Bis 23 Uhr darf im Freien bewirtet werden

Entscheidung des Gunzenhäuser Stadtrats

Jetzt ist es durch: die Gaststätten, Cafes und Kneipen in der Altstadt Gunzenhausen dürfen von Mai bis Ende August abends bis 23 Uhr ihre Gäste bewirten. Bisher war um 22 Uhr Schluss. Der Stadtrat beschloss die Änderung einstimmig.

Bereits in Vorgesprächen hatte sich die Stadtverwaltung mit den Gastwirten kurzgeschlossen und das Thema eingehend erörtert. Dabei äußerten sich die Wirte überwiegend positiv, andere wiederum waren der Ansicht, man hätte es bei der 22-Uhr-Regelung (mit Kulanz bis 22.30) belassen können.

Die jetzige Regelung ist nach meiner Ansicht ein Lösungsansatz, der dem Lebensgefühl der Menschen entspricht. Der Klimawechsel bringt es mit sich, dass die Gäste abends lange draußen verweilen können. Aber: das Recht des einen endet dort, wo das Recht des anderen beginnt.  Meine Forderung, die Frist bis Ende September auszudehnen, lässt sich nach Darstellung des Bürgermeisters und der Verwaltung gegenüber dem Landratsamt (Immissionsschutz) nicht durchsetzen. Ich bin aber dennoch der Ansicht, die Stadt sollte sich bemühen, die verlängerte Öffnungszeit bis Ende September einzufordern, zumal  „ein besonderes örtliches Bedürfnis“  (Kirchweih in zweiten Septemberwoche) besteht.

Sollte die jetzt beschlossene Regelung sich in der Praxis nicht bewähren, dann behält sich der Stadtrat eine Korrektur vor. Es hängt alles vom Verhalten derer ab, in der Altstadt abends im Freien essen und trinken wollen.  „Wo kein Kläger, da kein Richter!“ Diese Devise gilt auch hier.

Werner Falk, Stadtrat (FDP)

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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