Anmerkungen zur Diskussion um die Straßenausbaubeitragssatzung
Ich habe wiederholt meine Meinung veröffentlicht, wonach ich die Straßenausbaubeitragssatzung in ihrer jetzigen rechtlichen Praxis für undemokratisch halte. Grundsätzlich sind öffentliche Straßen für Bund, Länder, Kreise und Gemeinden eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, also sind für die Kosten von den Steuerzahlern in ihrer Gesamtheit aufzukommen.
Dass Anlieger zur Finanzierung eines Straßenausbaus im Sinne der Satzung herangezogen werden, finde ich im höchsten Maße ungerecht. Die Straßen werden auch von Hinterliegern und Grundstückseigentümern in einzelnen Quartieren genutzt und nicht nur von den direkten Anliegern. Zum anderen werden die Anlieger gar nicht gefragt, ob sie einen Ausbau überhaupt wollen. Es wird also über ihren Köpfen hinweg entschieden.
Der Veruntreuungstatbestand, wie er bisher fixiert worden ist, steht für mich auf tönernen Füßen, denn er trifft die kommunale Selbstverwaltung im Kern. Er gilt nach derzeitiger juristischer Einschätzung schon für den Fall, dass ein einzelner Stadtrat der Straßenausbaubeitragssatzung seine Zustimmung verweigert (kumulative Kausalität), das gleiche gilt natürlich für den Gesamtstadtrat, wenn er die Satzung ablehnt. DieVermögensbetreuungspflicht wird in Bayern aber differenziert bewertet, so dass sich nicht automatisch der Untreuetatbestand ergibt, zumal dann nicht, wenn der Satzungsgeschluss sich in die Zukunft richtet und nicht rückwirkend gilt, also noch kein Vermögensschaden der Gemeinde entstanden ist. Deshalb kann der einzelne Gemeinderat/Stadtrat, der in einer bayerischen Gemeinde gegen die Satzung stimmt, auch nicht strafrechtlich belangt werden.
Die Vermögensbetreuungspflicht kann ja wohl auch nicht greifen, wenn es darum geht, dass ein einzelnes Gemeinderats-/Stadtratsmitglied (oder sogar die Mehrheit) gegen die Erhöhung der Grundsteuer/Gewerbesteuer stimmt.
Im Fall von Gunzenhausen stelle ich deshalb meine Sorge in den Raum, dass die Rechtsaufsicht den Stadtrat mit Hinweis auf die Rechtmäßigkeit des Haushalts zwingt, noch nicht ausgeschöpfte Gebühreneinnahmen zu generieren. Da käme wohl zunächst die Fremdenverkehrsabgabe in Frage, die der Stadtrat vor zwei Jahren abgelehnt hat.
Ich meine, der Bayerische Verfassungsgerichtshof muss sich mit der Angelegenheit befassen, denn nach meiner Sicht ist die Straßenausbaubeitragssatung ein Verstoß gegen die Steuer-und Abgabengerechtigkeit. Einem Volksbegehren, so es denn tatsächlich ins Szene gesetzt wird, sehe ich mit großem Interesse entgegen.
Werner Falk, Stadtrat der FDP in Gunzenhausen
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