Effektive Bearbeitung

Landratsamt: Bauanträge für Güllebehälter


Die aktuellen Änderungen der Düngeverordnung werden auch im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen unter anderem dazu führen, dass Landwirte zusätzliche Gülle- und Gärrestebehälter bauen müssen. Da daher mit einer erheblichen Anzahl von Bauanträgen zu rechnen ist, hat sich das Landratsamt vorab mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Bauernverband Weißenburg-Gunzenhausen abgestimmt und Unterstützungsmöglichkeiten für ein reibungsloses Antragsverfahren besprochen.
Aufgrund der aktuellen Änderungen der Düngeverordnung werden sich im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen die roten Flächen, auf denen die Ausbringung von Gülle eingeschränkt wird, deutlich erhöhen. Die Herbstdüngung wird eingeschränkt werden oder muss sogar komplett ausfallen. Landwirte müssen also größere und mehr Güllebehälter vorhalten, daher wird bis Mitte nächsten Jahres mit zahlreichen Anträgen für den Neubau von Güllebehältern zu rechnen sein.
Der Bund unterstützt die Landwirte beim Bau der Güllebehälter mit dem Förderprogramm „Investition Landwirtschaft“, das aber nur eine beschränkte Laufzeit hat und dessen Fördermittel begrenzt sind. Da eine Fördervoraussetzung ein genehmigter Bauantrag ist, gilt es, den Landwirten mit einem möglichst schnellen Genehemigungsverfahren von Seiten des Bauamts entgegenzukommen.
Aus diesem Grund hat auf Initiative von Landrat Manuel Westphal ein Abstimmungsgespräch mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie dem Bauernverband Weißenburg-Gunzenhausen stattgefunden. Bei diesem Gespräch wurde das Vorgehen und Unterstützungsmöglichkeiten seitens der Behörden abgestimmt.

Das Landratsamt hat dazu ein Schreiben an alle Fachfirmen im Landkreis sowie den zuständigen Behörden verfasst, das Informationen und Checklisten enthält, die aus Sicht des Bauamtes wichtig sind für ein reibungsloses Genehemigungsverfahren.
Behördenübergreifend wurde das Schreiben abgestimmt und an die Fachfirmen im Landkreis versendet. Auch die Gemeinden im Landkreis sowie die Große Kreisstadt Weißenburg i. Bay. als eigenständige Bauaufsichtsbehörde wurden von dem Vorgehen in Kenntnis gesetzt.
„Wir hoffen, dass wir damit ein schnelles und effektives Antragsverfahren erreichen und die Bauvorhaben zeitnah genehmigen können. Den Landwirten helfen wir damit, trotz schwierigerer Rahmenbedingungen ihre Betriebe erfolgreich weiterführen zu können“, so Landrat Manuel Westphal.

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