Angst fordert Sicherheit

Die Ideologie des Terrors darf nicht unsere Freiheit einschränken

Peter Schaar

„Der Terror erzeugt Angst und Angst fordert Sicherheit.“ Umso stärker die Sicherheit in das Zentrum des staatlichen Handelns rückt desto mehr werden die Freiheitsrechte eingeschränkt. Das wäre aber ganz im Sinne der Ideologen des Terrors. Peter Schaar, der frühere Datenschutzbeauftragte, hat ein Buch geschrieben („Trügerische Sicherheit“, Edition Körber), das im Falk-Report schon vorgestellt wurde. Heute aber möchte ich noch einige Gedanken anfügen und Aspekte aufgreifen,  die einem Liberalen gut zu Gesicht stehen.

Auf die Anschläge reagieren die Staaten so wie es sich die Drahtzieher des Terrors wünschen. Sie schieben rechtsstaatliche Sicherungen beiseite, lockern die Menschenrechtsbestimmungen. In der Türkei (aber nicht nur dort) sieht man, dass Menschen gleich unter terrorismusverdacht stehen, wenn sie die staatlichen Maßnahmen kritisieren. Peter Schar sagt über sein Buch: „Es will ein Plädoyer sein, der durch Terrorgefahr und Terrorangst bewirkten Erosion der offenen Gesellschaft selbstbewusst entgegenzutreten.“

Schaar hat selten den Mund gehalten, wenn es galt, die Dinge offen anzusprechen, die zu einer Deformierung der demokratischen und freiheitlichen Gesellschaft führen.  Am Beispiel des tunesischen Attentäters Anis Amri, dessen Anschlag am  19. Dezember 2016 auf dem Berliner Weihnachtsmarkt für zwölf Menschen den Tod gebracht und viele unschuldige Menschen verletzt hat, zeichnet er die Mängel der behördlichen Sicherheitsorgane nach. Sie waren gravierend, wie sich nach und nach herausstellt. Unzähligen Behörden (40 an der Zahl) war seine Gefährlichkeit bekannt, auch das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum“ und  die Nachrichtendienste waren involviert, aber nichts geschah.  Die Bundespolizei kontrollierte ihn und stellte gefälschte Identitätsdokumente fest, trotzdem ließ sie ihn wieder frei, er bekam sogar eine neue Identitätsbestätigung unter einem Alias-Namen. Bis heute ist nicht geklärt, warum die Behörden ihm halfen, seine wahre Identität zu verbergen. Die Berliner Polizei sprach von einem „ganz normalen Kriminelllen“ und stellte am 21. September 2016 ihre Überwachungsmaßnahmen ein,  obgleich z.B. richterliche Entscheidungen zur Telekommunikationsüberwachung noch nicht einmal ausgelaufen waren.  Der zuständige Staatsanwalt ist darüber nicht einmal informiert worden. Schaar spricht von einem „Komplettversagen“ der Behörden im Fall Amri und hofft nun auf den Untersuchungsausschuss, der all die Schlampereien aufdecken soll, die begangen wurden. Oder war der deutsche Verfassungsschutz doch in den Fall involviert. Waren V-Männer zugange? Schar ist auch nicht frei von dem Verdacht, dass auch schon beim Oktoberfest-Anschlag  in München und bei den NSU-Morden in Deutschland  staatliche Organe mehr wussten als bisher an die Öffentlichkeit gekommen ist. Deshalb die bange Frage von ihm: Hat jemand seine schützende Hand über Anis Amri gehalten?  Sein Verdacht verstärkte sich, als bekannt wurde, dass im Berliner Landeskriminalamt die betreffenden Akten manipuliert worden waren.

Schlimm ist für Peter Schaar, dass selbst in demokratisch verfassten Staaten die Freiheitsrechte mit dem Instrument des Ausnahmezustands ausgehebelt werden, beispielsweise in den USA und in der Türkei, auch in Frankreich.  Der „Notstand“ wird dort immer wieder verlängert und so gelten die Einschränkungen bis heute. Die Methode ist bekannt: Mussonlini hat 1922 seinen totalitären Staat auf dem Ausnahmezustand aufgebaut, auch die Nazis haben sich der „Notverordnungen“ bedient, um ihre Unterdrückungsmaßnahmen zu rechtfertigen.

Schaar lässt sich von den Sicherheitspolitikern („Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten hat Sicherheit Vorrang“) nicht sonderlich beeindrucken, denn:  „Grundrechte sind gerade dann bedeutsam, wenn staatliche Stellen in die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger eingreifen wollen. Grundrechte, die immer dann zur Disposition gestellt werden, wenn dies aus staatlicher Sicht oder nach der öffentlichen Stimmungslage gerade opportun erscheint, sind nichts wert.“ Unterstützt wird er dem einstigen hessischen Datenschützer Spiros: „Der Datenschutz muss oft als Vorwand herhalten, wenn Ämter keine Lust haben, rechtzeitig nach bestimmten Daten zu suchen, oder sie unfähig sind, unorganisiert oder unzureichend ausgestattet, um auf Daten zugreifen zu können.“ Es sei falsch, immer nur draufzusatteln anstatt die Sicherheitsstrukturen zu überprüfen.

Der Autor kommt zur Ansicht, dass es um die Urteilsfähigkeit der Ermittler im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht allzu gut bestellt ist.  Die Ermittlungsarbeit müsse intelligenter werden. Oftmals würden wichtige Spuren nicht zusammengeführt obgleich es dafür längst die rechtlichen Voraussetzungen gebe.  Die anlasslose Überwachung hält Schaar nicht nur für höchst problematisch, sie bindet seiner Ansicht nach auch viele Kapazitäten der Strafverfogung und der Gefahrenabwehr. Ein Wetteifern um die bessere Law-and-Order-Politik  bringe nichts. Und der Publizist Sascha Lobo hat nachgewiesen, dass sämtliche identifizierten Täter der von ihm untersuchten islamistischen Anschläge in Europa behördlich registriert waren.

Werner Falk

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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