Keine geheimen Kontrollen

Aus der Praxis der Lebensmittelüberwachung in Coronazeiten

Während der Corona-Pandemie gelten für viele Betriebe hohe Auflagen. Betriebe, die Lebensmittel verkaufen, wie Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, müssen auch sonst strenge Hygienevorschriften einhalten. Kontrolliert wird das durch die Lebensmittelüberwachung der Abteilung Veterinärwesen und Gesundheitlicher Verbraucherschutz am Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen. Auch die Auflagen für Betriebe wie die Maskenpflicht und das Abstandsgebot werden in Zeiten von Corona von den Lebensmittelkontrolleuren überprüft. Dabei wird entgegen einiger Gerüchte, die im Umlauf sind, zu jeder Zeit transparent und offen vorgegangen.

In den vergangenen Wochen kam es vermehrt zu Gerüchten um die Kontrollen des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen in Betrieben und Geschäften zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen. Dabei ging es vor allem darum, dass Verstöße durch die Kontrolleure in Bäckereien provoziert würden und anschließend ein hohes Bußgeld ausgesprochen wurde.

„Dem wollen wir aktiv entgegensteuern! Es entspricht keinesfalls der Wahrheit, dass meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei Kontrollen in Betrieben Verstöße provozieren würden! Solchen Unwahrheiten, die derzeit im Umlauf sind, gleichen einer Verleumdung! Ich habe auch Kontakt zu einem angeblich betroffenen Betrieb aufgenommen, der mir das Gerücht nicht bestätigen konnte! Es gab in diesem Betrieb keine Kontrolle zur Einhaltung der Hygieneschutzauflagen und es wurde auch kein Bußgeld ausgesprochen“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal und ergänzt: „Die Kontrollen der Lebensmittelüberwachung laufen zu jederzeit offen und transparent ab!“

Während der regulären Kontrollen der Lebensmittelüberwachung in Betrieben achten die Kontrolleure derzeit auch auf die Einhaltung der Hygieneschutzmaßnahmen wie das Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken oder die Beachtung des Mindestabstands. Auch auf Beschwerden aus der Bevölkerung wird gegebenenfalls reagiert und die Situation vor Ort begutachtet. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geben sich aber bei Beginn der Kontrolle offen zu erkennen und stellen sich im Betrieb auch vor. Geheim oder intransparent wird vom Landratsamt keinesfalls kontrolliert!“, so der Landrat.

Damit die Infektionszahlen nicht wieder steigen, appelliert das Landratsamt weiter an die Bevölkerung, die bestehenden Auflagen wie das Tragen einer Mund-Nase-Schutzmaske in bestimmten öffentlichen Bereichen einzuhalten. Auch der Mindestabstand von 1,5 Meter muss beachtet werden!

Falk Report jeden Monat per E-Mail bekommen

Der "Falk Report" berichtet  monatlich aus dem Leben im Fränkischen Seenland (Altmühlfranken).

Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

Es würde mich freuen, wenn wir auf diese Weise im Kontakt bleiben könnten.

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.

Teile diesen Artikel

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.

Post Navigation