Stadtmarketing informiert über Hilfen für Unternehmen
Der Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. holt täglich aktuelle Informationen für Unternehmen ein und gibt diese gebündelt weiter. Nachfolgend die aktuellen Informationen:
Die lokale Online-Plattform www.ingunzenhausen.de war bereits vor der Krise gemeinsam mit dem zugehörigen Facebook-Auftritt www.facebook.com/stadtmarketinggunzenhausen eine beliebte Plattform. Aktuell vervielfachen sich die Zugriffszahlen aufgrund des großen Informationsbedarfs der Bürgerinnen und Bürger ständig. Alleine in der letzten Woche haben mehr als 17.000 Nutzer auf www.ingunzenhausen.de zugegriffen. Unternehmen, die bisher noch nicht dabei sind, sollten die Möglichkeit – gerade in Zeiten von Corona – nutzen, um sich und Ihr Unternehmen weiter sichtbar zu machen. Die Anmeldung ist einfach: Sie geben unter Emailinfo@ingunzenhausen.de oder Tel. 09831/508-308 Bescheid, ob Ihr Geschäft oder Restaurant geöffnet oder geschlossen ist, ob und wie Sie weiterhin erreichbar sind (Homepage, Telefon, E-Mail, Social Media) und ob Sie Ersatzangebote haben (Lieferung, kontaktlose Übergabe etc).
Die Gunzenhäuser Agentur Online Marketing², die auch Mitglied im Stadtmarketing Gunzenhausen e.V. ist, hat eine Plattform für Lieferungen ins Leben gerufen, auf der Einzelhändler ihre Produkte anbieten können. Die Anmeldung bei www.liefertjetzt.de ist kostenlos und jederzeit kündbar; es fallen erst Kosten an, wenn etwas verkauft wird – es wird eine Provision von 6% erhoben. Anfragen über info@liefertjetzt.de oder Tel. 09831/6472291.
Gemeinsam sichtbar und trotz Ladenschließung weiterhin verkaufen – dieses Ziel verfolgt auch der Online-Marktplatz des Landkreises www.in-altmuehlfranken.de. Wer sich auf dieser Plattform anmeldet, muss die ersten drei Monate keine Grundgebühr bezahlen. Zu bezahlen ist nur den Umsatzanteil von 8%. Der Vertrag ist über 24 Monate bindend. Weitere Informationen dazu sind an haderlein@cima.de oder Telefon 0176/820271717 zu richten.
Google My Business ist ein wichtiger Schritt, um über die allseits beliebte Google-Suche besser sichtbar zu werden. Bei Interesse stellt Stadtmarketing Gunzenhausen eine Anleitung zur Verfügung, die sowohl aufzeigt, was Unternehmen ohne bisherigen Google My Business Eintrag tun können, wie auch Unternehmen, die ihren Eintrag auf die aktuelle Corona-Krise anpassen möchten
Die örtlichen Zeitungen wie Altmühlbote, Frankenbote oder Wochenzeitung bieten jetzt Sonderangebote an: Der Altmühlbote bietet Mitgliedern des Stadtmarketing Gunzenhausen e.V., die von den staatlich angeordneten Schließungen betroffen sind, Werbung zum halben Preis an. Anfragen können an ab-medienberater@pressenetz.de gerichtet werden.
Auch der Frankenbote bietet für die Maiausgabe 2020 allen Mitgliedern des Stadtmarketingvereins 50% Sondernachlass. Die Verteilung dieser Ausgabe ist für Samstag, 9. Mai vorgesehen. Redaktionsschluss ist Mittwoch, 22. April 2020. Weitere Informationen sind unter Tel. 09831/3272 oder info@frankenbote.de erhältlich.
Nach der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgelegt. Die Verzahnung der beiden Programme ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen. Wer von den höheren Konditionen des Bundes- und Landesprogramms profitieren möchte, stellt einen neuen elektronischen Antrag. Informationen dazu gibt es unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
Den Unternehmen wird geraten, alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zu nutzen, um ihre Online-Sichtbarkeit und Handlungsfähigkeit gemeinsam in einem starken Netzwerk zu verbessern.
Weitere Infos sind unter:
https://www.gema.de/musiknutzer/coronavirus-kundenunterstuetzung/hinweis-zu-automatischen-abbuchungen/ zu finden.
Laut
Handelsverband Bayern e.V. ruhen alle Verträge bei der GEMA für
Unternehmen, die aufgrund behördlicher Anordnungen zur Eindämmung der
Corona-Pandemie
schließen müssen für den angeordneten Zeitraum. Diese Maßnahme gilt
rückwirkend ab dem 16. März 2020 bis auf Weiteres.
Unternehmen müssen aktuell dazu nichts veranlassen, da die GEMA für den
Ausfallzeitraum keine Vergütung berechnet. Nach Abschluss der
behördlichen Betriebsschließungen wird den betreffenden Unternehmen für
den Ausfallzeitraum unaufgefordert eine Gutschrift
erteilt.“
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