Dezentrale Tests

Möglichkeiten des BRK für Heimbesucherinnen

Aufgrund der derzeit gültigen elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sind strenge Vorgaben einzuhalten, wenn Angehörige in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen besucht werden wollen. Da gerade an Weihnachten mit einem vermehrten Besucheraufkommen in den Heimen zu rechnen ist, wird das Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Südfranken, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen dezentrale Schnelltestmöglichkeiten im Landkreis anbieten.

Während der vergangenen Tage hat sich die Zahl der Neuinfektionen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die Lage bleibt weiterhin ernst. Besonders geschützt werden, müssen dabei ältere Menschen oder Menschen mit Vorerkrankungen. Ein besonderes Risiko liegt dabei leider in den Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen. Verständlicherweise wollen viele Angehörige über Weihnachten ihre Verwandten in den Einrichtungen besuchen. Die elfte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sieht dazu derzeit u.a., das Vorlegen eines negativen Corona-Tests vor. Das Testergebnis darf dabei laut Verordnung bei einem Antigen-Schnelltest grundsätzlich nicht älter als 48 Stunden und bei einem PCR-Test nicht älter als drei Tage sein. Vom 25. bis 27. Dezember 2020 erhalten die Testergebnisse je 24 weitere Stunden an Gültigkeit: Antigen-Schnelltests sind 72 Stunden und PCR-Tests vier Tage gültig.

Das Bayerische Rote Kreuz wird in Abstimmung mit dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen drei Schnelltest-Stationen für Angehörige von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alten- und Pflegeheimen sowie Behinderteneinrichtungen als Zusatzangebot zu den bereits bestehenden Testmöglichkeiten einrichten. Die dafür erforderlichen Antigen-Schnelltests werden vom Freistaat kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Das bayernweite Angebot richtet sich an die Angehörigen von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderung in den verschiedenen Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden und ist als Ergänzung zu den regulären Testkapazitäten bei Hausärzten oder Testzentren – wie das Corona-Testzentrum in Gunzenhausen – zu sehen.

Im Bereich des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen werden die Testungen am Heiligen Abend sowie am ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag jeweils von 09.00 – 14.00 Uhr

  • in Gunzenhausen: Stadthalle, Isle-Platz 1
  • in Treuchtlingen: Stadthalle, Jahnstraße 14
  • in Weißenburg: Turnhalle am Seeweiher, An der Hagenau 22

durchgeführt.

An den Schnellteststationen kann nur getestet werden, wenn auch eine tatsächliche Besuchsabsicht besteht. Eine pauschale Testung ohne Besuchstermin findet aus Kapazitätsgründen ebenso wenig statt, wie die Testung von solchen Besuchern, die keinen Termin für die Teststation vereinbart haben.

Zum Test muss ein Formular mitgebracht werden, in dem die Einrichtung den geplanten Besuchstermin schriftlich bestätigt. Die Einrichtungen haben diese Vordrucke zur Ausgabe für geplante Besuche bereits erhalten. Nur die standardisierten Formulare, die durch die Bayerische Staatsregierung beziehungsweise dem BRK zur Verfügung gestellt werden, haben hier Gültigkeit. Dieses Formular mit dem vereinbarten Besuchstermin im relevanten Zeitraum ist an der Teststation des BRK vorzulegen.

Angehörige, welche im Vorgriff auf den Besuch das Angebot des BRK nutzen möchten, können via Online-Portal unter www.testtermin.brk-suedfranken.de einen Termin für eine Testung an den drei genannten Schnellteststationen buchen. Telefonisch werden Terminreservierungen am kommenden Dienstag und Mittwoch, 22.12. sowie 23.12.2020, jeweils von 8.00-16.00 Uhr unter der Rufnummer 09141 869956 vom BRK Service-Team entgegengenommen.

„Ich bedanke mich bei unserem Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes sehr für deren Unterstützung bei den Schnellteststationen. So können wir den Angehörigen einen sicheren und einfachen Weg aufzeigen, wie die Verwandten in den Heimen und Einrichtungen trotz der Corona-Pandemie an den Weihnachtstagen besucht werden können“, so Landrat Manuel Westphal.

Das Landratsamt weist aber weiterhin auf die sehr angespannte Infektionslage im Landkreis hin. Besuche in Pflegeheimen sollten auf ein Minimum reduziert werden. „So schwer es auch fällt, die Angehörigen gerade in der Weihnachtszeit nicht besuchen zu können, dient dies letztlich dem Schutz der Gesundheit aller Bewohnerinnen und Bewohner“, verdeutlicht Landrat Manuel Westphal.

Während des Besuchs müssen entsprechend den bestehenden Schutz- und Hygienekonzepten der Einrichtungen unbedingt alle erforderlichen Hygienestandards eingehalten werden, wie das Tragen einer FFP2-Maske und den Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Personen. Bei plötzlichem Auftreten von Krankheitszeichen bei den Besucherinnen und Besuchern der Einrichtungen, insbesondere bei Auftreten von typischen Symptomen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 wie Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust, ist ein Zutritt zu den Einrichtungen nicht möglich.

Sollte ein Schnelltest positiv sein, müssen sich die betroffenen Personen zudem sofort in häusliche Quarantäne begeben und einen PCR-Test durchführen lassen. Sollte ein negatives Ergebnis vorliegen, endet die Isolation. Bestätigt der PCR-Test das positive Schnelltestergebnis besteht die Quarantäne weiter und kann frühestens nach zehn Tagen beendet werden.

Das Testzentrum in Gunzenhausen, bei dem ausschließlich PCR-Tests durchgeführt werden können, steht Testwilligen weiterhin zur Verfügung. Über die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage hat das Testzentrum am 24.12.2020 und am 31.12.2020 jeweils bis Mittag geöffnet. An normalen Werktagen von Montag bis Freitag ist das Corona-Testzentrum dort ab 10.00 Uhr geöffnet. Wer einen Termin zur PCR-Testung dort vereinbaren möchte, kann sich telefonisch an die 0961 309776 wenden (Montag bis Freitag, 09.00-15.00 Uhr). Personen mit Symptomen sollen sich wegen der Durchführung von Tests weiterhin an ihren Hausarzt wenden oder an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117.

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Die Beiträge kommen vom Herausgeber und von Gastautoren. Im Mittelpunkt stehen kommunalpolitische und gesellschaftspolitische Themen. In meiner Eigenschaft als Vorsitzender des Vereins für Heimatkunde Gunzenhausen ist es mir wichtig, historische Beiträge zu veröffentlichen.

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