Bemerkungen zur aktuellen Diskussion um die Abschiebungspraxis
Es ist noch nicht lange her, da habe ich in einem Kommentar den Verdacht geäußert, unter deutschen Rechtsanwälten könnte es welche geben, die in der „Flüchtlingsindustrie“ (Dobrindt, CSU) eine neue Einnahmequelle sehen. Dafür bin ich von einer Rechtsanwältin kritisiert worden, die mir parteipolitisch nahe steht.
Bestätigt werde ich in meinen Empfindungen durch die Diskussion der letzten Tage. In der „WELT“ wird von einer „Anti-Abschiebe-Lobby“ gesprochen. Gemeint sind szeneaffine Rechtsanwälte, Hilfsorganisationen und Sozialarbeiter sowie Vermieter heruntergekommener Immobilien, die mit den Flüchtlingen ihren Reibach machen.
Es ist unbestritten: Das Grundgesetz will, dass Bürger für ihre Überzeugungen eintreten, aber damit sind beispielsweise Gefälligkeitsgutachten von Ärzten nicht gemeint, die allein den Zweck haben, Abschiebungen unmöglich zu machen.
Wir rufen uns die Situation in der Silvesternacht 2015/16 in Erinnerung. In der Folge leisteten sich Innen- und Justizminister von CDU und SPD einen regelrechten Wettbewerb um die schärfste Abschiebepraxis. Es waren aber nur „Abschiebe-Forderer“, die versucht haben, die Stimmung unter den verängstigten Deutschen aufzufangen. Geschehen ist substanziell bisher überhaupt nichts. Zwei Jahre danach muss die Bundesregierung auf Anfrage der FDP einräumen, dass fast alle Straftäter von damals in Deutschland geblieben sind.
Ich bleibe dabei: Asylbewerber, die in Deutschland Gastrecht genießen wollen, müssen mit ihrer Abschiebung rechnen, wenn sie sich strafbar machen (z.B. Körperverletzung, Kapitalverbrechen), also gegen die Gesetze ihres Gastlandes verstoßen. Der Rechtsstaat darf auf keinen Fall dulden, dass sich im Land Menschen aufhalten, die unsere staatliche Ordnung und gesellschaftlichen Regeln missachten.
Werner Falk, Stadtrat der FDP in Gunzenhausen
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