Neue Verfügung schlägt voll durch
Vorübergehende Schließung der Recyclinghöfe in Weißenburg und Gunzenhausen sowie der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Wertstoffhöfe in Pleinfeld und Treuchtlingen wegen der Corona-Pandemie
Auf Grund der heute bekanntgegebenen Allgemeinverfügung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege, in der für den Zeitraum vom 22.03.2020 bis einschließlich 03.04.2020 eine vorläufige Ausgangsbeschränkung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie erlassen wurde, sieht sich das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dazu gezwungen, die beiden Recyclinghöfe des Landkreises in Weißenburg und in Gunzenhausen sowie die ebenfalls in der Trägerschaft des Landkreises laufenden Wertstoffhöfe in Pleinfeld und Treuchtlingen für den Zeitraum der Geltungsdauer dieser Ausgangsbeschränkung zu schließen.
Diese Schließung erfolgt vor dem Hintergrund, dass laut dieser neuen Allgemeinverfügung das Verlassen der eigenen Wohnung nur noch bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt ist. Da die Entsorgungssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Abfallentsorgung durch die eingerichteten Holsysteme mit der Restmülltonne, Biotonne, Papiertonne und dem „Gelben Sack/Tonne“ während des Zeitraums dieser vorläufigen Ausgangsbeschränkung weitgehend sichergestellt ist, bittet das Landratsamt für die vorübergehende Schließung der genannten Recyclinghöfe und Wertstoffhöfe um Verständnis. Bei auftretenden Fragen oder Problemen im Bereich der Abfallentsorgung während des Zeitraums der Schließung können sich die Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer 09141/902-283 direkt an das Landratsamt wenden.
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