Neutral, aber nicht unpolitisch

LBV-Vorsitzender Dr. Norbert Schäffer fordert Sachlichkeit im Wahlkampf

Wenn es um den Schutz der biologischen Vielfalt in Bayern sowie um Bildung für nachhaltige Entwicklung geht, dann kann der Landesbund für Vogelschutz nach einer Standortbestimmung seines Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer nicht mehr unpolitisch sein. Im neuen „LBV Magazin“, der Mitgliederzeitschrift, begegnet er einigen irrigen Ansichten von Politikern. Er nimmt auch Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder nicht aus, mit dem er ansonsten gut zurechtkommt.  Dessen Meinung, dass ein stillgelegter Wald sterbe, hält der LBV-Chef für falsch, denn es komme nicht nur auf die Anzahl der Arten an, sondern darauf, welche seltenen Arten dort vorkämen, die sich ungestört entwickeln könnten.  Dr. Schäffer belegt seine Aussage mit den Erfahrungen in den „fantastischen Naturparks“. Nutzungsfreie Bereiche spielten für die biologische Vielfalt eine wichtige Rolle, aber zugleich sei eine nachhaltige Waldnutzung im überwiegenden Teil der Wälder selbstverständlich.

Als Folge des erfolgreiches Volkbegehrens sei im Waldgesetz die Erhaltung der biologischen Vielfalt im Wald als Ziel festgeschrieben worden. Dr. Schäffer wehrt sich vehement dagegen, dieses Ziel anzuzweifeln. Und den Ministerpräsidenten erinnert er an das im Volksbegehren genannte Ziel, 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen Bayern biologisch zu bewirtschaften. Er zitiert das Wahlprogramm der CSU, in dem stehe, es sei nicht entscheidend, ob Lebensmittel aus konventioneller oder biologischer Landwirtschaft kämen, sondern, dass die Produkte „regional“ seien. Den Einsatz der Pestizide bis 2028 in Bayern zu halbieren, habe Söder nach dem erfolgreichen Volksbegehren versprochen, aber der stellvertretende CSU-Vorsitzende Manfred Weber und der stellvertretende Ministerpräsident Hubert Aiwanger kämpften vehement genau gegen dieses Ziel.

„Eine gesunde Natur ist die elementare Voraussetzung für unser Leben generell“, sagt Dr. Schäffer und verweist auf die in der Verfassung des Freistaats und im Grundgesetz Deutschlands enthaltene Festlegung für den Schutz der Natur.  In der Konsequenz dessen dürften staatliche Aufgaben im Natur- und Artenschutz nicht länger auf die ehrenamtlichen Helfer abgeschoben werden. fa-

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