Einreichung von Vorschlägen bis 31. März 2019
Die Bayerische Landesstiftung verleiht jährlich den Kultur-, Sozial- und Umweltpreis. So auch im Jahr 2019. Bewerben können sich Organisationen oder Gruppen, sowie in Ausnahmefällen auch Einzelpersonen, die hervorragende Leistungen im kulturellen, sozialen oder Umweltbereich mit engem Bezug zu Bayern erbringen oder erbracht haben. Die Höhe des Preises beträgt jeweils 30.000 Euro und wird gegebenenfalls auf mehrere Empfänger aufgeteilt.
„Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es zahlreiche Initiativen, Ideen und Leistungen, die einen wichtigen Beitrag zur Gestaltung der Kultur, des Sozialwesens und der Umwelt leisten. Jetzt müssen sich die Vereine und Institutionen nur noch für den Preis der Bayerischen Landesstiftung bewerben.“, rufen Landrat Gerhard Wägemann und MdL Manuel Westphal, der in dieser Legislaturperiode auch Mitglied im Stiftungsrat der Bayerischen Landesstiftung ist, zur Teilnahme auf. Die Organisationen können auch vorgeschlagen werden.
Der Kulturpreis umfasst insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege. Leistungen die auf den Gebieten Musik, Literatur, bildender Kunst oder Architektur erbracht wurden, werden nur berücksichtigt, sofern diese eigenschöpferisch sind. Im Bereich der Musik werden auch solistische oder kammermusikalische Leistungen berücksichtigt. Im Jahr 2017 erhielt zum Beispiel das Theater Pfütze in Nürnberg den Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung.
Der Sozialpreis betrifft praxisbezogene Leistungen und Initiativen, die ein besonderes soziales Engagement erkennen lassen, wie zum Beispiel soziale Dienste, Nachbarschaftshilfen, Pflegehilfen oder Jugendhilfe. Neben dem Mütterzentrum Fürth erhielt den Preis auf sozialem Gebiet bereits die Fuggerei-Stiftung Augsburg.
Der Umweltpreis umfasst praktische und wissenschaftliche Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Verbesserung der Umwelt beitragen. Bei praktischen Leistungen wird das ehrenamtliche Engagement berücksichtigt. Der Umweltpreis wurde in der Vergangenheit unter anderem an den Landesbund für Vogelschutz verliehen.
Alle Bewohner Bayerns sowie alle bayerischen Institutionen können schriftlich Vorschläge mit ausführlicher Begründung einreichen. Einzige Voraussetzung: Die auszuzeichnenden Leistungen sollen einen engen Bezug zu Bayern haben. Dieser kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person der Auszuzeichnenden hergestellt werden, heißt es in den Bestimmungen der Bayerischen Landesstiftung.
Vorschläge sind bis 31. März 2019 ausschließlich und direkt an die Bayerische Landesstiftung, Alter Hof 2, 80331 München, zu richten. Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bayerischen Landesstiftung www.landesstiftung.bayern.de zu finden.
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