500.000 Euro fließen als Bedarfszuweisung in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen eine Bedarfszuweisung in Höhe von 500.000 Euro bewilligt. Dies teilte der Staatsminister der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat, Dr. Markus Söder seinem Landtagskollegen Manuel Westphal und dem Landrat Gerhard Wägemann mit. Der Freistaat hat das Mittelvolumen von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen im Jahr 2015 wie angekündigt um 20 Mio. Euro auf 120 Mio. Euro erhöht. „Damit können außergewöhnliche Belastungen für die Kommunen leichter ausgeglichen werden, die von den Regelzuweisungen des Kommunalen Finanzausgleichs nicht erfasst werden. Mit diesen staatlichen Zuschüssen unterstützen wir auch die Eigenständigkeit unserer Kommunen, die mit schwierigen Sonderbedingungen zu kämpfen haben. Die Kommunen können sich auch in diesem Fall auf den Freistaat verlassen“, betont MdL Manuel Westphal.
Im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs werden auf Antrag neben den klassischen Bedarfszuweisungen seit 2012 auch so genannte Stabilisierungshilfen bewilligt. Durch die Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG sollen besonders strukturschwache bzw. von der Demografie besonders negativ betroffene Kommunen mit anhaltenden unverschuldeten finanziellen Schwierigkeiten unterstützt werden.
„Der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen profitiert besonders von der Bedarfszuweisung des Freistaates. Die 500.000 Euro werden wie auch im vergangenen Jahr zur Verbesserung der Struktur in unserer Region beitragen“, erklärt Landrat Wägemann.
Die Mittelverteilung wurde heute im so genannten Verteilerausschuss aus kommunalen Spitzenverbänden, sowie dem Bayerischen Innen- und dem Finanzministerium festgelegt.
„Ferner unterstützt der Freistaat Bayern seine Kommunen auch weiterhin tatkräftig mit Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs: 2016 sollen die Finanzausgleichsleistungen auf die Rekordsumme von 8,45 Mrd. Euro ansteigen. Der Ansatz für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen, der in diesem Jahr auf 120 Mio. Euro angehoben wurde, soll 2016 nochmals um 30 Mio. Euro auf 150 Mio. Euro erhöht werden, um den Kommunen noch wirksamer helfen zu können und den gestiegenen Antragzahlen Rechnung zu tragen“, so Westphal.
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