Informationsveranstaltung am 30. Juni
Wenn jemand nicht mehr in der Lage ist, seine eigenen Angelegenheiten zu regeln, kann eine rechtliche Betreuung erforderlich werden. Meist ist eine Behinderung, eine Krankheit, ein Unfall oder nachlassende Kräfte im Alter hierfür der Grund. Während einer Informationsveranstaltung am 30. Juni 2022 zeigt die Betreuungsstelle des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen in Kooperation mit den Betreuungsvereinen der Caritas und der AWO auf, wie man Betreuer oder Betreuerin wird und was diese Aufgabe bedeutet.
Wer seine eigenen Angelegenheiten nicht mehr regeln kann, ist auf die verantwortungsvolle Hilfe anderer Menschen angewiesen. Falls keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht im Betreuungsfall dem Betroffenen einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin.
Das Betreuungsrecht ist von den Grundsätzen der persönlichen Betreuung und Hilfe zur Selbstbestimmung bestimmt und will eine Entrechtung hilfsbedürftiger Mitmenschen verhindern. Mehr als 150.000 Menschen in Bayern haben derzeit einen rechtlichen Betreuer oder eine rechtliche Betreuerin. Die überwiegende Mehrheit der Betreuer übernimmt diese Aufgabe als Ehrenamt. Sie leisten die erforderliche Hilfe in rechtlichen Angelegenheiten für Angehörige, Bekannte oder aus sozialem Pflichtgefühl für Menschen, die sonst niemanden haben.
In der Veranstaltung, die am 30. Juni 2022 von 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr im kunststoffcampus bayern (Richard-Stücklen-Straße 3, 91781 Weißenburg i. Bay.) stattfindet, werden u.a. folgende Fragen aufgegriffen: Wie wird man ehrenamtlicher Betreuer oder Betreuerin? Wer kann Betreuerin oder Betreuer werden? Was macht ein ehrenamtlicher Betreuer? Welche Unterstützung wird geboten? Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
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