Verwaltung darf sich nicht nur mit sich selbst beschäftigen
Bedenken gegen den Vollzug des kommunalen Haushaltsrechts, wie er von der SPD verlangt wird, hat Stadtrat Werner Falk (FDP) angemeldet. Er fürchtet ein Übermaß an Bürokratie und fragt besorgt: „Sollen wir neben den Leistungen des Bauhofs für die Kirchweih, die Eisbahn oder das Bürgerfest auch noch das Gehirnschmalz des Bürgermeisters und der Verwaltungsbeamten dokumentieren?
Die wenigsten Städte im Freistaat praktizierten die von der SPD geforderte doppelte Buchführung, die meisten das einfachere kameralistische Verfahren. Das bayerische Haushaltsrecht kenne bezüglich der internen Verrechnungen von Leistungen unter den Einrichtungen der Stadt nur eine „Soll“-Vorschrift. Es sei also nicht Pflicht, so zu verfahren. Die SPD aber erwecke in der Öffentlichkeit den Eindruck, die Verwaltung scheue die Transparenz ihres Handelns. Der verwaltungsinterne Vorgang habe für den Bürger keinerlei Relevanz. Bei den Ausgaben handele es sich außerdem um freiwillige Leistungen, die auf Stadtratsbeschlüssen beruhten. Der Vollzug dürfe nicht so weit gehen, dass sich die Verwaltung nur noch mit sich selbst beschäftige. „Befriedigt wird wohl nur der Antragsteller von der SPD“, erklärt Falk.
Auch wenn es derzeit noch kein konkretes Nutzungskonzept für das Bahnhofsgebäude gebe, so solle die Stadt nach dem in Aussicht stehenden Erwerb des Gebäudes doch darauf achten, auch das Umfeld zu pflegen und zu verschönern, selbst wenn es dafür keine rechtliche Zuständigkeit gebe. Der Liberale sagt dazu: „Ich sammle bei meinen Spaziergängen auch den Plastikmüll auf, obwohl mir der Gehweg oder die benachbarte Wiese nicht gehören.“
Unterstützung findet beim FDP-Stadtrat die Initiative der SPD, die Wohnungsbaugenossenschaft mit einzubinden, wenn es um die Schaffung von finanziell erschwinglichen Wohnungen für Menschen geht, die „es nicht dicke haben“. In seinem Schreiben an den Bürgermeister tritt er für eine Aktualisierung der Stadtplanung im Quartier Bahnhofstraße ein, die ohnehin durch den Raumbedarf des Landesamts für Schule notwendig sein wird. Die hinterliegenden Grundstücke hätten eine hohe Wohnqualität, an der Straßenseite sei eine gemischte Nutzung vorstellbar.
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