Aktion soll per Post durchgeführt werden
Anfang des Jahres steht für viele Jägerinnen und Jäger die Verlängerung ihres Jagdscheines an. Aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens und der damit verbundenen Kontaktbeschränkung bittet die Untere Jagdbehörde im Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen die Jagdscheinverlängerung möglichst per Post durchzuführen.
Zur Verlängerung des Jagdscheins benötigt die Untere Jagdbehörde den persönlich unterschriebenen Jagdscheinantrag. Dieser kann auf der Homepage des Landratsamtes heruntergeladen werden (www.landkreis-wug.de/sicherheit-und-ordnung/jagdrecht). Jagdscheininhaber ohne Internetzugang können sich telefonisch melden und erhalten den Antrag per Post zugeschickt. Des Weiteren werden eine gültige Versicherungsbestätigung sowie der Jagdschein selbst benötigt. Sollte der Jagdschein nicht mehr verlängert werden können, muss zusätzlich ein Passbild übermittelt werden. Die aktuellen Kontaktdaten sind im Antrag anzugeben.
Die Untere Jagdbehörde empfiehlt, die Unterlagen per „Einwurf-Einschreiben“ über die Post zu übermitteln. Natürlich können die Unterlagen auch in den Briefkasten des Landratsamtes (Bahnhofstraße 2, 91781 Weißenburg) geworfen werden.
Nach erfolgter Bearbeitung wird der Jagdschein per Post zurückgeschickt.
Alle Informationen sind auch online auf der Homepage des Landratsamtes unter www.landkreis-wug.de/sicherheit-und-ordnung/jagdrecht/ zu finden. Außerdem stehen die Mitarbeitenden der Unteren Jagdbehörde telefonisch unter 09141 902-190 oder per E-Mail sicherh-waffen-jagd.lra@landkreis-wug.de zur Verfügung.
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