Die Umstellung erfolgt am 1. Januar 2024
Haben Sie es schon mitbekommen? Ab dem 1. Januar 2024 können Kinderreisepässe nicht mehr aktualisiert, beantragt oder verlängert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum auf dem Pass angegebenen Ablaufdatum weiterverwendet werden. Auch für Kinder unter dem 12. Lebensjahr können Personalausweise und Reisepässe beantragt werden. Da für die Fertigstellung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses aus Erfahrung mit einem Zeitraum von ca. vier Wochen zu rechnen ist, empfehlen wir rechtzeitig ein Ausweisdokument zu beantragen.
Die Umstellung ab dem 1.1.24 ist nötig, da der „alte“ Kinderreisepass für Kinder unter 12 Jahren nicht von allen Staaten als gültiges Ausweisdokument akzeptiert wird. Häufig wird zusätzlich gar noch ein Visum benötigt. Die Bundesrepublik Deutschland hat hierauf keinen Einfluss, passt sich mit dem elektronischen Reisepass nun jedoch an weltweit einheitliche Anforderungen an. U.a. enthält der Pass einen Speicherchip, der Fingerabdrücke des Reisenden enthält. Für Erziehungsberechtigte hat die Umstellung durchaus Vorteile: So entfällt künftig die regelmäßige Aktualisierung, Neubeantragung oder Verlängerung des Kinderreisepasses. Das neue Dokument ist sechs Jahre gültig und soll auch den Verwaltungsaufwand verringern.
Informationen zum elektronischen Reisepass erhalten Sie auf der Internetseite der Stadt Gunzenhausen unter www.gunzenhausen.de. Das zuständige Einwohnermeldeamt ist unter der Telefonnummer 09831/508 127 oder per E-Mail an ewo@gunzenhausen.de zu erreichen.
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