Härtefallregelung greift

Fonds ist geschaffen worden

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, hat die Bayerische Staatsregierung eine Härtefallkommission und einen Fonds zum Ausgleich von Härtefällen bei Straßenausbaubeiträgen geschaffen. Die Kommission wird am 1. Juli 2019 ihre Arbeit aufnehmen. „Betroffene können ab diesem Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2019 ihre Anträge einreichen“, erklärt der Stimmkreisabgeordnete für den Bayerischen Landtag Manuel Westphal.

Der Fonds zum Ausgleich von Härtefällen wird mit 50 Millionen Euro ausgestattet. Betroffene, die durch die Zahlung von Straßenausbaubeiträgen eine unbillige Härte erfahren haben, können daraus einen Ausgleich erhalten. „Grundstückseigentümer und private Unternehmen, die vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 Straßenausbaubeiträge gezahlt haben, sind antragsberechtigt. Es gilt ein Selbstbehalt von 2.000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100.000 Euro, bzw. bei Zusammenveranlagten von 200.000 Euro“, weist Westphal auf das Vorgehen hin.

Jeder bis zum 31. Dezember 2019 eingereichte Antrag wird bearbeitet. Nach Ende des Zeitraums für die Antragstellung werden die Zuwendungsentscheidungen getroffen, also im Frühjahr 2020. Westphal führt weiter aus: „Die Anträge können entweder online (www.strabs-haertefall.bayern.de) oder in Papierform bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Mit dem Härtefallfonds hat der Freistaat ein effektives Ausgleichsinstrument geschaffen. Betroffene sollten diese Möglichkeit nutzen, um einen Ausgleich für ihren Härtefall zu bekommen. In Zukunft wird es nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge nicht mehr zu solch schwierigen Situationen für Grundstückseigentümer kommen.“

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