Zur Problematik der Verkehrsführung B 13
Das Genehmigungsverfahren des Staats ist transparent und so bürgerfreundlich wie selten zuvor. Allein der Arbeitskreis (3 Vertreter von Schlungenhof, 3 von Laubenzedel) ermöglicht eine Mitsprache, die es bisher so nicht gegeben hat.
Das Straßenbauamt Ansbach ist federführend, nicht die Stadt Gunzenhausen. Der Stadtrat wird angehört wie die anderen Kommunen auch, die von der Maßnahme betroffen sind (Merkendorf und Muhr am See).
Die Varianten:
Allein vom Gesichtspunkt des Flächenbedarfs aus müsste man dafür sein, es beim alten Zustand zu belassen, zumal die nördliche Seezufahrt immer bleiben wird und somit auch ein hohes Verkehrsaufkommen. Ein vollständiger Rückbau der B 13 in Schlungenhof wird nicht möglich sein. Die dort vorhandenen Firmen leben zum großen Teil vom Durchgangsverkehr. Eine Dorfidylle kann dort kaum geschaffen werden.
Die alte Holzbauer-Trasse (Bundesstraße zwischen dem Ort Laubenzedel und der Bahnlinie) ist unter heutigen Gesichtspunkten den Bewohnern von Laubenzedel nicht mehr zumutbar.
Variante 2 der vorgelegten Planung: Straßenführung der B 13 von Norden her ab Surfzentrum Schlungenhof (Kreisverkehr) nördlich im weiten Bogen um Schlungenhof. Dabei bliebe aber die Seezufahrt erhalten, die Umfahrung der Schlungenhöfer Siedlung macht m.E. eine Erweiterung des Baugebiets schwierig. Für diese Variante spricht der geringere Flächenbedarf, die Bebauung von Schlungenhof und Laubenzedel wären in gleicher Weise von der neuen Straße abgerückt. Diese Variante wäre politisch eine salomonische Lösung. Ungewiss: Der Staat müsste die Flächen erst von den Landwirten erwerben, was als problematisch gelten darf.
Die Stadt Gunzenhausen sollte m.E. darauf achten, dass die Kreisstraße 22 künftig unter der Bahnlinie hindurchgeführt wird. Eine der landschaftlichen Ästhetik zuwiderlaufende Überführung sollte vermieden werden.
Werner Falk, Stadtrat der FDP
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