Resolution zur Bedeutung der UNESCO-Konvention
„Die Kulturinitiative Altmühlfranken hält die Inhalte des „UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ für so fundamental bedeutsam, dass dessen Übernahme zwingend in das derzeit diskutierte Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) aufgenommen werden muss. Daher appelliert die Kulturinitiative Altmühlfranken an die im Bundestag vertretenen Parteien – und hier insbesondere an die aus Altmühlfranken stammenden Parlamentarier – einem solchen Freihandelsabkommen nur mit dem ausdrücklichen Bezug auf die UNESCO-Konvention zuzustimmen.“
Mit dieser Resolution hat die Kulturinitiative Altmühlfranken im Europäischen Haus von Pappenheim auf die laufenden Verhandlungen zum Freihandelsabkommen TTIP aufmerksam gemacht und dabei den Fokus auf bislang weniger bekannte – aber dennoch brisante – kulturpolitische Probleme mit TTIP aufmerksam gemacht.
Die UNESCO hat in ihrer Sitzung am 17.10.2003 das „Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes“ (UNESCO-Konvention) beschlossen, das 2006 in Kraft getreten ist. Dieser Konvention sind bis heute 190 Staaten der Erde beigetreten. Deutschland hat die Ratifizierung 2013, als eines der letzten EU-Mitglieder vollzogen. Die USA haben die Konvention bislang nicht unterzeichnet.
Es geht dabei um den Schutz von Bräuchen, Darstellungen, Ausdrucksformen, Wissen und Fertigkeiten, die von einer Genration zur nächsten weitergegeben werden. Die Konvention soll helfen, die Achtung vor der kulturellen Vielfalt und der menschlichen Kreativität zu fördern.
Mit dem in der Diskussion befindlichen Freihandelsabkommen der EU mit den USA (TTIP) steht auch die Sicherung der Inhalte dieser UNESCO-Konvention zur Disposition. Während es im weitgehend ausgehandelten Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) unproblematisch war, diese Konvention in die Präambel aufzunehmen, verweigern sich die USA hier sehr konsequent. In einem jüngst vom Passauer Staats- und Welthandelsrecht-Professor Hans-Georg Dederer vorgelegten Gutachten kommt dieser zu der eindeutigen Aussage, dass die Interessen der EU und der USA bei der staatlichen Regulierung von Kultur und Kreativindustrie diametral gegenläufig sind. Um die öffentliche Kulturförderung dauerhaft zu sichern, wird es unumgänglich sein, sich in diesem Freihandelsabkommen eindeutig auf den Schutz durch die UNESCO-Konvention zu beziehen.
Auch der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats Olaf Zimmermann hält eine solche Vorgehensweise für unumgänglich, um öffentliche Kulturförderung, die Buchpreisbindung in Deutschland oder die Filmförderung weiterhin dauerhaft abzusichern.
DIETER POPP, Kulturinitiative Altmühlfranken
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