SPD fordert Informationen über Gleichstellungskonzept ein
Anlässlich des Weltfrauentages am 08. März fordert die SPD-Fraktion im Kreistag Weißenburg-Gunzenhausen mit einer Anfrage an den Landrat Informationen über das gesetzlich vorgeschriebene Gleichstellungskonzept ein.
Nach Art. 4 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern ist alle 5 Jahre unter Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten ein Gleichstellungskonzept zu entwickeln. „Das Gleichstellungskonzept ist ein wichtiges Werkzeug, um endlich eine echte Gleichstellung von Frauen und Männern in Einrichtungen des Freistaats Bayern herzustellen.“, so der Fraktionsvorsitzende Mathias Hertlein.
Christa Naaß, die als Landtagsabgeordnete im Jahr 1996 an der Formulierung des Bayer. Gleichstellungsgesetz im Bayer. Landtag mitwirkte, erinnert daran, dass es ein Verfassungsauftrag ist, dass „der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinwirkt“. „Deshalb ist ein Gleichstellungskonzept und ein entsprechender Bericht im Kreistag des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen erforderlich, um zum einen eine Beschreibung der Ist-Situation zu bekommen, aber auch um Handlungsaufträge daraus zu entwickeln“, so die Stellvertreterin des Bezirkstagspräsidenten.
Ein Gleichstellungskonzept stellt die entscheidende Grundlage für eine längerfristige und gezielte Förderung von Frauen durch personalrechtliche und organisatorische Maßnahmen dar. Aus diesem Grund hält auch SPD-Kreisrat Harald Dösel den Gleichstellungsbericht für essenziell: „Nur wenn wir wissen, wie es um die Gleichstellung bestellt ist, kann gezielt gehandelt werden.“ Und weiter kritisiert er: „Dass in Bayern das Thema Gleichstellung nicht mit dem nötigen Nachdruck verfolgt wird, zeigt auch der Umstand, dass Frauen im öffentlichen Dienst durchschnittlich immer noch deutlich weniger verdienen als Männer und viel häufiger in Teilzeit arbeiten.“
Die SPD-Fraktion bittet deshalb um einen Bericht darüber
• wann das letzte Gleichstellungskonzept erstellt wurde,
• wann es dazu einen Bericht mit Aussprache im Kreisausschuss und Kreistag
gegeben hat und
• wann die Fortschreibung des Gleichstellungskonzeptes vorgelegt wird – falls es überhaupt eines gibt (lt. Gesetz alle 5 Jahre)
Falls bisher kein Gleichstellungskonzept erstellt wurde, obwohl gesetzlich vorgeschrieben, beantragt die SPD-Kreistagsfraktion, dies umgehend auf dem Weg zu gehen.
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