Landratsamt unterstützt und informiert Gastronomen
Die Gastronomie in unserer Region wurde von den Folgen der Corona-Pandemie besonders stark getroffen. Um den Betrieben nun einen möglichst reibungslosen Start zu ermöglichen, hat Landrat Manuel Westphal Vertreter der Kreisvorstandschaft des Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu einem Informations- und Abstimmungsgespräch eingeladen, um beratende Hilfestellung und unterstützende Informationen zu den neuen Vorschriften zu geben.
Im Zuge der erfolgten Lockerungsmaßnahmen in der Corona-Krise können Gastronomie, Beherbergung und Freizeitangebote nunmehr Schritt für Schritt wieder den Betrieb aufnehmen. Der Startschuss im Bereich Gastronomie fällt am 18. Mai. Ab diesem Tag kann wieder Gastronomie im Außenbereich (z. B. Biergärten) bis 20 Uhr angeboten werden. Ab 25. Mai 2020 folgen dann Speisegaststätten im Innenbereich mit Öffnungszeiten bis 22 Uhr.
Grundvoraussetzung für die schrittweise Öffnung der Gastronomie und Hotellerie in Bayern ist eine anhaltend günstige Entwicklung des Infektionsgeschehens. Um dies zu gewährleisten, sind für die einzelnen Betriebe konkrete Schutz- und Hygienekonzepte erforderlich.
Auf Einladung von Landrat Manuel Westphal fand am Freitag, 15.05.2020, im kunststoffcampus bayern in Weißenburg mit Vertretern der Kreisvorstandschaft des Hotel- und Gaststättenverbandes sowie des Tourismusverbandes Fränkisches Seenland ein Informations- und Abstimmungsgespräch statt, bei dem die anstehenden Herausforderungen für die schrittweise Öffnung der Gastronomiebetriebe im Landkreis besprochen wurden. An dem Gespräch nahmen auch die für Gaststätten zuständigen Fachreferate sowie die Fachbereiche „Tourismus“ und „Wirtschaftsförderung“ der Zukunftsinitiative altmühlfranken des Landratsamtes teil.
Im Zentrum der gemeinsamen Diskussion stand dabei das neue „Hygienekonzept Gastronomie“, das vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege entwickelt wurde und jetzt als Leitlinie für die Öffnung der Gastronomiebetriebe in Bayern dient. Es enthält gemeinsame Handlungsempfehlungen, auf deren Basis jeder Gastronomiebetrieb sein individuelles Schutz- und Hygienekonzept entwickeln muss.
Was gilt dabei für die einzelnen Betriebe, die künftig wieder für ihre Gäste da sein wollen? Welche konkreten Maßnahmen sind erforderlich? Was müssen die Gäste jetzt beachten? Um den Gastronomiebetrieben bei der Klärung dieser Fragen zu helfen, sicherte Landrat Manuel Westphal hier eine entsprechende Unterstützung des Landratsamtes zu. Konkret soll dies durch folgende Hilfestellungen seitens des Amtes erfolgen:
- Einrichtung einer telefonischen Beratungs-Hotline für Gastronomiebetriebe im Landkreis, die personell von den beiden Fachbereichen „Tourismus“ und „Wirtschaftsförderung“ der Zukunftsinitiative altmühlfranken betreut werden soll.
- Weiterleitung zur Verfügung stehender Handreichungen und Informationen
- Zentrale Klärung von Problemfällen ggf. in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, der Lebensmittelüberwachung sowie dem Sachgebiet „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ des Landratsamtes
- Information und Beratung zur wirtschaftlichen Soforthilfe für alle Betriebe durch den Fachbereich „Wirtschaftsförderung“ der Zukunftsinitiative altmühlfranken
„Der Start der Gastronomie in unserem Landkreis soll nun möglichst rasch und reibungslos erfolgen. Mir ist es wichtig zu zeigen, dass wir als Landratsamt als Ansprechpartner für die Betriebe zur Verfügung stehen. Niemand soll sich bei der Vielzahl der notwendigen Regelungen alleine gelassen fühlen. Wir hoffen, dass wir den Gastronomiebetrieben mit unserem Angebot eine ähnliche Hilfestellung geben können wie bereits den Wirtschaftsbetrieben in den vergangenen Wochen“, erklärte Landrat Manuel Westphal.
Die telefonische Beratungs-Hotline für Gastronomiebetriebe im Landkreis wird bereits ab Montag, 18.05.2020, unter der Telefonnummer 09141 902-520 ihre Beratungstätigkeit aufnehmen und steht während der üblichen Bürozeiten des Landratsamtes (oder von Montag – Donnerstag von 8.00 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr) für Anfragen und Beratungsanliegen zur Verfügung.
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