Investitionen werden vorbereitet und begonnen
Dass die Stadt Gunzenhausen finanziell auf einem soliden Fundament steht, das verdankt sie der florierenden Wirtschaft, das heißt den gestiegenen Einnahmen aus der Gewerbesteuer und der Einkommenssteuerbeteiligung. Stadtkämmerer Werner Stützer hat sich mehrfach optimistisch geäußert, dass die Kreditaufnahme nicht in dem Maß erfolgen muss, wie dies ursprünglich geplant war. 8,9 Millionen Euro werden heuer investiert. Das ist mehr als in den vergangenen Jahren. Allein 2,3 Millionen Euro gibt die Stadt für den Grunderwerb aus – nicht zuletzt, um der von der Staatsregierung beschlossenen Einrichtung des Landesamt für Schule ein geeignetes Quartier anbieten zu können. Das Geld wird aber auch verwendet, um Flächen für neue Baugebiete erwerben zu können. Die Nachfrage nach Bauland ist enorm. Es wäre nachlässig, wenn die Stadt keine Angebote machen könnte. Gottlob ist das aber der Fall. Allein in der Nürnberger Straße sollen nach dem vom Stadtrat beschlossenen Bebauungsplan auf 23000 Quadratmetern an die 100 Wohnungen entstehen, außerdem sollen 56 Grundstücke in Frickenfelden (Eisenreich II) erschlossen werden. Zu den Investitionen zählen aber auch die Sanierung der Turnhalle an der Stephani-Schule (ingesamt 3 Millionen Euro, heuer 1,6) und die Sanierung der Stadthalle (insgesamt 15,3 Millionen, heuer 1 Million).
Zum Pflichtprogramm gehört natürlich die abschnittsweise Sanierung der 170 Kilometer Gemeindestraßen (625000 Euro) und der 200 Kilometer langen Kanalstrecke (480000 Euro).
Die Grundstückseigentümer müssen sich auf eine Neuregelung der Abwasserabgabe einstellen. Künftig wird sie als „gesplittete“ Abgabe erhoben, das heißt, dass die kleinen Häuser weniger belastet werden als die Anwesen mit großen Flächen. Die Erhebung ist bereits geschehen. In jedem Fall werden die Grundeigentümer schriftlich informiert und können ihre eventuellen Bedenken oder Wünsch äußern. Bürgermeister Karl-Heinz Fitz versichert ihnen, dass nichts getan wird, was die Eigentümer über Gebühr belastet. Dass die gegenwärtige Rechtsgrundlage geändert wird, ist kein Bestreben des Stadtkämmerers, sondern der zwingend notwendige Vollzug eines Landesgesetzes.
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