Verdoppelung der Vereinspauschale
Landrat Manuel Westphal begrüßt, dass seitens des Ministerrats eine Verdoppelung der Vereinspauschale angekündigt wurde. Wenn der Landtag als Haushaltsgesetzgeber zustimmt, würden damit statt bislang 20 Millionen Euro dann 40 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Die Vereinspauschale ist eine wichtige und wirkungsvolle Unterstützung der Vereine gerade auch in Altmühlfranken. Die zusätzliche Unterstützung durch die Verdopplung der Vereinspauschale soll dabei möglichst unbürokratisch bei den Vereinen ankommen. So ist geplant, auf die üblichen Anträge der Vereine einfach das doppelte der normalerweise gewährten Zuschüsse auszuzahlen. Dadurch müssen weder die Vereine zusätzliche Anträge stellen, noch müssen diese zeitaufwendig geprüft werden.
„Die Sport- und Schützenvereine in Altmühlfranken sind ein wichtiger Teil unserer Gemeinschaft und unseres Selbstverständnisses. Dass wir die Vereine nicht im Stich lassen, wenn sie finanzielle Unterstützung benötigen, sollte deshalb selbstverständlich sein. Auch Vereine in unserer Region werden im Jahr 2023 wieder auf solche finanziellen Hilfen angewiesen sein, um ihre Strukturen zu erhalten. Die Verdopplung der Vereinspauschale ist deshalb ein richtiger und wichtiger Schritt“, erklärt Westphal.
Die Vereinspauschale wird jährlich unter Beachtung der Sportförderrichtlinien des Freistaats Bayern zur Unterstützung des Sportbetriebs der Vereine ausgereicht. Die Höhe der den jeweiligen Vereinen zustehenden Vereinspauschale wird mithilfe sogenannter Mitgliedereinheiten ermittelt, wobei Mitgliedschaften von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen sowie der Einsatz von Übungsleiterlizenzen besonders stark gewichtet werden.
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