Niemand ist verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen
Das Landratsamt Ansbach warnt vor Schreiben, in denen Bürger vermeintlich dazu verpflichtet werden, geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufzunehmen. Solche Schreiben entbehren nicht nur jeglicher sachlichen Grundlage, sie erfüllen womöglich auch Straftatbestände. Das Landratsamt Ansbach wird Anzeige gegen unbekannt erstatten und die entsprechenden Schriftstücke der Polizei zur weiteren Ermittlung übergeben.
Dem Landratsamt Ansbach ist bisher ein Schreiben dieser Art bekannt. Darin ist von einer „Anweisung“ des Landratsamtes die Rede. Gezeichnet ist das Schreiben mit „Bundesamt für Flüchtlinge und Migration“. Bürgerinnen und Bürger, die ein solches Schreiben bekommen haben, sollen wissen, dass es sich hier um dreiste Fälschungen handelt. Die Empfänger der Schreiben können sich gerne bei der Pressestelle des Landratsamtes Ansbach melden – per Mail an pressestelle@landratsamt-ansbach.de oder telefonisch unter 0981/468-1110.
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