung „magazin“ fest, die Ressource Boden ein  nicht vermehrtbares Gut darstellt. Dr. Manfred Schäffer ist gegen den Verkauf öffentlicher Wälder (insbesondere Staatswälder) für die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete, gegen den Neubau weiterer Straßen, für eine Photophaltaikpflicht auf Gebäuden und Parkplätzen. Er will den Flächenverbrauch bis 2030 auf Null reduzieren. Bis dahin sollen täglich fünf Hektar als Obergrenze gelten.

Nach der amtlichen Erhebung von 2021 teilt sich die Bodenfläche Bayerns wie folgt auf:

  • 35,3 % Waldfläche
  • 46,1 % Landwirtschaftsfläche
  • 12,2% Siedlungs- und Verkehrsfläche
  •  1,7 % Wasserfläche
  • 0,2 % Abbauland
  • 4,3 % sonstige Flächen (Sumpf, Moor)

Als Beispiel für den Flächenfraß nennt der LBV-Vorsitzende das 105 Hektar große BMW-Projekt im niederbayerischen Straßkirchen auf fruchtbarstem Gäuboden. Als besonders groß ist der Flächenfraß seiner Feststellung nach in den kleinen Gemeinden, in denen am Ortsrand neue Baugebiete ausgewiesen werden.  Das klassische Einfamilienwohnhaus sei die flächenintensivste Wohnform.

Nur 19 Prozent der Gewässer in gutem Zustand

In einem guten ökologischen Zustand befinden sich – so Dr. Schäffer – nur 19 Prozent der Fließgewässer in Bayern. Er prophezeiht, dass der Freistaat die Zielvorgabe der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie „krachend“ verfehlen wird, wonach bis 2027 alle Fließgewässer sich in einem ordentlichen Zustand befinden sollen. Gerade die kleinen Bäche bräuchten die Aufmerksamkeit der Politik. Der LBV fordert, dass bis 2028 entlang von 10000 Kilometern Bachläufen die Struktur der Gewässer und Auen verbessert wird.

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