Zur Problematik der Umgehung Schlungenhof
Der Prozess der Entscheidungsfindung des Straßenbauamts Ansbach hinsichtlich der Umgehung von Schlungenhof dauert schon lange, aber er ist einer, der die vielfältigen Interessen abwägen muss. Die Stadt ist nicht Herr des Verfahrens, denn die B13 ist eine Bundesstraße und folglich hat der Bund das Sagen und die Stadt wird angehört wie jeder andere Verfahrensbeteiligte auch.
Noch in diesem Jahr wird mit einer Erklärung des Straßenbauamts gerechnet, welche von den vielen Varianten, die geprüft werden, die meisten Chancen hat, realisiert zu werden. Der Stadtrat hat sich mit ihnen mehrmals beschäftigt, hat sich aber wegen der noch ausstehenden Entscheidung des Straßenbauamts noch nicht festgelegt.
Inzwischen hat die ÖDP ein Bürgerbegehren in dieser Sache in Gang gesetzt. Alle Bürger der Stadt, also nicht nur die Schlungenhöfer oder die von der Umgehungsplanung betroffenen Laubenzedeler, können sich durch Eintrag in die Unterschriftenlisten äußern. Die ÖDP verficht die sogenannte Nulllösung, d. h. die B 13 soll weiterhin durch Schlungenhof führen, ferner zusätzlich der Verkehr von der Kreissstraße WUG 22 aus Richtung Haundorf und Mitteleschenbach. Alternative Trassen, die viel Land in Anspruch nehmen und auch erheblich mehr Geld kosten würden, werden abgelehnt.
Ich denke, es sind einige wichtige Aspekte zu beachten, die ich kurz zusammenfassen möchte:
Bei der Null-Lösung ergäbe sich kein kausaler Zusammenhang zwischen Bahnverkehr und Straßenverkehr. Die Bahn AG möchte den Übergang an der Kreisstraße WUG 22 realisieren (Brückenbauwerk über die Bahnlinie Treuchtlingen-Würzburg), der Kreistag hat sich im Gegensatz für eine Unterführung des Straßenverkehrs ausgesprochen.
Auch die Null-Lösung schafft den Verkehr nicht vollständig aus Schlungenhof, denn es gibt weiterhin im Dorf die Anbindung an den Altmühlsee und auch der Nahverkehr in Richtung Gunzenhausen bliebe erhalten. Dabei handelt es sich etwa um die Hälfte des gesamten Verkehrsaufkommens.
Die Null-Lösung verzichtet auf eine weitere Versiegelung von Naturflächen und landwirtschaftlich genutzten Grundstücken. Das wird beispielsweise als Ergebnis des Volksbegehrens gefordert und ist inzwischen weitgehend Gegenstand der Politik der Staatsregierung.
Für die bestehenden Betriebe entlang der Ansbacher Straße in Schlungenhof ist die B 13 von Bedeutung. Es wäre interessant, die Stellungnahmen der Betriebseigentümer zu hören.
Wichtig wäre eine zuverlässige Feststellung, wie die bebauten Grundstücke entlang der B 13 heute genutzt werden und welche Perspektiven es gibt. Eine Befragung der Eigentümer wäre diesbezüglich für den Entscheidungsprozess hilfreich.
Es erhebt sich die Frage, ob die Grundstücke links und rechts der B 13 als eingeschränktes Gewerbegebiet ausgewiesen werden können. Der Staat könnte die bisher wohnlich genutzten Grundstücke entlang der B 13 erwerben und den Eignern ein Aussiedlungsangebot machen. Der Schwerpunkt der künftigen Nutzung läge auf dem gewerblichen Gebiet. Nützlich wäre in der Folge ein Dorfentwicklungsplan für Schlungenhof, der die verschiedenen Nutzungsbereiche schwerpunktmäßig festlegt.
Ganz klar für die Umgehung von Schlungenhof spricht die Belastung durch den Schwerlastverkehr und den Durchgangsverkehr. Möglich wäre nach der Auslagerung des Durchgangsverkehrs ein Rückbau der Straße mit Umwidmung als Gemeindestraße (eventuell Tempo 30) und es gäbe bessere Chancen für die Dorfentwicklung (Stichwort: das gewünschte Gemeinschaftshaus). Die Anlieger wären im Falle einer Umgehung nicht mehr der Gefährdung ihrer Gesundheit ausgesetzt, die amtlicherseits bereits ins Feld geführt wird.
Welche Trasse wird favorisiert?
Ein Trassenvorschlag sieht vor, die neue Bundesstraße 13 südlich der Bahnlinie bei Laubenzedel mit Anschluss an die B 466 zu bauen. Ein erheblicher landwirtschaftlicher Flächenverlust ginge damit einher. Das würde aber einen Rückbau der alten Bundessstraße durch Schlungenhof sowie bessere Dorfentwicklung ermögliche, z.B. durch Tempo 30-Regelung ermöglichen.
Eine weitere Variante ist die Neutrassierung der B 13 ab einem neu zu bauenden Kreisverkehr an der Abzweigung zum Surfzentrum Schlungenhof in einem Bogen quer durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen Laubenzedel und Schlungenhof mit Anschluss an die B 466. Auch in diesem Fall wäre ein Rückbau in Schlungenhof möglich. Der Flächenverbrauch wäre jedoch erheblich. Ungeklärt ist, ob die privaten Grundstücksbesitzer zum Verkauf bereit sind. Eine Zwangseinweisung der Grundstücke wird der Staat als Maßnahmenträger wohl nicht riskieren wollen.
Im November will das Straßenbauamt die verschiedenen Varianten-Gutachten vorstellen. Die Entscheidung ist die kommunalpolitisch Verantwortlichen nicht leicht. Ich möchte mich derzeit auch nicht festlegen, zumal auch rechtliche Fragen in der Sache zu berücksichtigen sind, außerdem ist über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens noch nicht entschieden.
WERNER FALK, Stadtrat der FDP
Hallo Werner, bin voll deiner Meinung. Der ÖPD-Chef hat auch meine Unterstützung.
Wer sind denn die Betreiber der Umfahrung?