3G für Kundenverkehr im Landratsamt
Ab dem 24. Januar 2022 gilt in den Dienstgebäuden des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen die 3G-Zutrittsregelung. Bereits bisher gilt dies schon für die Beschäftigten des Landratsamtes. Um das Infektionsrisiko beim Behördengang zu minimieren, wird die 3G-Regel auch für Bürgerinnen und Bürger eingeführt.
Beim Zutritt in die Dienstgebäude des Landratsamtes müssen Kundinnen und Kunden ab dem 24. Januar 2022 die 3G-Regel beachten. Die Maßnahme dient dazu, das Infektionsrisiko für Kundinnen und Kunden aber auch für die Beschäftigten zu reduzieren.
Zum Nachweis der 3G-Regel muss ein entsprechendes Impfzertifikat vorgelegt werden oder ein aktuelles negatives Corona-Testergebnis (PCR-Test max. 48 Stunden alt, Antigen-Schnelltest max. 24 Stunden alt). Die Daten werden nicht gespeichert. Selbsttest unter Aufsicht können leider nicht durchgeführt werden. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen.
Auch in akuten Notfällen kann man ohne 3G-Nachweis die Dienstgebäude des Landratsamtes betreten. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, nicht zu zögern, Kontakt aufzunehmen, sofern in einem unmittelbaren Notfall kein 3G-Nachweis erbracht werden kann.
Die Nachweise müssen beim Betreten der Gebäude den jeweiligen Sachbearbeitern vorgelegt werden. Im Hauptgebäude des Landratsamtes in Weißenburg muss der Nachweis am Haupteingang an der Infotheke erfolgen. Der 3G-Nachweis bei der Führerscheinstelle und bei den Kfz-Zulassungen in Weißenburg und Gunzenhausen wird von einem Sicherheitsdienst vor Betreten des Gebäudes kontrolliert.
In allen Dienstgebäuden des Landratsamtes gilt für Kundinnen und Kunden die FFP2-Maskenpflicht.
Die Recycling- und Wertstoffhöfe im Landkreise sind von der 3G-Regel ausgenommen. Die Abfallwirtschaft bittet Kundinnen und Kunden, beim Besuch der Höfe auf die Maskenpflicht (mindestens medizinische Maske) zu achten und den Mindestabstand zu den Beschäftigten und anderen Kunden dringend einzuhalten. In den Gebrauchtwarenmärkten gilt analog zu den Dienstgebäuden die 3G-Regelung.
Das Landratsamt bittet die Bürgerinnen und Bürger, angesichts der Corona-Pandemie nicht ohne Termin die Behörde aufzusuchen. Die Kontaktaufnahme sollte soweit möglich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Die Termine können direkt mit den zuständigen Mitarbeitenden vereinbart werden. Die Kontaktdaten sind unter www.landkreis-wug.de/ansprechpartner zu finden.
Das Landratsamt bittet um Verständnis für die Maßnahmen und für den Fall, dass es auch aufgrund von Quarantäne- oder Isolationsfällen zu längeren Wartezeiten oder einer Einschränkung des Dienstbetriebes kommen sollte.
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