Neuer Bezirksschornsteinfeger

Martin Mühling aus Spalt ist jetzt zuständig

Der Kehrbezirk 05 im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen hat einen neuen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. Hier wacht ab sofort Kaminkehrer Martin Mühling aus Spalt über die Schornsteine, Abgasanlagen, Ölheizungen & Co.

 Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es insgesamt 14 bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger. Diese verwalten ihren jeweiligen Kehrbezirk. Wolfgang Ramspeck war bis Mitte September 2018 für den Kehrbezirk Weißenburg-Gunzenhausen 05 zuständig. Sein Nachfolger ist Kaminkehrer Martin Mühling aus Spalt. Zum Kehrbezirk 05 gehören folgende Bereiche:

Im Stadtgebiet der Stadt Weißenburg der Bereich südlich folgender Grenzlinie: von Süden kommend entlang der Bahnlinie nach Norden, vor der Bismarckstraße, Schulhausstraße, Dr. Martin Luther Platz, Rosenstraße, Luitpoldstraße, Heigertgasse, Auf dem Schrecker, Mohrenzwinger, Obertorstraße, hinter der Eichstätter Straße, hinter der Eichstätter Landstraße, hinter der Rudolf-Nebel-Straße nach Süden. Außerdem gehören in Weißenburg die Ortsteile Gänswirtshaus, Kehl, Niederhofen, Oberhochstatt, Hardt und Heuberg, in der Gemeinde Ettenstatt die Ortsteile Rohrbach und Auhof sowie in der Gemeinde Burgsalach die Ortsteile Pfraunfeld und Indernbuch dazu.

Kaminkehrer sind sogenannte beliehene Unternehmer. Sie handeln im Auftrag des Staates. Mit Ende des Jahres 2012 wurde das damalige Kehrmonopol in weiten Teilen aufgehoben. Seit dem Jahr 2013 können Eigentümer den Kaminkehrer für die vorgeschriebenen Kehr- und Überprüfungsarbeiten frei wählen (freier Schornsteinfeger). Eigentümer müssen die vom freien Schornsteinfeger durchgeführten Arbeiten dann beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger nachweisen.

Die Schornsteinfeger überprüfen die Feuerstätten und erlassen einen Feuerstättenbescheid mit durchzuführenden Arbeiten. Werden die vom Kaminkehrer festgesetzten Arbeiten nicht durchgeführt, fordert das Landratsamt als Aufsichtsbehörde die Eigentümer nochmals auf, die vorgeschriebenen Arbeiten zu veranlassen. Sofern der Eigentümer der Aufforderung innerhalb der gesetzten Frist nicht nachkommt, wird ein Zweitbescheid erlassen. Darin wird die Durchführung der Arbeiten bei Bedarf auch im Rahmen einer Ersatzvornahme durchgesetzt. Bei der Ersatzvornahme werden die notwendigen Arbeiten durch einen Dritten auf Kosten des Eigentümers vorgenommen.

Grundsätzlich werden die Schornsteine und Abgasanlagen in regelmäßigen Abständen vom Schornsteinfeger gereinigt. Für Ofenrohre und Verbindungsstücke, die nicht kehrpflichtig sind, ist der Eigentümer selbst verantwortlich. Diese sollten zur eigenen Sicherheit regelmäßig gereinigt werden, denn starke Verunreinigungen können schnell zur Gefahr werden. Durch einen Abgasrückstau etwa kann es zu einer Kohlenmonoxidvergiftung, oder durch zu viel Ruß im Schornstein zu einem Schornsteinbrand kommen.

Weitere Informationen zum sicheren Heizen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes des Schornsteinfegerhandwerks unter www.schornsteinfeger.de. Informationen zum Schornsteinfegerwesen im Landkreis und den 14 Kehrbezirken sind auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/umwelt/schornsteinfegerwesen zu finden.

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One Thought on “Neuer Bezirksschornsteinfeger

  1. Michel Deutscher on 21. Dezember 2018 at 17:25 said:

    Das Schornsteinfegerwesen als Relikt des Obrigkeitsstaates! Komisch, daß die Feuerschau in den 90er-Jahren nicht durchgeführt wurde. Deswegen gab es trotzdem nicht mehr Brände.
    Bald haben wir alle den Feger-STASI alle paar Monate in der Wohnung, da es immer irgendwas zu kontrollieren gibt, was diese Abkassierbranche selbst vehement vorantreibt, z. B. Feuermelder, Solaranlagen, Wärmepumpen u.s.w. . Der Staat hält sich das Feger(un)wesen schön warm, damit man stets einen Wohnungskontrolleur bei der Hand hat, wie eben in der DDR!
    Warum gibt es denn keine Abnahmepflicht bei Ofen-Neuinstallationen? Dies wäre die einzig sinnvolle Aufgabe dieser Abkassier-Feger. Statt dessen wird meist nicht mal der Kamin gründlich gereinigt aber dafür stets eine saftige Fantasierechnung erstellt.
    Es wird höchste Zeit, daß dieser Lobbyisten-Abkassier-Schwachsinn abgeschafft wird!

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