Infektionsgeschehen im Landkreis bei 20,1
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnern ist im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen weiterhin unter dem Wert 35 und liegt am heutigen Tag bei 20,1. Das Infektionsgeschehen spielt sich also im gesamten Landkreis weiterhin auf einem vergleichsweise niedrigen Niveau ab.
Derzeit ist nur ein Kindergarten in Haundorf von einem positiven Corona-Fall einer Mitarbeiterin betroffen. Mitarbeiterinnen und Kinder, die als Kontaktpersonen gelten sind in häuslicher Quarantäne. Sonst sind aktuell keine Kindertagesstätten oder Schulen betroffen. Im Haus Altmühltal in Pappenheim wurden vier Bewohnerinnen und Bewohner in der vergangenen Woche positiv auf Covid-19 getestet. Testungen der übrigen Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeitenden ergaben keine weiteren positiven Fälle.
Die nächsten Öffnungsschritte sowie Maßnahmen der Kontaktbeschränkung wurden in der gestrigen Bund-Länder-Besprechung beschlossen. Sobald feststeht, wie diese in Bayern umgesetzt werden und wie sich die Maßnahmen auf unseren Landkreis auswirken, wird das Landratsamt mit einer Pressemitteilung und auch auf der Homepage darüber informieren.
Das Gesundheitsamt bittet die Bevölkerung auch bei leichten Öffnungen des Lockdowns, weiterhin die Kontakte so konstant wie möglich zu halten und die Hygieneregeln zu beachten. Das Infektionsgeschehen kann durch unvorsichtiges Verhalten jedes einzelnen jederzeit erneut aufflackern.
Die Lage bezüglich des Auftretens von Virusmutationen beobachtet das Gesundheitsamt sehr genau. Bisher wurden im Landkreis bei fünf Personen die britische Variante nachgewiesen. Eine Mutation lässt sich aber auch bei den übrigen positiv Getesteten labortechnisch nicht in jedem Einzelfall ausschließen. Daher ist Vorsicht geboten, was auch in einer Änderung der Allgemeinverfügung Isolation vom 25. Februar 2021 geregelt ist: Ab sofort muss jede Kontaktperson 14 Tage in Quarantäne bleiben und am 14. Tag einen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durchführen lassen. Die Quarantäne endet erst bei Vorliegen eines negativen Tests.
Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gehen die Impfungen derzeit weiterhin voran. Mittlerweile wurden 5.550 Personen erst- und 2.334 Personen zweitgeimpft. Die mobilen Impfteams führen weiterhin vor allem die Zweitimpfungen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung durch.
Derzeit wird am Impfzentrum Altmühlfranken in Gunzenhausen sowohl mit AstraZeneca (für Personen unter 65 Jahren) als auch mit BionTech (für Personen ab 65 Jahren geimpft). In den nächsten Wochen erwartet das Impfzentrum auch vermehrte Impfstofflieferungen, so dass nach und nach immer mehr Termine am Impfzentrum angeboten werden können.
Impfwillige können sich weiterhin online in der Software BayIMCO des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.impfzentren.bayern registrieren. Wer sich nicht online registrieren kann, kann dies auch bei der Hotline des Impfzentrums Altmühlfranken erledigen unter 09831 52-2041. Aufgrund des hohen Anruferaufkommens kann es hier allerdings zur Wartezeiten kommen. Die Hotline steht ausschließlich zur Registrierung zur Verfügung, medizinische oder anderweitige Auskünfte können dort nicht gegeben werden.
Die Anmeldung zu Impfterminen erfolgt ebenfalls über die Software BayIMCO. Diese Software stellt automatisch aufgrund der abgefragten Daten bei der Registrierung auch die Priorisierung der zu impfenden Personen fest und zwar auch innerhalb der einzelnen Priorisierungsgruppen. Zur Vergabe von Impfterminen werden die registrierten Personen anhand der bei ihrer Registrierung getätigten Angaben in eine Liste eingereiht. Entsprechend der Systematik der Corona-Impfverordnung sind die Faktoren Alter, berufliche Tätigkeiten, Heimunterbringung oder medizinische Indikationen maßgeblich. Je nach angekündigten Liefermengen bzw. je nach Anlieferung von Impfstoff kann das Impfzentrum dann eine entsprechende Anzahl von Impfterminen in diesem System freigeben. Wenn diese Freigabe erfolgt, wird eine entsprechende Anzahl von Impflingen automatisch vom System ausgewählt und über die Möglichkeit informiert, einen Impftermin zu vereinbaren.
Das Impfzentrum oder das Landratsamt haben keine Möglichkeit im System festzulegen, wer für die Impfungen ausgewählt wird. Die Priorisierung erfolgt im System automatisch primär anhand des Alters. Um nicht-altersbezogene Indikationen, wie beispielsweise berufliche Tätigkeiten, gerecht einpriorisieren zu können, erhalten Personen, die in diese Gruppen fallen, ein virtuelles Alter sowie einen durch die EDV ermittelten statistischen Korrekturfaktor und werden somit gleichmäßig innerhalb der jeweiligen Priorisierungsgruppen verteilt. Das Registrierungsdatum der einzelnen Personen spielt bei der Priorisierung keine Rolle.
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